Facebook verlangt von seinen Usern, dass sie sich mit ihrem echten Namen anmelden. Doch die Klarnamenpflicht ist unzulässig - zumindest für ältere Accounts, entschied der BGH. Show
Facebook verlangt von seinen Mitgliedern, dass sie das Netzwerk mit ihrem echten Namen nutzen. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass in bestimmten Fällen Pseudonyme zulässig sind. Beitragslänge:1 minDatum:27.01.2022Beleidigungen, Bedrohungen, Hass - wer sich auf Facebook politisch äußert, muss oft einen so genannten Shitstorm fürchten. "Die Bandbreite an Reizthemen ist heute wahnsinnig groß", berichtet Josephine Ballon, die sich als Rechtsanwältin mit dem Verein HateAid für Betroffene digitaler Gewalt einsetzt. Gleich, ob zu Feminismus oder zu Tierschutz, viele Menschen trauten sich nicht mehr, im Internet ihre Meinung zu mitzuteilen. Facebook, das weltweit größte soziale Online-Netzwerk, erhofft sich durch eine Klarnamenpflicht ein besseres Diskussionsklima auf seiner Plattform. In den Nutzungsbedingungen steht seit Facebooks Gründung, dass User sich mit ihrem echten Vor- und Nachnamen anmelden müssen. Profile sind auch mit diesem Namen für andere sichtbar. Wer dagegen verstößt, dessen Konto kann Facebook sperren. Zwei Personen klagten gegen KlarnamenpflichtDiese Sperrung erfuhren ein Mann und eine Frau aus Bayern. Sie verklagten Facebook, um den Dienst unter einem Pseudonym nutzen zu können. In letzter Instanz entschied nun der Bundesgerichtshof: Facebook kann zwar verlangen, dass Nutzer sich beim Netzwerk intern mit Klarnamen registrieren. Sichtbar für andere Mitglieder muss der echte Name aber nicht sein, hier muss Facebook Pseudonyme zulassen. Das Urteil gilt für alle Accounts, die vor dem 25. Mai 2018 erstellt wurden. Seitdem hat sich die Rechtslage geändert. Ob jüngere Accounts danach anders zu bewerten sind, dazu sagten die Richter des dritten Zivilsenats am BGH nichts. Studie zu Auswirkungen von AnonymitätDie Klarnamenpflicht wird seit Langem kritisiert. Ob Menschen sich, wie von Facebook erhofft, unter echtem Namen im Internet tatsächlich mäßigen, ist wissenschaftlich nicht belegt. Eine Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2016 legt sogar das Gegenteil nah. So erklärt es Lea Stahel, die als Digital-Soziologin an der Studie mitgewirkt hat, das Ergebnis. Menschen, die nicht anonym sind, die sind glaubwürdiger, sie können andere besser mobilisieren, weil sie eben auch signalisieren: Hey, ich gehe hier ein Risiko ein, indem ich aggressiv bin und mit richtigem Namen auftrete. Lea Stahel Nutzer auch ohne Klarnamen bei Straftaten ermittelbarKritiker einer Klarnamenpflicht fürchten zudem Kollateralschäden zu Lasten einer offenen Kommunikation im Netz. Es gebe berechtigte Gründe dafür, anonym zu bleiben, gibt auch Soziologin Stahel zu Bedenken. Im Schutze der Anonymität fänden Menschen eher den Mut, im Netz Hilfe zu heiklen Themen wie Missbrauch oder Suchtproblemen zu suchen. Auch Betroffenen-Anwältin Josephine Ballon ist gegen eine Klarnamenpflicht. Für die Verfolgung von Straftaten genüge es, wenn Nutzer beispielsweise über ihre Telefonnummer für Ermittlungsbehörden nachverfolgbar wären. Echte Profilnamen brauche es dafür nicht. Und Facebook kann sie nach dem heutigen BGH-Urteil jedenfalls von langjährigen Nutzern auch nicht mehr verlangen. Samuel Kirsch ist Jurist in der ZDF-Redaktion Recht & Justiz BGH verhandelt über Hassrede - Welche Kommentare darf Facebook löschen?Der Bundesgerichtshof verhandelt erstmals, in welchen Fällen Facebook Beiträge löschen darf, die das Netzwerk als "Hassrede" einstuft. Es wird eine Grundsatzentscheidung erwartet. von Christian Deker ZDFheute Startseite Mehr zu FacebookPolitik | frontal Gewalt und Hass im Netzvon Kerstin Edinger und Astrid Randerath Videolänge:8 minFrankreichs Datenschutzbehörde Millionenstrafe für Google und FacebookKartellklage gegen Facebook Klage gegen Facebook-Konzern gebilligtVideolänge:1 minOberlandesgericht München Klarnamenpflicht bei Facebook rechtensMit * markierte Felder sind Pflichtfelder Weiter als ...Neues Konto anlegen Neues Konto anlegen Login mit ARD-KontoWenn du bereits ein ARD-Konto angelegt hast, kannst du dich damit hier einloggen. Mit ARD-Konto anmelden Mein ZDF – Neues Konto anlegenBei der Eingabe des Passwortes ist ein Fehler aufgetreten. Bitte überprüfe die Schreibweise und versuche es erneut. Bitte wähle deinen Anzeigenamen. Bitte wählen Sie einen Benutzernamen mit weniger als 256 Zeichen. Bitte trage eine E-Mail-Adresse ein. Bei der Eingabe der E-Mail oder dem Passwort ist ein Fehler aufgetreten. 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Kann man sein GoogleSie können Ihren Namen beliebig oft ändern. Wenn Sie Ihren Alias hinzufügen, aktualisieren oder entfernen möchten, gehen Sie zu Über mich oder account.google.com. Bei account.google.com gehen Sie so vor: Klicken Sie auf Persönliche Daten.
Kann man ein Fake GoogleWie man ein anonymes Google-Konto erstellt. Tragen Sie bei Vorname und Nachname einfach sonstwas ein, etwa sowas wie Vorname: Pille, Nachname: Palle. Man muss aber Namen vermeiden, die echte Menschen tatsächlich haben könnten, weil man sonst deren Identität beschädigen könnte. Identitätsdiebstahl ist verboten!
Welchen Namen für GoogleBenutzername = E-Mail-Adresse
Wenn ja, dann hast du auch bereits ein Google-Konto. Denn deine E-Mail-Adresse für Gmail ist in diesem Fall auch der Benutzername deines Google-Kontos. Mit deiner Gmail-Adresse und dem zugehörigen Passwort kannst du dich also bei jedem Dienst von Google anmelden.
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