Bausparvertag was ist der unterschied zw neu ändern widerruf zum

Jederzeit raus aus dem Vertrag

Bausparvertag was ist der unterschied zw neu ändern widerruf zum

Dirk Eilinghoff
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Aktualisiert am 09. November 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Bausparvertrag können Kunden jederzeit mit einer Kündigungsfrist zwischen drei und sechs Monaten kostenlos kündigen.
  • Wenn Kunden den Vertrag vor dem Ablauf von sieben Jahren kündigen, entfällt die staatliche Wohnungsbauprämie.
  • Statt zu kündigen, können Kunden den Vertrag auch teilen oder die Bausparsumme senken.

Wer in naher oder ferner Zukunft Geld für den Hausbau braucht und von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren möchte, schließt oft einen Bausparvertrag ab. Die Kombination zwischen Sparplan und Immobiliendarlehen ist eine Ver­si­che­rung gegen steigende Zinsen. Kunden sparen erst Geld an, um anschließend ein Darlehen aufzunehmen.

In der Ansparphase sind die Zinsen geringer als beispielsweise bei einem Tagesgeldkonto, in der Darlehensphase allerdings auch billiger als bei einem reinen Immobiliendarlehen. Doch was tun, wenn Du das Geld früher brauchst, als vorher beabsichtigt? Oder der Traum vom Eigenheim ausgeträumt ist? Dafür gibt es einen Ausweg: Es ist jederzeit möglich, den Bausparvertrag zu kündigen. Allerdings können dann finanzielle Nachteile drohen. Das hängt davon ab, in welcher Phase des Vertrages Du kündigst.

Während der Ansparphase kündigen

Wenn Du Deinen Bausparvertrag während der Ansparphase kündigen willst, gibt es eine Kündigungsfrist zwischen drei und sechs Monaten. Wie lang die Kündigungsfrist bei Deiner Bausparkasse ist, erfährst Du in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB).

Willst Du Dein Guthaben noch schneller haben, verlangt die Bausparkasse einen sogenannte Auszahlungsabschlag. Die Entschädigung beträgt in der Regel zwischen 0,5 Prozent und 1 Prozent des Guthabens für jeden Monat, den Du das Geld früher brauchst als bei einer ordentlichen Kündigung. Bei einem Guthaben von 20.000 Euro sind das 200 Euro (1 Prozent) pro Monat.

Kündigst Du den Bausparvertrag, hast Du keinen Anspruch mehr auf das zinsgünstige Darlehen. Auch eventuelle Bonuszinsen gehen verloren. Willst Du früher als geplant an das Geld kommen, aber nicht auf das Darlehen verzichten, kannst Du auch dafür sorgen, dass der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif wird. Zuteilungsreif bedeutet, dass Deine am Anfang festgelegte Ansparsumme zu 40 bis 50 Prozent erreicht ist und Du das Darlehen in Anspruch nehmen kannst. Kündigst Du erst nach der Ansparphase, bekommst Du die angesparte Bausparsumme inklusive der erhaltenen Zinsen kostenfrei ausgezahlt.

Falls Du in der Ansparphase staatliche Leistungen wie die Wohnungsbauprämie erhalten hast, darfst Du diese behalten, sofern Du das Geld wohnwirtschaftlich verwendest. Dazu gehören neben dem Haus- beziehungsweise Wohnungsbau auch Kauf, Sanierung oder Renovierung einer Immobilie. Auch der Erwerb von Wohnrechten ist mit der Prämie erlaubt. Das Geld aus Bausparverträgen, die Du vor 2009 abgeschlossen hast, musst Du nicht wohnwirtschaftlich verwenden.

Der Bausparvertrag muss mindestens sieben Jahre gelaufen sein, damit Du die Prämie erhältst.

Bausparvertag was ist der unterschied zw neu ändern widerruf zum

Hermann-Josef Tenhagen

Unser Tipp: Bleibe zum Thema Kredit & Bauen immer auf dem Laufenden - mit unserem kostenlosen Newsletter!

Während der Darlehensphase kündigen

Du kannst auch während der Darlehensphase jederzeit kündigen, wenn Du Deinen Vertrag zum Beispiel umschulden willst. Falls Du eine Sondertilgung im Vertrag vereinbart hast, fallen keine weiteren Kosten an. Eine Kündigung des bestehenden Vertrages lohnt sich nur, wenn Du eine günstigere Finanzierung gefunden hast oder Du in der Zwischenzeit zu Geld gekommen bist, mit dem Du das Darlehen abbezahlst.

So läuft die Kündigung ab

Einige Bausparkassen bieten Formulare an, die der Kunde nur auszufüllen und zurückzuschicken braucht, um den Vertrag zu kündigen. Ist das nicht der Fall, reicht ein formloses Schreiben an das Kreditinstitut. Darin sollten Name und Anschrift des Vertragsinhabers sowie die Nummer des Bausparvertrages notiert sein. Auch das Datum der Kündigung und die Kontoverbindung des Kunden sind nötig, damit die Bausparkasse die Kündigung bearbeiten kann.

Alternativen zum Kündigen

Falls Du früher an die angesparte Summe herankommen willst, musst Du nicht unbedingt kündigen. Der Vorteil ist, dass Du dann Deinen Anspruch auf das Darlehen behältst.

Summe teilen Wenn Du nur einen Teil Deines Bausparvertrages benötigst, kannst Du den Vertrag teilen. Der Vertrag ist schneller zuteilungsreif, und Du kannst ihn zum Bauen verwenden. Der andere Teil fließt in einem neuen Vertrag zu den bestehenden Konditionen, und Du sparst darin weiter an. In der Regel fallen für einen solchen Vorgang keine Gebühren an. Möchtest Du Deinen Vertrag teilen, prüfe, wie hoch die minimale Auszahlsumme bei Deinem Anbieter ist. Nicht jeder Betrag ist erlaubt.

Bausparsumme senken - Falls die benötigte Summe für den Bau doch kleiner ist als anfangs gedacht, kannst Du die Bausparsumme senken. So wird der Vertrag früher zuteilungsreif und das Geld ist eher verfügbar.

Geld einzahlen - Ist der Vertrag noch nicht zuteilungsreif, kannst Du durch eine Einmalzahlung den Vorgang beschleunigen. Beispiel: Im Bausparvertrag hast Du 8.000 Euro angespart. Ab 10.000 Euro ist der Vertrag zuteilungsreif. Die Differenz von 2.000 Euro zahlst Du ein, um dann Anspruch auf die 10.000 Euro zu haben.

Bausparvertag was ist der unterschied zw neu ändern widerruf zum

Saidi Sulilatu

Unser Tipp: Bleibe zum Thema Kredit & Bauen immer auf dem Laufenden - mit unserem kostenlosen Newsletter!

Die Bausparkasse kündigt den Vertrag

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Kann man einen Bausparvertrag ändern?

Einen Bausparvertrag können Kunden jederzeit mit einer Kündigungsfrist zwischen drei und sechs Monaten kostenlos kündigen. Wenn Kunden den Vertrag vor dem Ablauf von sieben Jahren kündigen, entfällt die staatliche Wohnungsbauprämie. Statt zu kündigen, können Kunden den Vertrag auch teilen oder die Bausparsumme senken.

Wie lange kann man einen Bausparvertrag widerrufen?

Wie lange lässt sich ein Bausparvertrag widerrufen? In der Regel haben Sie 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit, einen Bausparvertrag zu widerrufen. Danach erlischt das Widerrufsrecht und es ist nur noch eine Kündigung möglich. Widerrufen Sie Ihren Bausparvertrag innerhalb der Frist, fällt keine Abschlussgebühr an.

Kann man die Abschlussgebühr von Bausparvertrag zurückfordern?

Kann der Bausparer die Abschlussgebühr zurückfordern? Der Bausparer kann die Abschlussgebühr, die er bei Abschluss eines Bausparvertrags gezahlt hat, nicht zurückfordern. Selbst wenn er den Vertrag kündigt, ist eine Rückerstattung der Abschlussgebühr ausgeschlossen.

Was passiert wenn ich einen Bausparvertrag vorzeitig kündige?

Wenn Sie einen Bausparvertrag vorzeitig ablösen, indem Sie ihn während der Ansparphase kündigen, beträgt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung an die Bausparkasse meist 0,5 bis 1 % der gesamten Bausparsumme pro Monat, mit dem Sie die Kündigungsfrist unterschreiten.