Ist ein Bild vom Personalausweis gültig?

Personalausweis für Antragsteller unter 16 Jahren

Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.

Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung während der Besucherzeiten in der Botschaft oder einem Generalkonsulat gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von max. 6 bis 8 Wochen.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
  • Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (bei US-Geburtsurkunden ist das „County“ nicht ausreichend, sodass zusätzlich auch ein „proof of birth letter“ des Krankenhauses vorgelegt werden muss). Die Geburtsurkunde muss außerdem die Namen der Eltern enthalten („long version“)
  • bisheriger Reisepass/Kinderausweis (Datenseite mit Bild)
  • gültige Aufenthaltsberechtigung des Antragstellers in den USA (US Resident Alien Card, US-Aufenthaltsvisum, US-Pass, US Certificate of Birth Abroad oder US Citizenship Certificate)
  • Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
  • gültige US-Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils (US Resident Alien Card oder US-Aufenthaltsvisum) Inhaber von Green Cards ohne Ablaufdatum
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls Ehe in Deutschland geschlossen wurde: Stammbuch der Eltern)
  • falls die Eltern bei Geburt nicht verheiratet waren, wird Vaterschaftsanerkennung oder „acknowledgement of paternity“ benötigt
  • falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird (Ausnahme: Kinder über 16 Jahren für die Personalausweisbeantragung).
    Formular Zustimmung der Eltern PDF / 194 KB
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend, Beibehaltungsgenehmigung und US-Einbürgerungsurkunde
  • US-amerikanischer Führerschein oder „utility bill“ der Eltern
  • falls zutreffend, Abmeldebestätigung aus Deutschland
  • Personalausweisgebühr

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bei einer anderen Auslandsvertretung in den USA erhalten haben, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Informationen zum Thema Datenschutz bei der Beantragung eines Personalausweises finden Sie auf unserem

Gebühren

Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren

Geburtsnamenserklärung für Kinder

In manchen Fällen ist vor der Beantragung eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung könnte auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der nicht-deutschen Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Nähere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier: Namensrecht.

Passbilder hat man grundsätzlich immer zu viele. Doch kann man die alten Bilder bei der Beantragung neuer Ausweisdokumente noch verwenden?

Ist ein Bild vom Personalausweis gültig?

Wie alt dürfen Passbilder sein?

Hier ist das Gesetz nicht eindeutig. In § 7 der Personalausweisverordnung (PAuswV) ist lediglich die Rede von einem aktuellen Bild. Zeitlich eingegrenzt wird diese Angabe jedoch nicht. Auch das deutsche Passgesetz ist nicht konkret, wenn es um das Alter des Lichtbildes geht. In § 5 Abs. 4 heißt es dort nur, der Pass sei mit einem aktuellen Bild zu versehen. Genauer definiert wird „aktuell“ jedoch nicht. Diese Definition wird darüber hinaus auch auf das Lichtbild für den Führerschein angewandt. In 21 § Abs. 3 Satz. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird auf die Bestimmungen der Passverordnung hingewiesen.

Was heißt aktuell?

Aus diesem Grund bleiben zur Einordnung des Begriffes „aktuell“ lediglich die Ausführungen zur Ungültigkeit von Ausweisdokumenten. Sowohl der Reisepass als auch der Ausweis sind per Gesetz ungültig, wenn die einwandfreie Identitätsfeststellung des Inhabers nicht möglich ist. Dies könnte bei einem älteren Bild durchaus der Fall sein. Bedenkt man darüber hinaus, wie lange die Dokumente gültig sind, sollte allein aus diesem Grund ein möglichst aktuelles Bild gewählt werden. Personalausweis und Reisepass haben bis zum 24. Lebensjahr eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, darüber hinaus von 10 Jahren. Die Gültigkeit des Führerscheins ist seit 2013 auf 15 Jahre befristet. In dieser Zeit kann sich das Erscheinungsbild deutlich verändern. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Aktuelle Bilder verhindern Wartezeiten

Ob ein Bild für das jeweilige Ausweisdokument akzeptiert wird oder nicht, hängt letztlich immer von der ausstellenden Behörde ab. Erscheinen Sie dort mit einem zu alten Bild und werden abgelehnt, kann die Beantragung des Ausweises nicht durchgeführt werden und Sie müssen erneut kommen. Im Zweifelsfall sollten Sie daher lieber ein neues Passbild schießen, anstatt darauf zu vertrauen, dass das alte angenommen wird.

Merke: Als grobe Faustregel sollte das Ausweisbild nicht älter als ein Jahr alt sein. Davon unabhängig sollte das Bild Ihr Aussehen zum jetzigen Zeitpunkt widerspiegeln. Eine offizielle Fotomustertafel für Lichtbilder finden Sie hier.

Dokument aktuell, Lichtbild nicht mehr

Bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und mehr ist es nicht verwunderlich, dass die Fotos in Ausweisdokumenten nicht immer aktuell sind. Dies könnte bei der Identitätsfeststellung bei Personenkontrollen, Behördengängen oder an Flughäfen durchaus zum Problem werden. Denn im Gesetz ist geregelt, dass Pass und Ausweis ungültig werden, wenn die einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr möglich ist. In diesem Fall dürften die Behörden das Ausweisdokument einziehen. Der Betroffene müsste dann einen neuen Pass bzw. Ausweis mit aktuellem Bild beantragen.

Lesen Sie auch: Wie lange darf der Personalausweis abgelaufen sein?

Ist Kopie vom Ausweis gültig?

Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, eine Kopie des Ausweises vorzulegen, oder anderen zu überlassen: „Sofern das Ausweisdokument im Original vorgelegt wird und die Identifizierung erfolgte, genügt in vielen Fällen ein entsprechender Vermerk, zum Beispiel ‚Personalausweis / Reisepass hat vorgelegen'“, formuliert ...

Kann man seinen Ausweis auf dem Handy zeigen?

Auf dem Smartphone muss die offizielle, kostenlose AusweisApp installiert werden. Dann wird der Personalausweis ans Handy gehalten. Die Identitätsdaten werden via Funk ins Smartphone eingelesen. Das klappt grundsätzlich mit allen Personalausweisen.

Was gilt in Deutschland als Ausweisdokument?

Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen.

Was bedeutet aktuelles Passfoto?

Ihr biometrisches Passbild muss die Größe 35 × 45 mm bzw. 3,5 × 4,5 cm haben und im Hochformat angelegt sein. Dabei muss Ihr Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende inkl. Haare vollständig abgebildet und sowohl die linke als auch die rechte Gesichtshälfte sichtbar sein.