Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage PDF

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Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage PDF
Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage PDF

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    • #1

    Hallo zusammen,

    nach der Anmeldung meines Einzelgewerbes und anschließendem Ausfüllen des Fragebognes

    zur steuerlichen Erfassung, habe ich nun folgenden Fragebogen erhalten:

    Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage PDF

    Ich würde den Fragebogen wie folgt beantworten:

    I. Wohnanschrift

    II. Name

    III. Name und Anschrift

    IV.

    a) Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Das voraussichtliche Datum der Inbetriebnahme

    b) Vorrausichtliche Leistung in kWp laut Angebot

    c) ja

    V. Option 2: Nichtunternehmerische Zwecke ca. 70 % der Gesamterzeugung

    VI. Vorsteuer wird zu 100 % geltend gemacht

    VII. -

    Ist das soweit richtig ?

    Gerade im Hinblick auf die Belehrung im unteren Teil, möchte ich hier sicher gehen alles richtig einzutragen.

    Beste Grüße

    Michael

    • #2

    V. Option 2: Nichtunternehmerische Zwecke ca. 70 % der Gesamterzeugung

    VI. Vorsteuer wird zu 100 % geltend gemacht

    Bin kein Steuerprofi, aber das widerspricht sich meine Meinung. Wenn 70% "nicht unternehmerisch" dann kannst Du nur 30% der Vorsteuer geltend machen.

    • #3

    V. Option 2: Nichtunternehmerische Zwecke ca. 70 % der Gesamterzeugung

    VI. Vorsteuer wird zu 100 % geltend gemacht

    Bin kein Steuerprofi, aber das widerspricht sich meine Meinung. Wenn 70% "nicht unternehmerisch" dann kannst Du nur 30% der Vorsteuer geltend machen.

    Bin auch der meinung, da" 100% abgabe an den Energieversorger" einer Volleinspeiseanlage gleich kommt ohne Private Nutzung und dann 100% geltend gemacht werden kann

    Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage PDF

    • #4

    Ohne Speicher sind 30% nichtunternehmerische Zwecke (Eigenverbrauch) realistisch. 70% werden verkauft = unternehmerische Zwecke.


    es werden dann 100% der Vorsteuer geltend gemacht.

    • #5

    Ohne Speicher sind 30% nichtunternehmerische Zwecke (Eigenverbrauch) realistisch. 70% werden verkauft = unternehmerische Zwecke.


    es werden dann 100% der Vorsteuer geltend gemacht.

    Und was ist,wenn man es so veranschlagt, sich dann aber entscheidet zb WP(ohne HT/NT) oder E auto anzuschaffen und den EV auf ~50% zu erhöhen?(weil man denkt,jetzt habe ich einen niedrigen EV geplant und dem FA mitgeteilt asl ich letztenendes haben werde in Zukunft)

    Muss das nicht im Prinzip Jahr für Jahr duch bemessen der(nicht) unternehmerischen Nutzung neu bemessen werden?

    BZW wie wirkt sich das dann auf die Vorsteuer aus,die ja dann bereits vom FA getzahlt wurde?

    MFG

    • #6

    Das wirkt sich dann später überhaupt nicht mehr auf die Vorsteuer aus. Die Vorsteuer bleibt erstattet. Durch eine Erhöhung des Eigenverbrauchs wird dann in den Folgejahren aber mehr Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch fällig.

    Der Fragebogen bezieht sich auf die Situation am Anfang.Später Veränderungen sind deshalb nicht ausgeschlossen. Es geht zunächst nur um die Frage, ob die Anlage überhaupt dem unternehmerischen Vermögen (Unternehmensvermögen) zugeordnet werden kann. Nur dann kann die Vorsteuer erstattet werden.

    • #7

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten !

    Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage PDF

    Ich habe im Internet folgenden Artikel der Steuerkanzlei Kohl-Zerhusen gefunden:

    KLICK

    (Ich hoffe mal, man darf das so verlinken ohne direkt verklagt zu werden

    Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage PDF
    Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage PDF
    )

    Jedenfalls wird dort die Frage auf Seite 3/4 unter Punkt III. Umsatzsteuer relativ gut erklärt/umschrieben.

    Demnach kann man die Anlage auch nur zu 30 % Steuerlich ansetzen und zahlt dann wiederum auch nur auf 30 % des Eigenverbrauchs die Umsatzsteuer.

    Wird diese zu 100 % angesetzt, so sind auch für 100 % des Eigenverbrauchs USt zu zahlen.

    Jetzt wäre meiner Meinung nach nur zu errechnen, welches Beispiel sich am Ende des Tages eher rechnet ?!

    Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage PDF

    Gruß Michael

    • #8

    Demnach kann man die Anlage auch nur zu 30 % Steuerlich ansetzen und zahlt dann wiederum auch nur auf 30 % des Eigenverbrauchs die Umsatzsteuer.

    Ja, mach mal. Viel Spaß damit.

    • #9

    Für meine 1000 kWh EV (von 4000kWh produziertem Strom) zahle ich ca. 50€ UST pro Jahr. Die UST-Erstattung bei 100% Zuordnung war ca. 1000€.

    Wenn ich nach 5 Jahren zur KUR wechsle bleiben mir ca. 750€ übrig.

    Bei dem o.g. 30% Zuordnung würde ich 15€ UST pro Jahr zahlen und die UST-Erstattung wäre 300€.

    Wenn man nach 5 Jahren zur KUR wechselt bleiben ca. 225€ übrig.

    In meinem Fall wäre eine nicht 100% Zuordnung nachteilig und die Rechnerei zur Aufspaltung aufwändiger.

    • #10

    Michael-kWp

    Die Rechnung wurde hier im Forum gefühlte 10.000 mal aufgestellt. Zuletzt vom Vorredner.

    Eigentlich immer mit dem identischen Ergebnis:

    Solange keine Extremverhältnisse vorliegen
    - EXTREM günstig eingekauft = wenig Vorsteuer
    - hoher Strombezugspreis = hohe Bemessungsgrundlage für den DV
    - hohe DV-Menge = hohe Steuer auf den Direktverbrauch

    dann ist es allemal günstiger die Anlage zu 100% dem Unternehmen zuzuordnen.

    Man schafft es einfach "unter gewöhnlichen Verhältnissen bei marktüblichen Bedingungen" die Vorsteuer aus der Anschaffung innerhalb von fünf oder sechs Jahren wieder hereinzuspielen.

    Egal ob Du das nun mit 100%, 30% oder X % machst.

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  1. Photovoltaikforum
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  4. Finanzen / Steuern

Welchen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Photovoltaikanlagen?

Da Sie durch den Betrieb der Photovoltaikanlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben, müssen Sie diese Einkünfte auf Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben (Anlage G). Dies gilt für positive (Gewinn) als auch für negative Einkünfte (Verlust). Hierzu müssen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aufstellen (§ 4 Abs.

Welches Formular für Solaranlage?

Wenn Sie also eine Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben, müssen Sie mit Ihrer Steuererklärung auch die Anlage G abgeben. Ihre wichtigste Betriebseinnahme beim Betrieb einer Photovoltaikanlage sind die gesetzlich geregelten Einspeisevergütungen, die Sie für jede kWh erhalten.

Welche Unterlagen für Photovoltaikanlage?

Bei Anschluss einer Photovoltaikanlage.
Datenblätter der PV-Module, mit Angabe der gesamten Modulleistung..
Datenblätter des Netz- und Anlagenschutzes..
Datenblätter der Wechselrichter mit Angabe der gesamten Wechselrichterleistung..
Prüfbericht und Konformitätsnachweis des Wechselrichters..

Was muss ich beim Bau einer Photovoltaikanlage beachten?

Optimal für eine PV-Anlage sind eine Südausrichtung und eine Dachneigung von 30 Grad. Neigungen von unter 25 oder über 60 Grad können den Stromgewinn aus der Solaranlage um bis zu zehn Prozent verringern. Die Ausrichtung der Fläche und die Sonneneinstrahlung sind also entscheidend.