Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Bescheinigungen Taxfix

WISO Steuer-Start 2021, WISO Steuer-Sparbuch 2021, WISO Steuer-Mac 2021, WISO Steuer Plus 2021, WISO Steuer-Berater 2021

  • Es gibt bereits einen Steuerfall:
    Öffnen Sie den Steuerfall, mit dem Sie die Beantragung durchgeführt haben. Die Software fordert Sie automatisch auf den Freischaltcode zu erfassen. Dieser Aufforderung kommen Sie bitte nach.
  • Es gibt noch keinen Steuerfall:
    Legen Sie einen neuen Steuerfall an und klicken Sie auf "Steuererklärung vorbereiten > Steuer-Abruf". Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten Ihres buhl:Konto an und erfassen Sie den Freischaltcode. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.


WISO Steuer-Web 2021

  • Es gibt bereits einen Steuerfall:
    Öffnen Sie den Steuerfall, mit dem Sie die Beantragung durchgeführt haben. Die Software fordert Sie automatisch auf den Freischaltcode zu erfassen. Dieser Aufforderung kommen Sie bitte nach.
  • Es gibt noch keinen Steuerfall:
    Öffnen Sie den Browser Ihrer Wahl und geben Sie die Adresse https://steuer-web.de ein. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten Ihres buhl:Konto an und klicken Sie auf der rechten Seite auf "Steuer-Abruf". Erfassen Sie im angezeigten Fenster den Freischaltcode und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.


tax 2021

  • Es gibt bereits einen Steuerfall:
    Öffnen Sie den Steuerfall, mit dem Sie die Beantragung durchgeführt haben. Über "Start > Vorausgefüllte Steuererklärung" starten Sie den Assistenten, um den Freischaltcode zu erfassen.
  • Es gibt noch keinen Steuerfall:
    Legen Sie einen neuen Steuerfall an. Im Bereich "Start > Vorausgefüllte Steuererklärung" starten Sie den Assistenten, um den Freischaltcode zu erfassen.


WISO Steuer Apps (Android, iOS)

  • Es gibt bereits einen Steuerfall:
    Öffnen Sie einfach den Steuerfall, mit dem Sie die Beantragung durchgeführt haben. Die Software fordert Sie automatisch auf den Freischaltcode zu erfassen. Dieser Aufforderung kommen Sie bitte nach. Die verfügbaren Belege stehen dann spätestens nach 24 Stunden zum Abruf bereit.
  • Es gibt noch keinen Steuerfall:
    Öffnen Sie die Internetseite https://www.buhl.de/mein-buhlkonto/ und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Klicken Sie auf "Kundencenter > Steuer-Automatik > Steuer-Abruf". Erfassen Sie den Freischaltcode und bestätigen Sie die Eingabe mit "Ok". Der Abruf der Bescheinigungen erfolgt über die Steuersoftware.

Nach der erfolgreichen Freischaltung werden die verfügbaren Bescheinigungen innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt. In einzelnen Fällen kann die Bereitstellung der Bescheinigungen auch mehrere Tage andauern.

Jörg Leine schreibt bei Finanztip über Steuern. Einfach, verständlich und nützlich für alle Steuersparer und die, die es noch werden wollen. Zuvor machte er das acht Jahre für den Blog unserer Steuersoftware-Empfehlung Smartsteuer. Seine journalistische Laufbahn begann Jörg bei BILD und arbeitete danach für Computerbild im News-Ressort. Und wenn es bei ihm mal nicht um Steuern geht, dann oft um seinen Fußballverein Union Berlin.

Ab sofort können unsere Kunden verschiedene Daten, die das Finanzamt über Sie gespeichert hat, elektronisch abfragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.

Der sogenannte elektronische Datenabruf ist ein neues Angebot der Finanzämter im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt), das Sie ab sofort auch mit SteuerGo nutzen können.

Hiermit können Sie Daten, die beim Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihrer Steuererklärung verwenden. Der Name „Datenabruf“ ist leider ungünstig von der Finanzverwaltung gewählt: Es handelt sich nur um Daten, Unterlagen können Sie nicht abrufen.

„Der elektronische Datenabruf hat den Vorteil, dass Sie Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, nicht mehr in die Steuererklärung eingeben, sondern nur noch überprüfen müssen“, so Felix Bodeewes, Geschäftsführer von SteuerGo.

Die Einrichtung des elektronischen Datenabrufs ist denkbar einfach: Nach dem Einloggen rufen Sie unter “Einstellungen” den Unterpunkt “Datenabruf” auf. Geben Sie nun Ihren Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und Ihre Identifikationsnummer (Steuer-ID) ein, um die Berechtigung für den Datenabruf einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.

Ihr Finanzamt sendet Ihnen dann innerhalb weniger Tage einen 12-stelligen Freischaltcode per Post (“Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Daten”).

Einmal freigeschaltet, können Sie alle Daten der Finanzverwaltung, abfragen. Sobald weitere Daten oder eine aktualisierte Version bestehender Belege vorhanden sind, erhalten Sie von SteuerGo automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.

Ihre nächste Steuererklärung wird dadurch noch einfacher: Sie müssen viele Daten nicht mehr abtippen oder aktualisieren. Und Sie sehen, was das Finanzamt alles über Sie weiß. Die übernommenen Daten müssen Sie nur noch kurz prüfen. So sparen Sie Zeit und können sich besser auf Themen konzentrieren, mit denen Sie wirklich Steuern sparen (Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten und Sonderausgaben u.a.).

Der elektronische Datenabruf steht allen unseren Kunden (auch in der Kostenlos-Version) ab sofort zur Verfügung.

Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)?

Der elektronische Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Über den Datenabruf von SteuerGo können Sie personenbezogene Daten, die beim Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren. Entgegen dem Namen sind Unterlagen jedoch nicht verfügbar.

Folgende, bei der Steuerverwaltung zu Ihrer Person gespeicherten Daten/Belege, werden Ihnen durch den Datenabruf bereitgestellt:

  • Stammdaten des Steuerkontoinhabers, u.a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Bankverbindung
  • Informationen zur Religionszugehörigkeit
  • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
  • Rentenbezugsmitteilung über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, aus privaten Rentenversicherungen oder aus Altersvorsorgeverträgen
  • Bescheinigung von Versicherungsbeiträgen, insbesondere zu gezahlten und erstatteten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Altersvorsorgeaufwendungen
  • Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-Rente)
  • Beiträge zur Riester-Rente
  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld

Der Datenumfang soll in den nächsten Jahren schrittweise erweitert werden. Es ist geplant, ab 2017 weitere Daten (‚Belege‘) zu sammeln und diese dem Steuerbürger zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören u.a.:

  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Teile der Anlage V (z.B. Einheitswertaktenzeichen, Lage des Grundstücks)
  • Zuwendungsbestätigungen (Spenden)
  • Grad der Behinderung

SteuerGo stellt den elektronischen Datenabruf für Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2014 zur Verfügung.

Wo gebe ich den Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege ein?

Öffnen Sie nach dem Einloggen den Punkt "Meine Steuererklärung > Datenabruf". Klicken Sie auf den Button "Manuellen Datenabruf starten". Auf der Folgeseite wählen Sie Ihr Zertifikat aus, geben das dazugehörende Passwort und den Abrufcode ein, die Sie bereits von ELSTER erhalten haben.

Wie beantrage ich einen neuen Freischaltcode?

> > > Schnelle Hilfe < < < Auf der ELSTER-Internet-Seite können Sie Ihren neuen Abrufcode beantragen. Wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind, loggen Sie sich zunächst unter Mein ELSTER ein. Gehen Sie dort zum Bereich "Formulare & Leistungen" und wählen dann "Bescheinigungen verwalten" aus.

Wo gebe ich den Freischaltcode bei Taxfix ein?

Gib uns während des Anmeldeprozesses dein Einverständnis, dass deine bei der Finanzverwaltung hinterlegten Daten automatisch an uns übermittelt werden. Das Finanzamt schickt dir dann einen Brief mit einem Bestätigungscode. Diesen Code gibst du dann in die Taxfix App ein.

Was ist der Freischaltcode bei ELSTER?

Sie erhalten einen Freischaltcode-Brief, wenn eine andere Person (z. B. Ihr Ehepartner oder Lohnsteuerhilfeverein) einen Antrag zum Abruf Ihrer Belege gestellt hat und Sie kein Konto im ElsterOnline-Portal besitzen.