Hahn automobile gmbh + co. kg volkswagen fellbach

Autovermietung Fellbach Süd
Hahn Automobile GmbH & Co. KG Fellbach AUDI

Vertragspartner: Hahn Automobile GmbH & Co. KG Fellbach AUDI

Öffnungszeiten
Wochentags 07:00-18:00

Häufige Fragen / FAQ

In unserem Online-Reservierungsprozess bieten wir Ihnen zwei Versicherungen an, die Sie als kostenpflichtige Zusatzleistungen abschließen können:

  • Haftungsreduzierung der Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschutz
  • Insassenunfallversicherung (auch "PAI" genannt, Unfallversicherung für Fahrer und Insassen)

Was bedeutet das genau?

Bei den meisten Tarifen ist ein Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 800,00 bzw. 1.500,00 Euro pro Schadenfall (siehe Angebotsdetails bei der Fahrzeugauswahl) sowie ein Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro inklusive. Mit Abschluss des jeweiligen Angebots zur Haftungsreduzierung sinkt die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschutz auf bis zu 0,00 Euro je Schadenfall. Beachten Sie bitte, dass Sie als Mieter nicht nur für selbst verursachte, sondern auch für fremdverschuldete Schäden haften, sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können (beispielsweise bei Parkremplern). Der Abschluss der Haftungsreduzierung kann sich also durchaus lohnen – entweder direkt online bei der Reservierung des Mietwagens oder nachträglich bei der Abholung vor Ort. Wenn Sie zu den Versicherungsbedingungen Fragen haben sollten oder nicht sicher sind, ob Sie diese Versicherung wirklich brauchen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in den Vermietstationen gern weiter.

Die Insassenunfallversicherung, auf oft PAI genannt (Personal Accident Insurance), ist eine Unfallversicherung für den Fahrer und für alle Personen, die mit ihm zusammen im Mietwagen sitzen.  
Wird bei Anmietung eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen, besteht bei sämtlichen Unfällen, bei denen Fahrer und Insassen zu Schaden kommen, Versicherungsschutz. Bei Unfällen sind Personenschäden oder Tod mit einer Versicherungssumme von bis zu € 26.000,00 bei Tod und € 52.000,00 bei Invalidität abgedeckt. Dieser Leistungsanspruch ist unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.  Hat der Fahrer einen Unfall selbst verschuldet,  so können die Insassen (zusätzlich zu den Ansprüchen aus der Insassenunfallversicherung)  Ansprüche aus der Haftpflichtversicherung des Fahrers geltend machen. Hier erfolgt keine Verrechnung (zwischen Anspruch aus der Haftpflichtversicherung und aus der PAI) – die Passagiere / Mitfahrer erhalten beide Leistungen. Der Fahrer selbst hat in diesem Fall ausschließlich einen Leistungsanspruch durch die Insassenunfallversicherung. Hat der Fahrer einen Unfall nicht verschuldet, sondern z. B. ein Fußgänger, Radfahrer oder ein Reifenplatzer, so können die Insassen im Zweifelsfall nur Ansprüche aus der Insassenunfallversicherung geltend machen. Die Versicherung leistet zudem auch bei Unfällen / Personenschäden beim Ein- und Aussteigen, beim Be- und Entladen oder beim Reinigen des Fahrzeuges. Bei hohem Invaliditätsgrad des Fahrers erhält dieser eine Verdreifachung der Versicherungssumme.

Über die genauen Versicherungsbedingungen informieren Sie gern die Mitarbeiter unserer Vermietstation vor Ort.

Uns bei VW FS | Rent-a-Car ist es wichtig, dass Sie sicher durch den Winter kommen. Daher verfügen alle Fahrzeuge, die Sie bei uns anmieten können, über wintertaugliche Bereifung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (StVO § 2 Absatz 3a).

Wenn Sie im Vorfeld genau wissen möchten, ob das von Ihnen reservierte Fahrzeug mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter der jeweiligen Vermietstation.

Das Alter eines Fahrers hängt oft unmittelbar mit der Dauer des Führerscheinbesitzes und der Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen zusammen. Deshalb behalten wir uns vor, höherwertige oder höher motorisierte Fahrzeuge nur an Mieter / Fahrer ab einem bestimmten Alter und mit einer bestimmten Dauer des Führerscheinbesitzes auszugeben.

VW up!, SEAT Mii und Skoda Citigo, VW Polo, SEAT Ibiza und Skoda Fabia sowie VW Caddy (Kasten, Kombi, MaxiKombi): Mindestalter des Fahrers 19 Jahre, Führerscheinbesitz seit mindestens einem Jahr

e-Up!, Golf (Sportsvan, Variant), e-Golf, Passat Variant, Beetle Cabriolet, Touran, A3 Sportback, A3 Limousine, A3 Cabriolet, Octavia Combi, Superb Combi, Leon ST, alle Nutzfahrzeuge: Mindestalter des Fahrers 21 Jahre, Führerscheinbesitz seit mindestens einem Jahr.

Für höherwertige Fahrzeugklassen inkl. Golf GTI gilt: Mindestalter des Fahrers 23 Jahre, Führerscheinbesitz seit mindestens drei Jahren.

Für alle Audi S-Modelle, Fahrzeuge der Oberklasse, sowie für den Audi e-tron gilt: Mindestalter des Fahrers 25 Jahre, Führerscheinbesitz seit mindestens drei Jahren.

Genauere Informationen zum Mindestalter können Ihnen jederzeit unsere Mitarbeiter vor Ort geben.

Weitere Zusatzfahrer können Sie vor Ort hinzubuchen lassen, wenn Sie den reservierten Mietwagen in der Vermietstation abholen. Jeder Zusatzfahrer wird im Mietvertrag erfasst und als Fahrer hinterlegt. Hierfür wird jeweils der gültige Führerschein sowie Personalausweis bzw. Reisepass benötigt. Diese Dokumente müssen persönlich oder durch den Mieter bei der Abholung des Mietwagens vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Bei den Franchise-Partnern von VW FS | Rent-a-Car gelten ggf. abweichende Regelungen. Informieren Sie sich im Zweifel bei der Vermietstation vor Ort.

Die Inklusivkilometer sind abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Details dazu werden im Reservierungsprozess übersichtlich bei den Fahrzeugdetails angezeigt. Sie sind ebenfalls in Ihrer Reservierungsbestätigung abgebildet und werden im Mietvertrag aufgeführt.

Für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer fallen Gebühren an, welche im Mietvertrag gesondert ausgewiesen werden. Bei unseren Franchise-Partnern können eventuell abweichende Tarife gelten. Im Zweifel informieren Sie sich vor Fahrzeugreservierung über die angegebene Kontaktnummer der Vermietstation.

In der Regel sind Sie als Mieter berechtigt, Ihr bei VW FS | Rent-a-Car gemietetes Fahrzeug innerhalb der geographischen Grenzen Europas auch im Ausland zu nutzen. Für die Nutzung des Fahrzeugs in allen weiteren Ländern ist die vorherige Einholung der Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Beachten Sie bitte § 8 unserer Allgemeinen Vermietbedingungen. Hier sind alle Regelungen rund um die Mietwagennutzung im Ausland genau erklärt.

Im Zweifelsfall sprechen Sie direkt unsere Mitarbeiter in der Anmietstation an, wenn Sie vorhaben, mit dem Mietwagen ins Ausland zu fahren. Sie weisen Sie gern auf eventuelle Besonderheiten hin.

Die Mietwagen von VW FS | Rent-a-Car werden Ihnen vollgetankt übergeben. Bevor Sie das Fahrzeug nach Ende des Anmietzeitraums zurückgeben, tanken Sie es bitte an einer Tankstelle in unmittelbarer Nähe zur Vermietstation wieder voll. Bringen Sie bitte zur Rückgabe die Tankquittung als Nachweis mit.

Für den Fall, dass das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt ist, bieten wir Ihnen gerne unseren Tankservice an. Bitte informieren Sie sich an der Vermietstation über die aktuellen Konditionen für diesen kostenpflichtigen Service.

Bei Fahrzeuganmietung an einer Station von VW FS | Rent-a-Car wird bei Abholung des Mietwagens eine Mietvorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises sowie eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach der gewählten Fahrzeugklasse und kann je nach Standort abweichen.

Bei Zahlung mit Kreditkarte werden Mietvorauszahlung und Sicherheitsleistung bei Ihrem Kreditkarteninstitut reserviert. Die Sicherheitsleistung wird nach ordnungsgemäßer und schadenfreier Rückgabe des Fahrzeuges wieder freigegeben. Bei kleineren Fahrzeugklassen ist es teilweise möglich, die Sicherheitsleistung und Mietvorauszahlung per EC-Karte zu hinterlegen.

Die Zahlungsbedingungen können je nach Standort abweichen.

An unseren Stationen können Sie bequem mit elektronischen Zahlungsmitteln bezahlen. Nachdem Sie ein Fahrzeug ausgewählt haben, finden Sie eine Auflistung der von der Station akzeptierten Zahlungsmittel rechts unten unter „Zahlungsmöglichkeiten vor Ort“.

Bringen Sie am besten eine Kreditkarte mit – damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Bitte beachten Sie dabei, dass nicht jede Art von Kreditkarte in jeder Vermietstation akzeptiert wird. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Kreditkarte Ihnen als Mieter gehört.

Eine Barzahlung von Anmietgebühren ist in unseren Mietwagen-Stationen nicht möglich.

Den Rechnungsbetrag bucht die Station entsprechend von Ihrem Konto ab. Je nach Wert des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugklasse ist es möglich, dass Sie eine Kreditkarte vorlegen müssen und nicht mit EC-Karte zahlen können.

Bitte bringen Sie zur Abholung folgende Dokumente mit:

  • gültiger Personalausweis im Original
  • gültiger Führerschein im Original

Bitte beachten Sie:Bis zum 19. Januar 2022 müssen die alten Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, in einer Führerscheinbehörde umgetauscht werden. Dies gilt für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Ab dem 20. Januar 2022 sind diese nicht mehr gültig und werden in unseren Stationen nicht mehr akzeptiert. Personaldokumente müssen grundsätzlich verständlich und lesbar sein. Liegen Dokumente nicht in deutscher Sprache vor, so ist eine Übersetzung vorzulegen. Als Alternative zum Personalausweis im Original kann ein Reisepass mit einer Meldebescheinigung, die nicht älter als ein Jahr ist, vorgelegt werden. Bei ausländischen Personalausweisen, muss ein Aufenthaltsnachweis vorliegen (z.B. Hotelreservierung).

Auch Zusatzfahrer müssen sich entsprechend bei der Abholung des Fahrzeugs ausweisen.
Beachten Sie bitte: Ein in Deutschland ausgestellter internationaler Führerschein ist in Deutschland nicht gültig und gilt nicht als Legitimation.

Bitte bringen Sie darüber hinaus Ihre Kreditkarte mit. Als Sicherheit für Ihre Anmietung blocken wir bei Abholung des Mietwagens auf der Kreditkarte einen Betrag in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises und einer zusätzlichen Sicherheitsleistung, die sich nach der Fahrzeugklasse berechnet (in der Regel 250,00 bzw. 800,00 Euro). Bei kleinen Fahrzeugklassen ist auch die Belastung Ihrer gültigen EC-Karte möglich. Die Sicherheitsleistung erhalten Sie nach Ende des Mietzeitraums natürlich umgehend zurück.

Falls Sie Ihre Reservierung unerwartet stornieren müssen, können Sie dies ohne Angabe von Gründen kostenlos bis zum vereinbarten Abholzeitpunkt des Mietwagens tun. Wenden Sie sich hierzu direkt an die jeweilige Vermietstation, die auf Ihrer Reservierungsbestätigung angegeben ist, oder nutzen Sie den Stornierungs-Link in der E-Mail.

Sollten Sie unmittelbar vor der vereinbarten Abholuhrzeit von der Reservierung zurücktreten wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Stornierung telefonisch mitteilen würden. So können die Mitarbeiter vor Ort das reservierte Fahrzeug direkt für weitere Anmietungen freigeben.

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