Bescheinigung eu/ewr der ausländischen steuerbehörde zur einkommensteuererklärung

Ausländische Arbeitnehmer


Antworten:

Frage: Ich war als Erntehelfer/in in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?

Wenn Sie sich lediglich vorübergehend und nicht für einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten in Deutschland aufgehalten haben, sind Sie für das betreffende Kalenderjahr in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer gilt grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten.

Abweichend hiervon können Sie die Lohnsteuer aber auf Antrag erstattet bekommen, wenn die in Deutschland erzielten Einkünfte mindestens 90% Ihrer gesamten Einkünfte oder Ihre nicht in Deutschland erzielten Einkünfte nicht mehr als 6.136 Euro (ggf. gekürzt auf 4.090 oder 2.045 Euro, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat notwendig und angemessen ist) im betreffenden Kalenderjahr betragen.

Frage: Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden?

Neben den Einkommensteuervordrucken (Mantelbogen, Anlage N etc.) und der Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie je nach Lage Ihres Wohnsitzes den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit einreichen, auf dem Ihre zuständige ausländische Steuerbehörde Ihre Angaben bescheinigt.

Die Vordrucke "Bescheinigung EU/EWR" und "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" liegen in mehreren Sprachen vor und können wie auch die anderen Einkommensteuervordrucke von unserer Homepage (Aktuelles & Service -> Steuervordrucke) heruntergeladen werden.

Frage: Bei welchem Finanzamt stelle ich den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer?

Der Antrag ist bei dem Betriebsstättenfinanzamt Ihres Arbeitgebers zu stellen. Bitte erfragen Sie dieses bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.

Die Anschrift des Finanzamts können Sie mit der Finanzamtsuche des Bundeszentralamtes für Steuern unter ermitteln.

Hauptinhaltsbereich

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU/EWR tätig sind

Formulare im Dateiformat FormsForWeb - FFW

FormsForWeb
Formulare sind am PC ausfüllbar und können die eingegebenen Daten speichern.
Die Formulardaten können aber nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Dies ist nur in Mein ELSTER möglich (vorherige Registrierung erforderlich).

  • Wissenswertes zu FFW-Formularen
  • Verwendung von FFW-Formularen mit einem Sprachausgabeprogramm
  • Zur FMS-Startseite mit Link zum Hochladen Ihrer XML-Daten

Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein.

  • Bulgarisch
  • Dänisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Estnisch
  • Finnisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Isländisch
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Lettisch
  • Litauisch
  • Niederländisch
  • Norwegisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Schwedisch
  • Slowenisch
  • Spanisch
  • Tschechisch
  • Ungarisch

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand

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Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuer

  • für Staatsangheörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • für Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU/des EWR tätig sind ( § 1 a Abs. 2 Einkommensteuergesetz)

Vordruckverzeichnis - Treffer 1 - 10 von 24

Beschreibung und HinweiseBezeichnung.nicht ausfüllbarausfüllbarAnleitung/ Merkblatt
Bescheinigung Deutsch

Bescheinigung EU/EWR, Einkommensteuer

Deutsch Download
Bescheinigung Bulgarisch

Bescheinigung EU/EWR, Einkommensteuer

Bulgarisch Download
Bescheinigung Dänisch

Bescheinigung EU/EWR, Einkommensteuer

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Bescheinigung Englisch

Bescheinigung EU/EWR, Einkommensteuer

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Bescheinigung Estnisch

Bescheinigung EU/EWR, Einkommensteuer

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Bescheinigung Finnisch

Bescheinigung EU/EWR, Einkommensteuer

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Bescheinigung Französisch

Bescheinigung EU/EWR, Einkommensteuer

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Bescheinigung Griechisch

Bescheinigung EU/EWR, Einkommensteuer

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Bescheinigung Isländisch

Bescheinigung EU/EWR, Einkommensteuer

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Bescheinigung Italienisch

Bescheinigung EU/EWR, Einkommensteuer

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Bescheinigung außerhalb EU/EWR

Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuer

  • für steuerpflichtige Personen, die nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig sind.
    Nicht für Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU / des EWR tätig sind.

Wo bekomme ich eine EU EWR Bescheinigung?

Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz") oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Wer braucht Bescheinigung EU EWR?

Sind Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen oder Island und in einem dieser Staaten ansässig, verwenden Sie dazu den Vordruck "Bescheinigung EU / EWR", im Übrigen den Vordruck "Bescheinigung außerhalb EU / EWR ".

Wann ist die Bescheinigung EU EWR auszufüllen?

3, § 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR)). Nach Ablauf des Kalenderjahres ist - grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres - eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkt steuerpflichtige Personen abzugeben.

Wer füllt EU EWR aus?

Die deutsche Bescheinigung EU/EWR besteht aus einer Ausfertigung für das deutsche Finanzamt und einer zweiten Ausfertigung für die ausländische Steuerbehörde.

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