Ein fahranfänger hat innerhalb der probezeit mehrere

Probezeit beim Führerschein: Alles rund um das Fahren „auf Probe“

Mit Aushändigung des Führerscheins oder der Prüfungsbescheinigung beim Begleiteten Fahren mit 17 stehen die ehemaligen Fahrschüler längere Zeit unter besonderer Beobachtung. Der Gesetzgeber hat nämlich eine Probezeit an den Führerschein gekoppelt.

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

Die Probezeit beträgt für jeden Fahranfänger zwei Jahre und kann nicht verkürzt werden. Zwar bestand bis 2010 in einigen Bundesländern die Chance auf eine Halbierung, doch wurde die Regelung mittlerweile abgeschafft. Nach Ablauf der 24-monatigen Bewährungsphase endet die Probezeit automatisch.

Eine Verdopplung der Probezeit des Führerscheins ist hingegen möglich. Und zwar dann, wenn Fahranfänger einen oder mehrere Verstöße im Straßenverkehr begehen. Die Verlängerung erfolgt immer um zwei Jahre – die Probezeit beträgt in diesen Fällen somit insgesamt vier Jahre. Ob es dazu kommt, hängt von der Schwere der Verkehrsverstöße ab.

Erhalten Jugendliche mit 16 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1, dann beginnt bereits ab diesem Zeitpunkt ihre zweijährige Probezeit. In die Klasse A1 fallen Motorräder mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter (ccm). Folgt mit 18 Jahren der Pkw-Führerschein Klasse B, beginnt die Probezeit nicht von Neuem und fällt somit gegebenenfalls weg.

Welche Verstöße wirken sich auf die Probezeit aus?

Verkehrsverstöße, die mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden, können sich auf die Dauer der Probezeit auswirken. Dazu zählen:

  • Bußgelder ab 60 Euro
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Verurteilung für eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Um der unterschiedlichen Schwere der Vergehen Rechnung zu tragen, ist das Fehlverhalten in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt. Geregelt ist das in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Als A-Verstoß gelten schwerwiegende Verkehrsdelikte. Bereits bei einem einzigen Fall dieser Kategorie verlängert sich die Probezeit für Fahranfänger um zwei Jahre. Zu den B-Verstößen zählen kleinere Verkehrssünden. Doch begeht ein Fahranfänger davon zwei, verlängert sich die Probezeit auch hier um zwei Jahre.

In der Regel wird mit der Verlängerung auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet – auf deren eigene Kosten. Nehmen sie an diesem Seminar nicht teil, droht ihnen der Führerscheinentzug.

Was passiert bei wiederholten Verstößen?

Häufen sich die Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit, greift ein gestaffeltes Sanktionssystem.

Beispiel: Überschreitet ein Fahranfänger ein Tempolimit um mehr als 20 km/h und wird dabei geblitzt (A-Verstoß), verlängert sich seine Probezeit um zwei Jahre. Außerdem muss er ein Aufbauseminar absolvieren. Hinzu kommen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Begeht er innerhalb der Probezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Die Teilnahme daran ist allerdings freiwillig. Zum Anreiz werden Verstöße, die keine Straftat sind, innerhalb des Teilnahmezeitraums nicht verfolgt. Folgen ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Überblick: A-Verstöße und B-Verstöße

Führerschein vergessen in der Probezeit

Ein fahranfänger hat innerhalb der probezeit mehrere

Wer als Fahranfänger ohne seinen Führerschein erwischt wird, muss bei einem einmaligen Verstoß in der Regel keine Sanktionen befürchten. Passiert das aber öfter, kann ausnahmsweise ein Bußgeld von 60 Euro verhängt werden. In diesem Fall zählt das Vergessen des Führerscheins als echter B-Verstoß.

Wichtig: Während der Führerschein-Probezeit sowie generell für junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze im Straßenverkehr. Wer in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) antreten. Die Probezeit verlängert sich auch in diesem Fall um zwei Jahre. Hinzu kommen ein Bußgeld von mehreren hundert Euro sowie mindestens zwei Punkte in Flensburg.

Was ist in der Probezeit bei der Versicherung zu beachten?

Für jedes Fahrzeug wird die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Der Beitrag dazu ist durch die Einstufung in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse gerade für Fahranfänger oft sehr hoch.

Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit beeinflussen den Versicherungsschutz nicht. Er bleibt auch bei einer Verlängerung bestehen. Führt ein Delikt allerdings zu einem Unfall, so kann sich das negativ auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken.

Wie viele Verstöße darf man in der Probezeit haben?

Drei A-Verstöße in der Probezeit führen in aller Regel dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird und erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden kann.

Wie viele Punkte darf man als Fahranfänger haben?

Ebenso wie andere Kraftfahrzeugführer dürfen auch Fahranfänger maximal sieben Punkte ansammeln. Ab dem achten Punkt droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Häufig kann dieses Schicksal aber schon früher auf Fahrer in der Probezeit zukommen, wenn sie nämlich zu viele A- oder B-Verstöße begangen haben.

Wird die Probezeit verlängert wenn man einen Punkt bekommt?

A-Verstöße, die Punkte während der Probezeit zur Folge haben, führen außerdem oft zur Verlängerung dieser. Konkret wird sie dann von zwei Jahren auf insgesamt vier Jahre ausgeweitet. Eine weitere Verlängerung bei erneuten Verstößen gibt es nicht.

Was bedeutet 1 Punkt in Flensburg in der Probezeit?

Führerschein auf Probe: 1 Punkt während der Probezeit kann einen A- oder einen B-Verstoß bedeuten. Bei 1 Punkt kann es sich sowohl um einen A-Verstoß als auch um einen B-Verstoß handeln; dies hängt von dem genauen Tatbestand ab.