Bankscheck gleich einlösbar

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Verrechnungsscheck ist ein Scheck, der nicht bar ausgezahlt werden kann
  • Der Betrag wird einem Giro- oder Sparkonto gutgeschrieben
  • Ist der Name des Einlöse-Berechtigten eingetragen, handelt es sich um einen "Orderscheck", der nur von der berechtigten Person eingelöst werden kann
  • Ein Verrechnungsscheck ohne Namen kann von jedem ohne Berechtigung eingelöst werden
  • Für die Einlösung eines Verrechnungsschecks gelten bestimmte Fristen
  • Verstreicht die Frist, verliert der Verrechnungsscheck seine Gültigkeit 

In Zeiten elektronischen Bankings (Online-Banking) sind Verrechnungsschecks selten geworden. Aber es gibt sie noch und sie bieten vor allem einen Vorteil: Verrechnungsschecks werden nicht bar ausgezahlt, sondern immer einem Girokonto oder Sparkonto gutgeschrieben. Bei der sicheren Variante des Verrechnungsschecks, dem Orderscheck, ist dieser einer bestimmten Person zugeschrieben. Das macht den Missbrauch schwierig, denn jemand anderes als diese Person kann den Scheck nicht einlösen.

Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Konto? Wir helfen gern.

Daran erkennen Sie einen Verrechnungsscheck

Damit ein Verrechnungsscheck gültig ist, muss er verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Wort „Scheck“ muss im Text auf dem Dokument auftauchen.
  • Der Geldbetrag, der zur Auszahlung kommen soll, muss in Ziffern und Worten aufgeführt sein.
  • Im Text muss eine verbindliche Anweisung, beispielsweise „zahlen Sie bei Vorlage dieses Schecks“, auftauchen.
  • Das Datum der Ausstellung muss zu finden sein.
  • Der Ort, an dem der Scheck ausgestellt wurde, muss erkennbar sein.
  • Der Name der Bank, die die Zahlung leisten muss, muss angegeben sein.
  • Ohne Unterschrift des Zahlungspflichtigen ist der Scheck wertlos.

Einen Verrechnungsscheck einlösen

Sparkassen-Kundinnen und -Kunden können Verrechnungsschecks in den Filialen ihres Instituts einlösen. Dazu liegen spezielle Formulare zur Scheckeinreichung aus. Beim Ausfüllen dieses Formulars sind Ihnen gerne auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Sparkasse behilflich. Ist der Scheck eingelöst, erfolgt die Gutschrift zeitnah und unter Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegenwertes. Bis Sie über das Geld verfügen können, kann dies nach Gutschrift auf Ihrem Girokonto jedoch bis zu zehn Tage dauern.

Lösen Sie einen Verrechnungsscheck zeitnah ein, nachdem sie diesen erhalten haben. Für deutsche Schecks beträgt die Vorlagefrist acht Tage, für europäische Schecks sogar 20. Bei Schecks aus Ländern außerhalb der EU kann die Frist sogar bis zu 70 Tage betragen. Egal wie: Informieren Sie sich, wie schnell Sie Ihren Scheck vorlegen müssen. Ist die Frist erst abgelaufen, sind Sparkassen und auch andere Banken nicht mehr verpflichtet, den Verrechnungsscheck einzulösen. Dies tun sie dann nur noch aus Kulanz.

Selber einen Scheck ausstellen

Wenn Sie selber einen Scheck ausstellen möchten, erhalten Sie Scheckvordrucke bei Ihrer Sparkasse. Bei einigen Instituten bekommen Sie diese auch in Ihrem Online-Banking. Da die „Bedingungen für den Scheckverkehr“ bei jeder Sparkasse anders sind, bitten wir Sie, sich bei Ihrer Sparkasse vor Ort zu erkundigen.

In der Regel gelten folgende Voraussetzungen für das Ausstellen eines Verrechnungsschecks:

  • Sie dürfen einen Scheck nur ausstellen, wenn Sie ausreichend Guthaben auf Ihrem Konto haben, um Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.
  • Tragen Sie den Betrag sowohl als Zahl als auch in Worten ein.
  • Notieren Sie sich die Schecknummer. Sollte dieser vor der Auszahlung verloren gehen oder geklaut werden, kann er gesperrt werden.
  • Ein Barscheck wird zum Verrechnungsscheck, wenn Sie handschriftlich „Nur zur Verrechnung“ eintragen
  • Machen Sie einen Verrechnungsscheck zum Orderscheck, indem Sie „Mit Order an“ und den Namen der Person auf dem Scheck notieren.
  • Verrechnungs- oder Orderscheck-Vordrucke erhalten Sie jedoch auch fertig bei Ihrer Sparkasse.

Fragen und Antworten

Ein Verrechnungsscheck ist ein Scheck, der nicht bar ausgezahlt wird. Der betreffende Betrag wird immer auf das Girokonto oder Sparkonto des Einlösenden eingezahlt.

Einen Verrechnungsscheck können Sie bei Ihrer Sparkasse oder Bank einreichen und dort einlösen. Füllen Sie dazu ein Formular aus. Kurze Zeit später ist der Betrag auf Ihrem Konto zu finden.

Wenn Ihr Konto gesperrt wird, können Sie nicht mehr auf Ihr Guthaben zugreifen. Das heißt Sie können weder Geld abheben, bargeldlos bezahlen oder Überweisungen tätigen.

Schecks, die in Deutschland ausgestellt wurden, sind acht Tage lang gültig. Schecks aus anderen Ländern der EU können 20 Tage lang eingelöst werden, die aus Ländern außerhalb der EU sogar bis zu 70 Tage. 

Ein Barscheck wird bei Vorlage bar ausgezahlt. Ein Verrechnungsscheck hingegen wird einem Girokonto oder einem Sparkonto gutschrieben.

Ist der Verrechnungsscheck nicht auf einen bestimmten Namen ausgeschrieben, kann ihn jeder einlösen. Ist ein Name vermerkt, handelt es sich um einen Orderscheck. Dieser kann nur von der Person eingelöst werden, die auf dem Scheck benannt wurde.

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Kann man sich einen Scheck auch bar auszahlen lassen?

Einlösung Barscheck Der Betrag eines Barschecks kann Ihnen nur bar ausgezahlt werden. Legen Sie in der Bank auf Nachfrage Ihren Personalausweis zur Legitimation vor. Gehen Sie als Empfänger zur auf dem Scheck angegebenen Bank und legen Sie den Scheck dort vor. Lassen Sie sich den eingetragenen Betrag bar auszahlen.

Kann man ein Check in jeder Bank einlösen?

Im Gegensatz zum Verrechnungsscheck kann der Empfänger den Barscheck nicht einfach bei seiner Hausbank einlösen, sondern muss die ausstellende Bank aufsuchen. Einen Verrechnungsscheck lösen Sie hingegen bei Ihrer eigenen Bank ein, damit sie Ihnen den Betrag auf Ihrem Konto gutschreibt, also "verrechnet".

Kann ein Verrechnungsscheck von jedem eingelöst werden?

Wer kann alles einen Verrechnungsscheck einlösen? Ist der Verrechnungsscheck nicht auf einen bestimmten Namen ausgeschrieben, kann ihn jeder einlösen. Ist ein Name vermerkt, handelt es sich um einen Orderscheck. Dieser kann nur von der Person eingelöst werden, die auf dem Scheck benannt wurde.

Wie lange dauert es bis ein Scheck eingelöst ist?

Scheckbetrüger machen sich dabei ein übliches Vorgehen der Banken zunutze: Reicht ein Verkäufer einen Verrechnungsscheck ein, wird der Betrag seinem Konto sofort gutgeschrieben. Ist der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt, stellt das die Bank erst drei bis fünf Tage später fest und bucht den Betrag automatisch zurück.