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Muss man Rechnungen unterschreiben?12. Juli 2017 Immer wieder werden wir im Support gefragt, ob eine Rechnung ohne Unterschrift die gesetzlichen Anforderungen erfüllen würde. Die Antwort lautet selbstverständlich ja, eine Rechnung muss nicht zwingend unterschrieben werden, es sei denn, du bist Rechtsanwalt oder Steuerberater, hier gelten andere Regeln. Welche Angaben auf einer Rechnung gemacht werden müssen, ist gesetzlich genau festgelegt. Da eine Unterschrift dort nicht erwähnt ist, ist es nicht nötig, Rechnungen zu signieren. Das bedeutet auch, dass Du eine Rechnung einfach als PDF erstellen und per E-Mail versenden kannst. Mit Papierkram kannst Du daher eine Rechnung direkt nach dem Abschließen aus dem System heraus per E-Mail an den jeweiligen Kunden schicken. Muss eine Rechnung eine digitale Signatur enthalten?Nein, auch das ist nicht mehr nötig. Elektronische Rechnungen müssen seit 2011 keine digitale Signatur mehr enthalten. Bis 2011 war der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn eine Rechnung eine digitale Signatur enthielt. Es gilt nur, dass folgende Kriterien einer Rechnung vom Rechnungsempfänger überprüft werden müssen:
Darf man eine Rechnung unterschreiben?Es ist natürlich nicht falsch, eine Rechnung zu unterschreiben. Wenn man möchte, darf man seine Unterschrift auf die Rechnung setzen, allerdings ist dies mit Risiken behaftet. Der Rechnungsempfänger könnte bspw. ein „Betrag dankend erhalten“ über die Unterschrift stempeln. Das ist natürlich kriminell und strafbar, allerdings liegt die Beweislast in einem solchen Fall beim Rechnungssteller. Wenn also eine Rechnung eine Unterschrift beinhalten soll, dann sollte man unbedingt darauf achten, dass eine Floskel wie „mit freundlichen Grüßen“ oder Ähnliches über der Unterschrift steht. Damit ein solcher Fall überhaupt nicht eintreten kann, werden bei Papierkram alle Rechnungen ohne Unterschrift generiert und versendet.
Antworten (5) Rechnungen benötigen keine Unterschrift - nur Quittungen. Sie sind auch als elektronisches Dokument gültig. Rechnungen ohne Zahlungsaufforderung sind übrigens keine, sondern Proformarechnungen. Katsching Ja, eine Rechnung gilt auch ohne Unterschrift. Wichtige Dinge, die auf keiner regulären Rechnung fehlen dürfen sind: Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Steuernummer. Muhamed Lehmann Eine Rechnung ist immer ohne Unterschrift gültig, egal ob es sich um eine per Post übersandte oder per Email gesendete Rechnung handelt. Andere Merkmale einer Rechnung dürfen dagegen nicht fehlen wie Versender und Empfänger, Steuernummern, Summen und die Umsatzsteuer als Satz und als Wert. Frank Hahn Du meinst wahrscheinlich eine elektronische Rechnung, oder? Die ist gesetzlich noch nicht ganz beschlossen, da muss der Bundesrat erst noch sein grünes Licht geben, bevor diese Art der Rechnungsstellung erlaubt ist. Die Unterschrift wird dann elektronisch sein, also wahrscheinlich auch mit einem bestimmten Code unterlegt oder etwas ähnlichem. hoffeman234 Eine reine Rechnung per Internet schon. Mein Provider ist Versatel. Bei postalischem Versand der Rechnung müsste ich dafür bezahlen. So aber erhalte ich einmal im Monat meine Rechnung als PDF-Dokument im Mitgliederbereich meines Accounts. Im Fuß der Rechnung steht: Forderungen ist gemäß vereinbarter Frist fällig. Einspruchsfrist 8 Wochen, danach gilt Rechnung als angenommen. Ist eine Rechnung auch ohne Unterschrift gültig?Rechnungen als rechtsgültige Dokumente.
Rechnungen sind ohne Unterschrift keine rechtsgültigen Dokumente; es handelt sich lediglich um eine Auflistung von Produkten und Dienstleistungen, die an einen Kunden gesendet wird, um eine Zahlung anzufordern. Normalerweise zahlen Kunden Rechnungen ohne Unterschrift problemlos.
Sind maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift gültig?Lediglich bei Behörden oder bei Massensendungen von Versicherungen kommt es schon einmal vor, dass ein Brief keine Unterschrift hat. Solche Schreiben sind aber auch ohne Unterschrift rechtswirksam, da sich auf ihnen der erläuternde Satz findet: „Maschinell erstellt, deshalb nicht unterschrieben“.
Welche Schreiben sind ohne Unterschrift gültig?Das Unterschriftserfordernis gilt im behördlichen Bußgeldverfahren überhaupt nicht. Es muss sich lediglich in den Verwaltungsakten feststellen lassen, dass und von wem der Bußgeldbescheid erlassen wurde. Daher ist ein Bußgeldbescheid auch ohne Unterschrift gültig.
Ist eine maschinelle Unterschrift gültig?Auch der Satz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ genügt nicht der gesetzlichen Schriftform, es sei denn, das Gesetz lässt im Massenverkehr Ausnahmen zu (§ 793 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 13 Satz 1 AktG oder § 3 Abs. 1 VVG). Die Unterschrift muss den Text räumlich abschließen.
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