Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister München-Pasing

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Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

  • Rentenantrag
  • Passantrag
  • Versicherung

Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

  • Eheschließung
  • Lebenspartnerschaft
  • Schule / Studium
  • Ahnenforschung
  • Erbangelegenheiten
  • Kindergeldantrag

InternationaleGeburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

  • Eheschließung im Ausland
  • Konsulat / Visa
  • Wohnsitzwechsel ins Ausland

Geburtsurkunde
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Internationale Geburtsurkunde
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Heirat im Standesamt München

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine begründete, gewöhnlich gesetzlich geregelte, gestärkte Bestätigung einer Beziehung gemeinsamer Personen.

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister München-Pasing

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Standesamt in München erklären und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie direkt im München auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim für Sie zuständigen Amt in München. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter in München angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Unterlagen vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in München beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt München zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

    Wie lange dauert es bis man die Geburtsurkunde bekommt München?

    Bearbeitungszeit. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung zur Zeit – ab Vorliegen vollständiger Unterlagen, beim Geburtenbüro des Standesamt München ungefähr 3 Wochen beträgt.

    Welches Standesamt in München ist für mich zuständig?

    Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen.

    Warum habe ich nur eine abstammungsurkunde?

    Durch das Personenstandrechtsreformgesetz, das seit dem 01.01.2009 gilt, wurde die Neuausstellung von Abstammungsurkunden jedoch abgeschafft. Seitdem werden lediglich Geburtsurkunden ausgestellt, die vor Hochzeiten in Kombination mit einer Kopie des Geburtseintrags vorgelegt werden müssen.

    Wo bekomme ich in München eine Sterbeurkunde?

    Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.