Der unterschied zwischen lohnsteuer und einkommensteuer

Steuererklärung: Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?

    Gehupft wie gesprungen, beides ist ärgerlich und lästig – so denken viele Bürger über die Einkommen- und Lohnsteuer. Tatsächlich ist jedoch die Einkommensteuer wesentlich umfassender als die Lohnsteuer.

    Der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer ist gravierend, aber erstaunlich wenigen bekannt. Als Arbeitnehmer zahlen Sie Lohnsteuer, und zwar zwangsläufig: Ihr Arbeitgeber führt die Steuer, die auf Ihr Arbeitsentgelt anfällt, automatisch an das zuständige Finanzamt ab. Die Lohnsteuer stellt dabei eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer dar. Wenn Sie weitere Einkünfte beziehen, zum Beispiel aus einer selbstständigen Tätigkeit, sind diese natürlich auch steuerpflichtig.

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    Sie müssen dafür Einkommensteuer zahlen – allerdings existiert hier kein Automatismus wie bei der Lohnsteuer aus einem angestellten Arbeitsverhältnis. Vielmehr müssen Sie selbst oder ein von Ihnen beauftragter Steuerberater die Höhe der Einkommensteuer berechnen sowie diese an das Finanzamt melden und überweisen, beziehungsweise von diesem einziehen lassen. All dies ist innerhalb der geltenden gesetzlichen Fristen zu erledigen.

    Einkommensteuer und Lohnsteuer – zwei Seiten einer Medaille

    Einkommen- und Lohnsteuer sind keine Synonyme, die denselben Sachverhalt bezeichnen. Vielmehr ist die Lohnsteuer eine besondere Form der Einkommensteuer und bildet aus diesem Grund einen Teil von ihr. Der Unterschied der beiden Steuerformen ist wichtig, wenn Sie zu den Steuerpflichtigen gehören, die Einkünfte aus anderen Quellen als aus abhängiger Erwerbstätigkeit beziehen.

    Die Steuerpflicht für alle Einkunftsarten

    Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass Einkünfte, die Sie hierzulande erzielen, zu versteuern sind. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von der Art der Einkünfte, ob es sich dabei um Ihr Gehalt aus einer unbefristeten Vollzeitstelle, um den Lohn für Gelegenheitsarbeiten oder um Zinsen und Dividenden aus Ihrem Sparkapital beziehungsweise Miete für Ihr Ferienhäuschen handelt.

    Hinweis: Diese Pflicht zur Steuerzahlung leitet sich unmittelbar aus dem Postulat der Gerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung ab.

    Die Einkommensteuer – umfassend und vielfältig

    Die Einkommensteuer fällt auf die Einkünfte natürlicher Personen an. Dabei bemisst sich ihre Höhe durch die Anwendung des jeweiligen Steuertarifs auf die Bemessungsgrundlage. Das hört sich allerdings sehr viel komplizierter an, als es tatsächlich ist.

    Der Steuertarif stellt den individuellen Steuersatz dar, der von der Höhe Ihrer gesamten Einkünfte sowie Ihrem Familienstand (ledig oder verheiratet) abhängt. In Deutschland herrscht ein progressives Steuersystem, sodass Steuerpflichtige mit geringem Einkommen einen niedrigeren Steuersatz zahlen müssen als Personen mit hohen Einkünften. Die Bemessungsgrundlage berechnet sich aus der Summe der Einkünfte abzüglich von Minderungsbeträgen. Bei diesen Abzügen kann es sich zum Beispiel um Freibeträge, Werbungskosten oder Entlastungsbeträge handeln.

    Die Einkommensteuer je nach Haushaltstyp

    Die Einkommensteuer fällt an für Einkünfte aus:

    • Land- und Forstwirtschaft
    • Gewerbebetrieb
    • selbstständiger Arbeit
    • nicht selbstständiger Arbeit
    • Vermietung und Verpachtung
    • Kapitalvermögen
    • sonstigen Bezügen

    Hinweis: Rentner, deren Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmte Grenze übersteigen, sind einkommensteuerpflichtig. Sie müssen jedes Jahr eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben. Ihre Renten gehören als wiederkehrende Leistungen zu den sonstigen Bezügen.

    Besonderheiten der Lohnsteuer

    Die Lohnsteuer fällt als spezielle Form der Einkommensteuer für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit an. Aus diesem Grund lautet auch die Bezeichnung des Formulars der Einkommensteuererklärung, in das Sie alle relevanten Informationen über Ihre Einkünfte aus Ihrem Arbeitsverhältnis eintragen, Anlage N.

    Die Lohnsteuer gehört zu den Quellensteuern. Das bedeutet, dass ihr Abzug sofort bei der Auszahlung der Vergütung erfolgt. Der Arbeitgeber haftet neben dem Arbeitnehmer für die Lohnsteuer. Er ist dazu verpflichtet, bei jeder Gehalts-und Lohnzahlung die Höhe der Steuer zu berechnen und diese an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig mit der Lohnsteuer erfolgt die Erhebung des Solidaritätszuschlages sowie je nach Konfessionszugehörigkeit der Kirchensteuer.

    Bei der Erhebung der Lohnsteuer werden verschiedene Steuerklassen sowie Freibeträge berücksichtigt. Dabei kommen sechs verschiedene Steuerklassen infrage, die von den familiären Verhältnissen abhängig sind. So fallen Ledige zum Beispiel regelmäßig unter die Steuerklasse I.

    Tipp: Wenn Sie im Vorhinein wissen möchten, wie viel Geld Ihnen netto bei einem bestimmten Bruttogehalt bleibt, können Sie einfach einen praktischen Brutto-Netto-Rechner nutzen. So lässt sich problemlos ermitteln, was von einer Lohnerhöhung oder einer Prämie tatsächlich am Ende in Ihrer Tasche ankommen wird.

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    Wann Lohnsteuer und wann Einkommensteuererklärung?

    Sie ist die Grundlage, auf der die Einkommensteuer berechnet wird. Die Einkommensteuererklärung muss beim Finanzamt bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden, um dort geprüft zu werden.

    Ist die Einkommensteuer höher als Lohnsteuer?

    Was vielen nicht bewusst ist, ist, dass die Einkommensteuer wesentlich umfassender ist als die Lohnsteuer. Bei der Lohnsteuer handelt es sich im Prinzip um eine Unterform der Einkommensteuer, die vom Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt abgeführt wird.

    Was ist eine Einkommensteuer einfach erklärt?

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf Ihr Einkommen, also zum Beispiel auf Ihren Lohn. Mit Ihren Steuern finanziert der Staat zum Beispiel Sozialleistungen und Leistungen für die Allgemeinheit, wie Schulen, Straßen, Krankenhäuser und Polizei.

    Was versteht man unter der Lohnsteuer?

    Mit der Lohnsteuer leisten Arbeitnehmer und Angestellte eine monatliche Vorauszahlung, auf die insgesamt für ein Steuerjahr zu erwartende Einkommensteuer an das Finanzamt. Sie wird von den Arbeitgebern vom Bruttolohn und -gehalt einbehalten und an des Finanzamt abgeführt.