Braucht man für ein tag eine krankmeldung

Vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes

Merkt ein Arbeitnehmer am Morgen, dass er krank und damit nicht arbeitsfähig ist, meldet er sich krank und erhält Entgeltfortzahlung. Doch was ist, wenn die Krankmeldung im Laufe eines Arbeitstags eingeht? Morgens fühlt man sich noch fit, aber im Laufe des Tages verschlechtert sich der Gesundheitszustand. Es bleibt nichts übrig, als den Arbeitstag vorzeitig zu beenden. Die Entgeltfortzahlung beginnt in diesem Fall erst ab dem Folgetag. Gut zu wissen: Die fehlenden Stunden bis zum Arbeitsende muss Ihr Arbeitnehmer nicht nacharbeiten. Der Tag zählt als gearbeitet.

Halber Arbeitstag – trotzdem volle Vergütung?

Auch im Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitstags hat Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf das komplette Arbeitsentgelt. Dazu gab es bereits 2003 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. In diesen Fällen ist nach § 611 BGB der volle Lohn zu zahlen. Auch 2018 wurde diese Ansicht erneut durch das LAG Köln bestätigt (4 Sa 290/17 vom 12.01.2018).

AAG – Erstattungsantrag für die ausgefallenen Stunden

Im Krankheitsfall können Sie die Erstattung der Entgeltfortzahlung bei der zuständigen Umlagekasse beantragen. Bis 2010 war dies sogar stundenweise für angefangene Arbeitstage möglich – eben für eine Krankmeldung während eines Arbeitstags. Seit dem 1.7.2010 gilt, dass die Zahlung der ausgefallenen Stunden nicht als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetzt zu werten ist. Eine Erstattung im Rahmen des AAG Verfahrens ist somit nicht mehr möglich. Bei länger dauernden Erkrankungen können Sie ab dem Folgetag eine Erstattung im Rahmen des AAG beantragen.

Wie melde ich einen abgebrochenen Arbeitstag im Krankengeldfall?

In der Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes können Sie angeben, dass Ihr Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag noch gearbeitet hat. Im Fall eines abgebrochenen Arbeitstages beginnt die Entgeltfortzahlung ab dem Folgetag. Die Entgeltfortzahlung endet daher erst am 43. Tag nach dem abgebrochenen Arbeitstag. Bei Rückfragen dazu berät Sie die zuständige Krankenkasse Ihres Arbeitnehmers.

Braucht mein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, muss spätestens am darauffolgenden Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden (§ 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes). Haben Sie in Ihren Arbeitsverträgen oder in Ihren Tarifverträgen anders lautende Bestimmungen, muss die Bescheinigung eventuell bereits früher vorgelegt werden. Dies müssen Sie im Einzelfall prüfen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Weitere Informationen zu Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld können Sie in unserem Steckbrief Krankheit und unserem Steckbrief Entgeltersatzleistungen nachlesen.

Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, können Sie im Frage-Antwort-Katalog Krankheit prüfen, welche Meldungen Sie machen müssen.

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4. Oktober 2021, 10:00 Uhr

Vor dem dritten Tag braucht man keinen “gelben Schein”? Oder kann das schon zu spät sein? Darüber, ab welchem Tag die Krankschreibung beim Arbeitgeber sein muss, herrscht bei Angestellten oft Unsicherheit. Kein Wunder, denn eine pauschale Antwort gibt es nicht. Dafür allerdings viele verbreitete Irrtümer. Hier erfährst du, worauf du achten musst, um dich ordnungsgemäß krankzumelden.

Braucht man für ein tag eine krankmeldung

Stress mit dem Arbeitgeber, weil du krank bist? Wir schützen deine Rechte. >>

Regel Nummer 1: Krank­mel­dung beim Arbeit­ge­ber immer sofort

Regel Nummer 1, wenn du krank bist – unabhängig von der Krankschreibung: Gib deinem Arbeitgeber schnellstmöglich Bescheid, sobald du merkst, dass du nicht in der Lage bist, deinen Job zu erledigen. Im Idealfall schon vor Beginn deiner üblichen Arbeitszeit, damit dein Chef entsprechend umplanen kann. Die Krankmeldung kann unter Umständen auch per E-Mail außerhalb der Geschäftszeiten erfolgen. Damit hast du deine erste Pflicht als Arbeitnehmer schon einmal erfüllt.

Gesetz­li­che Regelung: Krank­schrei­bung ab dem vierten Krankheitstag

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen länger bei der Arbeit ausfallen solltest, brauchst du früher oder später eine Krankschreibung vom Arzt. Die ist Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber dir auch bei Krankheit dein Gehalt zahlt. Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG). Gemäß § 5 Absatz 1 sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind.

Spätestens ab dem vierten Krankheitstag brauchst du also im Regelfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Kümmere dich am besten rechtzeitig um einen Arzttermin, eine rückwirkende Krankschreibung ist nämlich nur in Ausnahmefällen möglich.

Wichtig zu wissen: Arbeit­ge­ber kann frühere Krank­schrei­bung fordern

Du solltest dich aber nicht darauf verlassen, dass du im Krankheitsfall drei Tage ohne “gelben Schein” zu Hause bleiben kann, um dich auszukurieren. Denn Arbeitgeber können gemäß § 5 EFZG abweichende Regelungen festlegen, ab wann ein Attest notwendig ist. Auch wenn es eher unüblich ist, kann zum Beispiel im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sein, dass bereits früher eine Krankschreibung eingereicht werden muss.

Arbeitgeber dürfen auch ohne weitere Angabe von Gründen bei einer Krankmeldung eine AU ab dem ersten Krankheitstag fordern. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2012 in einem Urteil bestätigt (AZ 5 AZR 886/11). Nur wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dieses Recht des Arbeitgebers ausdrücklich ausschließt, darf er keine Krankschreibung ab dem ersten Tag verlangen.

Wann muss das Attest im Per­so­nal­bü­ro vorliegen?

  • 5 EFZG ver­pflich­tet Arbeit­neh­mer nicht nur, die Arbeits­un­fä­hig­keit durch einen Arzt bestä­ti­gen zu lassen, sondern auch dazu, dem Arbeit­ge­ber die ent­spre­chen­de Beschei­ni­gung am vierten Krank­heits­tag vor­zu­le­gen. Es reicht also nicht aus, die AU erst nach deiner Genesung im Per­so­nal­bü­ro abzugeben. Sie sollte sofort nach der Aus­stel­lung auf den Weg zum Arbeit­ge­ber gebracht werden.

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, direkt ein Foto der Bescheinigung per Mail an das Personalbüro zu senden, bevor du den Ausdruck in die Post gibst. Voraussichtlich ab 2023 soll die Übermittlung der AU automatisiert auf digitalem Weg erfolgen, sodass du dich als Arbeitnehmer nicht mehr selbst kümmern musst.

FAZIT

  • Nach gesetz­li­cher Regelung muss dem Arbeit­ge­ber am vierten Krank­heits­tag eine Krank­schrei­bung vorliegen.
  • Arbeit­ge­ber dürfen abwei­chen­de Rege­lun­gen festlegen und schon früher ein ärzt­li­ches Attest fordern. Solche Ver­ein­ba­run­gen können in Verträgen oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen fest­ge­hal­ten sein.
  • Arbeit­ge­ber können auch grund­sätz­lich eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung ab dem ersten Tag fordern.

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

Wie lange darf man ohne Krankenschein zu Hause bleiben?

Wie oft darf ich krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz gefährdet ist? Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Ist der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so gilt dies grundsätzlich als unzumutbar.

Wann brauche ich eine Krankmeldung?

Ist ein Arbeitnehmer länger krank als drei Tage, d.h. ab dem vierten Krankheitstag, ist er dem Arbeitgeber gegenüber in der Nachweispflicht. Die Nachweispflicht verlangt, dass man dem Arbeitgeber einen Krankenschein vorlegt, den so genannten „gelben Schein“.

Was passiert wenn man ohne Krankmeldung zu Hause bleibt?

Wenn Sie sich gar nicht oder nicht rechtzeitig krankmelden, kann Ihr Chef Sie abmahnen und – wenn Sie häufiger keine oder eine verspätete Krankmeldung abgeben – Ihnen sogar kündigen! Eine Abmahnung kann der Arbeitgeber schon beim allerersten Fall aussprechen.

Was bedeutet Krankmeldung ab dem 1 Tag?

Arbeitgeber haben nach dem Gesetz das Recht, vom erkrankten Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest zu verlangen, d.h. eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Das steht in § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).