Führerscheinklassen wer ist zuständig

Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.

Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.

Ohne Amt geht es nicht: Nur mit einem Antrag kann man nach der Fahrausbildung zur Prüfung zugelassen werden.

In den verschiedenen Bundesländern, aber auch in Städten und Gemeinden wird das Antragstellen oft unterschiedlich gehandhabt. So können beispielsweise das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder auch die Kreisbehörde zuständig sein. Am besten fragen Sie in Ihrer Fahrschule nach. Manchmal übernimmt auch die Fahrschule selbst die Antragstellung, dann sind jeweils Kopien einzureichen. So oder so - diese notwendigen Papiere sollten Sie vorab griffbereit haben:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) 

  • Bestätigung Ihrer Fahrschule, bei der Sie gemeldet sind

Wichtige Unterlagen je Führerscheinklasse

Für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T:

  • Teilnahmebestätigung über eine Unterweisung in „lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (Erste-Hilfe-Kurs)

  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E:

  • ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung

  • Bescheinigung über die Sehleistung (nicht älter als 2 Jahre)

  • Nachweis über eine Ausbildung in Erste-Hilfe-Maßnahmen

Für das Begleitete Fahren müssen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Personalien und Unterschrift der Begleitperson(en)

  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)

  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)

Insgesamt sollten Sie mit circa vier bis sechs Wochen für die Bearbeitung des Führerschein-Antrags rechnen. Erst wenn von der Behörde die Genehmigung und der Prüfauftrag vorliegen, kann die Fahrschule den Fahrschüler zur Prüfung anmelden. Die Führerschein-Ausbildung kann allerdings schon vorher begonnen werden.

Sonderregelung: Führerschein nicht am Erstwohnsitz

Führerscheinklassen wer ist zuständig

© iStock.com/PeopleImages

Wenn Sie vorhaben, Ausbildung und Prüfung zum Führerschein in einer anderen Stadt zu machen, die nicht mit Ihrem ersten Wohnsitz übereinstimmt, gibt es Folgendes zu beachten: Das Straßenverkehrsamt am Ort des ersten Wohnsitzes muss genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort ein anderer ist. Wichtig ist dies z.B. für alle, die den Führerschein in einer Ferienfahrschule machen wollen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Bei dieser Regelung geht es um Gründe der Verkehrssicherheit. Es soll verhindert werden, dass beispielsweise ein Fahrerlaubnisbewerber, der im Hinblick auf seinen Wohnort überwiegend am Verkehr einer Großstadt teilnehmen wird, die Prüfung in einer verkehrsarmen Region ablegt. Deshalb unbedingt vorher klären!

In Führerscheinangelegenheiten (z.B. Ausstellung von Führerscheinduplikaten) sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate sowie die Landespolizeidirektionen in ihrem örtlichen Wirkungsbereich zuständig.

Die Kontaktdaten aller österreichischen Führerscheinbehörden können über folgenden Link abgerufen werden:

Führerscheinbehörde – Abfrage

Geben Sie entweder die Postleitzahl oder den Namen der betreffenden Gemeinde ein. Gibt es mehrere Orte mit derselben Postleitzahl, wählen Sie den richtigen Ort aus der Liste aus. Anschließend wird die für diesen Ort zuständige Behörde, deren Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Website angezeigt.

Welche Stelle stellt den Führerschein aus?

In allen Angelegenheiten rund um Ihren Führerschein, von der Antragstellung, über die Entscheidung einer notwendigen Ausbildung und Prüfung, bis zur Erteilung der Fahrerlaubnis, ist für Sie die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung zuständig.

Wer stellt den Führerschein in Österreich aus?

In Führerscheinangelegenheiten ( z.B. Ausstellung von Führerscheinduplikaten) sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate sowie die Landespolizeidirektionen in ihrem örtlichen Wirkungsbereich zuständig.

Welche Führerscheinklassen beinhalten andere?

Innerhalb der einzelnen Führerscheinklassen gibt es noch diverse Unterklassen:.
Führerscheinklassen für Krafträder: A, AM, A1, A2..
Führerscheinklassen für Pkw: B, BF17, BE. ... .
Führerscheinklassen für Lkw: C, CE, C1, C1E..
Führerscheinklassen für Busse: D, DE, D1, D1E..
Führerscheinklassen für Land- und Forstwirtschaft: L und T..

Wer stellt in Hamburg Führerscheine aus?

Der Antrag kann nur beim LBV oder im Kundenzentrum gestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz des Antragstellers in Hamburg liegt. Für den Antrag auf Tausch müssen Sie persönlich vorstellig werden.