Beratungsstelle für eltern, jugendliche und kinder bergisch gladbach nordrhein-westfalen

Die Beratungsstelle berät Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Städten Wülfrath und Heiligenhaus.

Mütter, Väter, Eltern, Familien können sich an uns wenden bei

  • Unsicherheiten oder Schwierigkeiten in der Erziehung,
  • Fragen zur Entwicklung der Kinder,
  • Problemen im Kindergarten, in der Schule oder in der Ausbildung,
  • Belastungen im Zusammenleben der Familie.

Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn

  • es Probleme in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis oder in der Schule gibt,
  • sie etwas bedrückt,
  • sie einen Rat oder Unterstützung haben möchten.

Unser Angebot umfasst

  • Gespräche zur Klärung des Anliegens
  • die Untersuchung der Problemzusammenhänge
  • die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
  • (schul-)psychologische und (heil-)pädagogische Diagnostik
  • Erziehungsberatung
  • Familienberatung/Familientherapie
  • schulpsychologische Beratung
  • Förderangebote bei Lernstörungen
  • therapeutische und (heil-) pädagogische Einzelkontakte mit Kindern und Jugendlichen
  • Zusammenarbeit mit Familienzentren, Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Einrichtungen (in Abstimmung mit den Eltern)
  • bindungsstärkende Angebote für (werdende) Eltern und ihre Kinder
  • Präventionsangebote
  • Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Helfersystemen

Die Annahme unserer Unterstützung erfolgt auf freiwilliger Basis. Unsere Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

Für Anmeldungen und telefonische Informationen sind wir erreichbar

Montag und Donnerstag 09.00-12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr
Freitag 11.30-13.00 Uhr

Telefonische Beratung durch eine Fachkraft

Dienstag und Donnerstag 13.00 - 14.00 Uhr

Leitung

Ingo Brembeck (Diplom-Psychologe)

Berater*innen Team

Astrid Döring (Diplom-Sozialpädagogin)

Julia Katzer (Diplom-Sozialpädagogin)

Naomi Lückenhaus (M. Sc. Psychologie)

Svenja Paschütte (Diplom-Sozialpädagogin)

Katrin Schmidt (Diplom-Pädagogin)

Renate Tertel (Diplom-Sozialarbeiterin)

Das LVR-Landesjugendamt fördert die Personalkosten von Familienberatungsstellen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.

Grundlage der Förderung sind die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen" laut dem Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Februar 2014. Die Richtlinien und deren Anlagen finden Sie im unteren Servicebereich unter Arbeitshilfen.

Link zu den Richtlinien und Formularen

Gefördert werden die Personalkosten von

  • Erziehungsberatungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft,
  • Ehe- und Lebensberatungsstellen,
  • integrierten Beratungsstellen,
  • Beratungsstellen mit besonderem Beratungsschwerpunkt,
  • Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern sowie
  • Online-Beratungen durch Erziehungsberatungsstellen.

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Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in NRW

Seit Bekanntwerden der schweren Vorfälle in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster ist die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt ein zentraler Landesschwerpunkt. Das Landeskabinett hat im Dezember 2020 ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen, in dem der Ausbau der spezialisierten Beratung verankert ist. Das Land finanziert daher den Ausbau der spezialisierten Beratung und stellt dafür neue Fördermittel zur Verfügung.

Ziel ist es, die spezialisierten Beratungsangebote und -strukturen mit zusätzlichen geeigneten Fachkräften flächendeckend auszubauen und zu stärken.

Für Rückfragen können Sie sich gerne unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an folgende E-Mail-Adresse wenden:

  • Fördergrundsätze Ausbau spezialisierter Beratung ( PDF, 147 kB )
  • Verwendungsnachweis: Ausbau spezialisierte Beratung
  • Sachbericht: Spezialisierte Beratung

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Förderprogrammcontrolling

Es ist vorgesehen, dass die Fördernehmerinnen und Fördernehmer in diesem Bereich verpflichtend am Förderprogrammcontrolling teilnehmen. Das bedeutet, dass die Daten bezüglich der Beratungsangebote von Ihnen erfasst und zu Beginn des Folgejahres für das zurückliegende Jahr in die Jahresstatistik, das sogenannte Förderprogrammcontrolling, des MKJFGFI eingepflegt werden.

Für das Förderprogrammcontrolling wird derzeit ein neues webbasiertes Verfahren Fachdatenerhebung.NRW entwickelt. Dieses soll ab dem 01. Januar 2024 für das Berichtsjahr 2023 an den Start gehen. Inhaltlich wird die Fachdatenerhebung.NRW wesentliche Überschneidungspunkte zum Sachbericht für die Landesförderung zur spezialisierten Beratung haben, den Sie im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung erfassen. Durch die Teilnahme am Förderprogrammcontrolling wird für Sie die Vorlage des Sachberichts ab dem Berichtsjahr 2023 in Textform wegfallen.

Wir gehen davon aus, dass die neu in die Landesförderung aufgenommenen Beratungsstellen die HzE-Statistik befüllen und eine von daher vorgesehene Datenerfassung der Beratungsfälle etc. vornehmen. Für das Einpflegen der Daten in das Förderprogrammcontrolling hat zunächst der Träger/Beratungsstelle vorhandene oder neue Software/Excel-Tabellen zu erstellen. Hierfür benötigen Sie das Konzept zum Förderprogrammcontrolling.

Die Zugangsdaten für die webbasierte Fachdatenerhebung.NRW werden Ihnen von den Bewilligungsbehörden rechtzeitig mitgeteilt.

Als Serviceleistung bietet der mit der Verfahrensentwicklung befasste Dienstleister BMS Consulting GmbH die Möglichkeit an, sich bei Rückfragen zur technischen Umsetzung an folgende Ansprechpartner zu wenden:

  • Claudia Wotzka ( )
  • Torsten Wruck ( ) oder
  • die zentrale Telefonnummer +49 211 302127-00. Die Kolleg_innen der zentralen Telefonnummer stellen bei einem Anruf durch oder nehmen eine Rückrufbitte auf.

  • Fachkonzept Familienberatung ( PDF, 5 MB )

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Regeln des fachlichen Könnens

Die Regeln fachlichen Könnens beschreiben die fachlichen Qualitäten und Rahmenbedingungen der Familienberatungsstellen in NRW. Diese Arbeitshilfe gilt ab 2014 in Ergänzung zu den Förderrichtlinien Familienberatung. Die Regeln fachlichen Könnens wurden im Dialog der Spitzenverbände / der Kirchen und dem MFKJKS entwickelt und stellen eine Aktualisierung der früheren Fassung aus dem Jahr 1994 unter Einbeziehung neuer gesetzlicher Grundlagen und Zielvereinbarungen / Auftragslagen dar.

  • Regeln des fachlichen Könnens (Stand: Februar 2014) ( PDF, 845 kB )

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Ansprechperson

Beratungsstelle für eltern, jugendliche und kinder bergisch gladbach nordrhein-westfalen

Christian Wunderlich

Telefon

workTelefon:0221 809-6284faxTelefax:0221 8284-4772

Servicebereich zum Thema

  • Rundschreiben

    1. Beratungsstelle für eltern, jugendliche und kinder bergisch gladbach nordrhein-westfalen

      Erlass des MKFFI vom 30. November 2017 zur Fachbezogenen Pauschale für Kooperationen mit Familienzentren (PDF, 1,24 MB)

  1. Beratungsstelle für eltern, jugendliche und kinder bergisch gladbach nordrhein-westfalen

    Nr. 697 vom 8. Juni 2010 (PDF, 50 kB)

  2. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen; Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration NW vom 26. März 2010 - 522 - 6704.1

  1. Beratungsstelle für eltern, jugendliche und kinder bergisch gladbach nordrhein-westfalen

    Nr. 454 vom 30. November 2005 (PDF, 56 kB)

  2. Förderung von Beratungsstellen; Besserstellungsverbot bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit