Hartz iv-sanktionen mit sofortiger wirkung verfassungswidrig! eilmeldung vom bverfg.

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Wichtig: Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.11.2019 entschieden, dass Hartz-4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig sind. Nach Auffassung der Richter sind Sanktionen von 60 oder 100 Prozent nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Regelungen zur Sanktionierung von Leistungsempfängern müssen nun überarbeitet werden.

Beziehende von Arbeitslosengeld bzw. Hartz 4 haben einige Pflichten zu erfüllen, die z. B. in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten sind. Kommen sie diesen nicht nach, droht das Jobcenter mit Sanktionen laut Sozialgesetzbuch 2 (SGB II). Doch lassen sich diese mit der Verfassung vereinbaren?

Das Wichtigste zu Hartz-IV-Sanktionen zusammengefasst:

Wann werden Hartz-4-Sanktionen ausgesprochen?

Das Jobcenter kann Sanktionen aussprechen, wenn Leistungsempfänger Termine versäumen oder sich nicht an die getroffenen Vorgaben der Eingliederungsvereinbarung halten.

Welche Konsequenzen haben die Sanktionen?

Der Regelsatz des Betroffenen wird gekürzt. Hier erfahren Sie, wie hoch die Kürzungen ausfallen können.

Kann ich gegen Hartz-4-Sanktionen vorgehen?

Sie können binnen eines Monats Widerspruch gegen die Sanktion einlegen. Bedenken Sie jedoch, dass dieser keine aufschiebende Wirkung hat.

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Sind Hartz-4-Sanktionen verfassungswidrig oder nicht?

Wichtige Informationen zu Hartz-4-Sanktionen

  • Das Wichtigste zu Hartz-IV-Sanktionen zusammengefasst:
  • Wann wird eine Sanktion vom Jobcenter ausgesprochen?
    • Können Hartz-4-Sanktionen die Miete betreffen?
    • Hartz-IV-Sanktionen vom Jobcenter: Leistungskürzung
    • Hartz-IV-Sanktionen per Widerspruch umgehen?
  • Wie urteilt das Bundesverfassungsgericht zu Hartz-4-Sanktionen?

Wann wird eine Sanktion vom Jobcenter ausgesprochen?

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Das Jobcenter kann eine Hartz-4-Sanktion verhängen, wenn Arbeitslose Vereinbarungen der EGV nicht erfüllen

Arbeitslose, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen in aller Regel bestimmte Pflichten erfüllen. Diese werden u. a. im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung definiert. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Mindestanzahl an Bewerbungen handeln, die monatlich zu verschicken ist.

Auch die Meldung beim Jobcenter in regelmäßigen Abständen kann Teil der Vereinbarung sein. Hält sich ein ALG-2-Beziehender nicht an diese schriftlich fixierten Abmachungen, so können Hartz-4-Sanktionen gegen ihn ausgesprochen werden. § 31 SGB II bildet dafür die rechtliche Grundlage.

Die Sanktionen werden per Sanktionsbescheid mitgeteilt. Bestraft wird auch, wer beispielsweise eine Maßnahme zur Eingliederung in die Arbeit nicht annimmt. Können Sie allerdings gesundheitliche Gründe dafür nachweisen, können Sie Hartz-IV-Sanktionen umgehen.

Können Hartz-4-Sanktionen die Miete betreffen?

Grundsätzlich sind die Hartz-IV-Sanktionen nur auf den Regelsatz ausgelegt und verringern diesen prozentual für den angegebenen Zeitraum. Die Leistungen für Heizung und Unterkunft sind daher in aller Regel nicht davon betroffen.

Hartz-IV-Sanktionen vom Jobcenter: Leistungskürzung

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Eine Hartz-4-Sanktion kann eine Regelsatzkürzung von bis zu 100% bedeuten

Was Betroffene verständlicherweise am meisten beschäftigt, ist die Frage, in welcher Form die Hartz-IV-Sanktionen vollstreckt werden. Es handelt sich dabei um eine Leistungskürzung des maßgebenden Regelsatzes. Dabei gibt es folgende Abstufungen, die über einen Zeitraum von drei Monaten gelten:

  • 1. Pflichtverletzung: Regelsatzkürzung um 30 Prozent
  • 2. Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres: Regelsatzkürzung um 60 Prozent
  • Wiederholte Pflichtverletzung: Vollständiger Wegfall vom ALG 2

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht beim Jobcenter nicht nach, greift eine Sonderregelung, bei der eine Leistungskürzung um zehn Prozent verhängt wird. Erhalten Sie eine Sperre, kann diese aufgehoben werden, wenn Sie nachträglich Ihren Pflichten nachkommen.

Kann aufgrund der Hartz-IV-Sanktionen bzw. der daraus resultierenden Regelsatzkürzung die Grundsicherung nicht mehr gewährleistet werden, haben Sie die Möglichkeit, Sachleistungen zu beantragen.

Hartz-IV-Sanktionen per Widerspruch umgehen?

Erhalten Sie einen Sanktionsbescheid vom Jobcenter und halten diesen für ungerechtfertigt, so haben Sie die Möglichkeit, schriftlich einen Widerspruch einzulegen. Die maßgebende Frist können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.

Wichtig ist, dass Sie triftige Gründe anführen können, die Sie entlasten und von der Pflichtverletzung freisprechen. Bedenken Sie jedoch, dass der Widerspruch gegen Hartz-4-Sanktionen keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das heißt:

Die Leistungskürzung wird trotz Ihres Einwandes zunächst einmal vollstreckt. Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, eine Klage beim Sozialgericht einzureichen.

Wie urteilt das Bundesverfassungsgericht zu Hartz-4-Sanktionen?

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Das Bundesverfassungsgericht hat über Hartz-4-Sanktionen noch kein Urteil gefällt

„Hartz-IV-Sanktionen abschaffen“ – diese Parole ist vor allem von Politikern der Partei „Die Linke“ zu hören und auch unter Empfängern von ALG 2 sehr beliebt. Tatsächlich sind die Maßnahme des Jobcenters zur Leistungskürzung umstritten.

Ebenso verhält es sich mit der für Hartz-4-Bezug vorausgesetzten Eingliederungsvereinbarung. Beide Themen sind immer wieder Grundlage für Verhandlungen vor dem Sozialgericht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat bisher kein eindeutiges Urteil über Hartz-IV-Sanktionen oder die Eingliederungsvereinbarung gefällt, welches den Kollegen als Entscheidungsgrundlage dienen könnte.

Klagen diesbezüglich sind allerdings schon eingereicht. Es bleibt also abzuwarten, wie die Richter in Karlsruhe bezüglich der Hartz-IV-Sanktionen oder sogar in letzter Konsequenz einer Hartz-4-Sperre entscheiden werden.

Bildnachweise: fotolia.com/Sandra Thiele, istockphoto.com/denphumi, fotolia.com/Klaus Eppele

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Kann das Jobcenter sanktionieren?

Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden befristet bis 1. Juni 2023 ausgesetzt. Jobcenter dürfen in dieser Zeit bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen erlassen. Der Bundesrat hat das Vorhaben der Bundesregierung gebilligt.

Wie viel Prozent darf das Jobcenter sanktionieren?

Anmerkung der Redaktion vom 29.03.2022: In seinem Urteil vom 05.11.2019 (Az. 1 BvL 7/16) verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass Sanktionen in Form einer Kürzung von mehr als 30 Prozent des Regelsatzes oder höher nicht verfassungsmäßig sind und somit nicht mehr anzuwenden sind.

Warum ist Hartz 4 verfassungswidrig?

Die geplante Anhebung der Hartz-IV-Sätze fällt durch die derzeit hohe Inflation zu niedrig aus und ist laut einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands verfassungswidrig.

Ist es möglich das Hartz 4 komplett gestrichen wird?

Kommen innerhalb eines Jahres drei Pflichtverletzungen zusammen, führt das zu einer kompletten Hartz-4-Sperre für drei Monate. Dabei ist nicht nur der Regelsatz betroffen, sondern auch die Kosten für die Wohnung, also für Unterkunft und Heizung.