Bundesagentur für arbeit familienkasse niedersachsen-bremen 30131 hannover faxnummer

Hannover (Familienkasse Niedersachsen - Bremen )

Die Familienkasse in Hannover ist für die Einwohner aus Hannover sowie die dazugehörigen Ortschaften zuständig. Termine vereinbaren Sie am besten vorab telefonisch. Öffnungszeiten, Kontaktdaten sowie die Anschrift der Familienkasse in Hannover können Sie hier entnehmen.

Formulare zum Antrag auf Kindergeld

Bei der Familienkasse Hannover reichen Sie auch das ausgefüllte Formular zum Antrag auf Kindergeld ein.

Öffnungszeiten

Montag:08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

Kontakt

Telefon:0800 4 5555 30 (kostenlose bundesweite Servicenummer für Kindergeld und Kinderzuschlag)
Fax:0511/919-2000
E-Mail:

Besucheradresse

Hannover
Brühlstr. 4
30169 Hannover

Postanschrift Familienkasse

Familienkasse Niedersachsen - Bremen, 30131 Hannover

Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.


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Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Zuständig für Anträge und Widersprüche ist immer die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen.
Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind, sollen durch die zusätzlichen Kinderzuschlag zielgenau unterstützt werden. Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen.

  • Familienkasse Niedersachsen - Bremen (Öffnet in einem neuen Tab)

    Die Dienststelle ist derzeit nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Postanschrift: Familienkasse Niedersachsen-Bremen, 30131 Hannover; Kontaktnummern Tel: +49 511919-9090 (Fragen zu Kindergeld) Tel: 0800 4 5555 30 * (Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag) Tel: 0800 4 5555 33 * (Auszahlungstermine) * Der Anruf ist für Sie kostenfrei. Faxnummer +49 5351 522-572 E-Mail

  • Notfall-KIZ - Hilfe für Eltern in der Corona-Krise (Öffnet in einem neuen Tab)

  • Familienkasse (Öffnet in einem neuen Tab)

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld und Kinderzuschlag und auch ein Verzeichnis der zuständigen Familienkassen.

  • Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag und Teilhabepaket? (Öffnet in einem neuen Tab)

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf seinen Seiten Informationen zum Kinderzuschlag und zum Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung.

  • Bundeszentralamt für Steuern (Öffnet in einem neuen Tab)

    Hier erhalten Sie Informationen zu steuerlichen Gesichtspunkten bezüglich Kindergeld und Kinderzuschlag.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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  • (+49) 800 4 5555 30 (kostenlose Rufnummer)
  • Mo 08:00 - 12:00
    Di 08:00 - 12:00
    Do 08:00 - 13:00
    Do 15:00 - 18:00
    Fr 07:00 - 11:00
  • (+49) 421 1782938
  • Lindenstraße 71
    28755 Bremen
  • Website

Die Familienkasse, die bislang im Gebäude der Agentur für Arbeit Bremen im Doventorsteinweg zu finden war, ist seit dem 01.02.2016 unter der neuen Besucheranschrift "Lindenstraße 71, 28755 Bremen-Vegesack" erreichbar.

Bitte beachten Sie die abweichende Postanschrift:

Familienkasse Niedersachsen-Bremen

30131 Hannover

Weitere Informationen

Aktualisiert am 11.05.2022

Wo schicke ich den Kindergeldantrag hin Niedersachsen?

Dafür steht Ihnen der Online-Kindergeld-Service der Bundesagentur für Arbeit unter www.familienkasse.de zur Verfügung, mit dem Sie Anträge auf Kindergeld stellen und die im Antragsformular eingetragenen Daten vorab elektronisch und verschlüsselt an die Familienkasse der BA übertragen können.

Wo schicke ich den Kindergeldantrag hin Bremen?

Familienkasse Niedersachsen-Bremen - 28755 Bremen.

Wie lange bekommt man Kindergeld in Niedersachsen?

Kindergeld erhalten Sie ab der Geburt bis (mindestens) zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes.

Wer zahlt Kindergeld in Niedersachsen?

Die Zuständigkeit für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes liegt grundsätzlich bei den Familienkassen des öffentlichen Dienstes (§ 72 Abs. 1 Einkommensteuergesetz).