Kann ein entzündeter Zahn gezogen werden

Das Ziehen eines Zahnes, ohne operativen Eingriff, wird in der Zahnmedizin als Extraktion beziehungsweise Zahnextraktion bezeichnet. Nicht nur bei Kindern kann es notwendig sein, einen Zahn zu ziehen. Auch im Erwachsenenalter kann die Zahnentfernung für eine weitere Behandlung erforderlich sein.

Kann ein entzündeter Zahn gezogen werden

Wann müssen Zähne gezogen werden?

Von Natur aus sind unsere Zähne dazu gedacht ein Leben lang zu halten. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Gründen, warum ein Zahn gezogen werden muss. Am häufigsten ist ein Zahn schlichtweg durch einen Unfall oder fortgeschrittenen Zerfall zu stark beschädigt, dass er nicht wieder hergerichtet werden kann.

Wann einen Zahn ziehen lassen?

  • Platzmangel im Kiefer (vorbereitend zur kieferorthopädischen Behandlung)
  • Entzündung des Zahns
  • Risikominimierung einer Entzündung (z.B. bei geschwächtem Immunsystem)
  • Parodontose

Was passiert beim Zahn ziehen?

Der behandelnde Zahnarzt wird die Extraktion des betroffenen Zahns vornehmen. Bevor der Zahn gezogen wird, setzt der Zahnarzt eine lokale Betäubung, so dass der Bereich um den zu ziehenden Zahn ohne Gefühl und eine Entfernung ohne Schmerz möglich ist. Bei größeren Eingriffen oder wenn es sich um Angstpatienten handelt, kann auch eine Vollnarkose zum Einsatz kommen.

Zahn ziehen – wie geht das?

Liegt der Zahn nicht frei, schneidet der Zahnarzt zunächst das Zahnfleisch und dann Knochengewebe weg, das den Zahn bedeckt. Dann wird der Zahn mit einer Zange gegriffen und vorsichtig durch leichtes Bewegen aus dem Kiefer gezogen. In manchen Fällen müssen sehr festsitzende Zähne in Teilen aus dem Kiefer gezogen werden. Abschließend wird eine Tamponade auf die entstandene Wunde gelegt, auf die man beißt, um die Blutung zu stillen. Manchmal sind einige wenige Stiche zum Schließen der Wunde notwendig.

Schmerzen beim Zähne ziehen

Wie schmerzhaft das Zähne ziehen für die Patientin oder den Patienten wird, kommt vor allem auf den Befund und das persönliche sowie ganz individuelle Schmerzempfinden an. Ist der Zahn gesund und muss für eine folgende kieferorthopädische Behandlung gezogen werden, bereitet der Zahn an sich zunächst keine Schmerzen. Ist der Zahn jedoch bereits erkrankt und eventuell auch schon das Umfeld des Zahns mit betroffen, handelt es sich meist um Schmerzpatienten. Die Zahnentfernung verspricht dann eher Erleichterung. Eine Lokalanästhesie macht die Zahnextraktion schmerzfrei. Zähne ziehen ohne Schmerzen, ist demnach möglich. Für Angstpatienten bietet sich eine Vollnarkose an, auch wenn diese in der Regel nicht notwendig ist.

Die Vorbereitung der Zahnextraktion

Bevor der Zahn gezogen wird, können Sie einige wichtige Vorbereitungen treffen.

  • Vorerkrankungen, Medikamente oder Allergien mitteilen
  • Etwas leichtes Essen, nicht nüchtern in die 360° Praxis kommen
  • Wenn möglich blutverdünnende Medikamente frühzeitig absetzen
  • Eventuell ist ein prophylaktisches Antibiotikum bei Herzerkrankung notwendig

Diese Punkte bespricht Ihre Zahnärztin oder Zahnarzt vorher mit Ihnen.

Was Sie nach dem Zähne ziehen beachten sollten

Im Anschluss an das Zahn ziehen kann man meist unmittelbar nach Hause gehen. Die Wiederherstellung des gewohnten Mundgefühls dauert ein paar Tage. Folgende Dinge sollten Sie als Patient nach der Zahnextraktion beachten:

Eine pauschale Antwort auf diese Frage kann es nicht geben. Ob sich die Wurzelkanalbehandlung lohnt, hängt von zahlreichen Einflussfaktoren ab, beispielsweise der unmittelbaren Ursache der Zahnentzündung und dem gesundheitlichen Gesamtzustand der Zähne. Letztlich verlangt jeder Einzelfall eine sorgfältige Analyse durch den behandelnden Zahnarzt. Eine Wurzelbehandlung mit Standard-Methoden, deren Finanzierung über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt ist, bietet eine Erfolgsaussicht von über 50 %.

Kann ein entzündeter Zahn gezogen werden

Mit verbesserten Technologien wie der endometrischen Längenmessung der Wurzelkanäle und einem OP-Mikroskop zur detaillierten Vergrößerung von Gewebestrukturen im Zahninneren kann die Erfolgswahrscheinlichkeit jedoch auf bis zu 90 % gesteigert werden. Da der Zahnarzt derartige Arbeitsschritte aber nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann, sind die Zusatzkosten hierfür vom Patienten zu tragen.

Manche Zahnärzte, die alternativen Behandlungsmöglichkeiten gegenüber aufgeschlossen sind, bieten ihren Patienten alternativ zur Wurzelbehandlung oder Zahnextraktion eine Heilanästhesie an. Solange die Entzündung noch reversibel ist, kann die Injektion eines Betäubungsmittels in den Zahn zum Rückgang einer Zahnentzündung führen. Nach erfolgreicher Heilanästhesie muss dann keine Wurzelfüllung eingebracht werden, die unter Umständen Giftstoffe in das umliegende Gewebe abgibt. Die Kosten für eine Heilanästhesie werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

Grundsätzlich haben Patienten das Recht auf freie Arzt- und Klinikwahl und somit prinzipiell immer die Möglichkeit zu einer zweiten Meinung. Jeder Versicherte kann bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Therapie einen anderen Arzt aufsuchen, um eine zweite Meinung zu bekommen. Hinsichtlich der Kostenübernahme hierfür können sich die Bestimmungen einzelner Krankenkassen jedoch stark unterscheiden.

Damit die Kosten erstattet werden, sollte bereits ein konkreter Behandlungsplan (Heil- und Kostenplan) des bisher behandelnden Zahnarztes vorliegen. Denn auf dieser Basis kann sich der für die Zweitmeinung aufgesuchte Mediziner einen möglichst genauen Eindruck der zahngesundheitlichen Situation verschaffen. Idealerweise liegen auch alle angefertigten Röntgenaufnahmen vor, um überflüssige zeit- und kostenaufwendige Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Eine Zweitmeinung zu der Frage, ob man bei einer Entzündung im Zahn eine Wurzelbehandlung vornehmen lassen oder den erkrankten Zahn lieber gleich ziehen sollte, kann durchaus erhellend sein. Denn nicht jeder Zahnarzt stuft die Erhaltungswürdigkeit eines entzünden Zahns nach den gleichen Kriterien ein. Die Entscheidung hängt nicht zuletzt von der technischen Ausstattung der jeweiligen Zahnarztpraxis ab.

Kann ein entzündeter Zahn gezogen werden

Grundsätzlich sinnvoll ist die Zweitmeinung vor allem im Hinblick auf die individuelle Erfolgsaussicht einer Wurzelkanalbehandlung in der jeweiligen Zahnarztpraxis und deren Kosten. Bei erschwerten anatomischen Voraussetzungen, wie zum Beispiel stark gekrümmten Wurzelkanälen, kann eine Wurzelbehandlung nach Kassenleistung unter Umständen den Aufwand nicht rechtfertigen. In einer auf Wurzelbehandlung spezialisierten Zahnarztpraxis hingegen können zwar Zusatzkosten entstehen, der Pflichtanteil aber dennoch übernommen werden.

Gerade im Hinblick auf einen Kostenvoranschlag für den Eigenanteil kann das Einholen einer Zweitmeinung durchaus sehr sinnvoll sein. Nutzen Sie alternativ auch die kostenlosen Beratungsangebote der kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die grundsätzlich für alle Patienten kostenlos sind.

Falls man zwei ganz unterschiedliche Meinungen erhält, ist man unter Umständen erst recht verwirrt und möchte sogar eine Drittmeinung einholen. Da die Zahnentzündung akute Beschwerden und Schmerzen verursacht und schnellstmöglich behandelt werden sollte, möchte man im Normalfall die Behandlung jedoch nicht weiter hinauszögern.

Ist das Ziehen eines Zahns bei Karies nötig?

Ob ein kariös geschädigter Zahn erhaltungswürdig ist, hängt stark vom Ausmaß der Löcher im Zahnschmelz ab. Sofern betroffene Zähne noch mit Füllungen versorgt werden können oder der Zahn mit einer Wurzelkanalbehandlung zu retten ist, ist dies in der Regel einer Extraktion vorzuziehen. Wenn die Karies aber schon weit in die Zahnhartsubstanz vorgedrungen ist, kann es im Zuge einer Gebisssanierung durchaus ratsam sein, einen stark geschädigten Zahn gleich zu ersetzen, anstatt ihn mit einer aufwendigen Wurzelbehandlung übergangsweise zu erhalten.

Normalerweise ist Karies kein Grund für eine Zahnextraktion. Wenn aber ohnehin umfassender Zahnersatz notwendig wird, kann es durchaus sinnvoller sein, nicht mehr erhaltungswürdige Zähne sicherheitshalber aus dem Gebiss zu entfernen. Ist ein Zahn bereits wurzelgefüllt, kann er über seine äußeren Schichten immer noch derart starke Karies bekommen, dass eine Extraktion anliegt. Je nach Ausmaß der Beschwerden muss bei der Extraktion eines wurzelgefüllten Zahns auch umliegendes Gewebe entfernt werden.

Lockerer Zahn bei Parodontitis

Parodontitis greift den Zahnhalteapparat an und führt auf die Dauer zur Lockerung des betroffenen Zahns. Auch nach einer Wurzelbehandlung kann sich Parodontitis entwickeln. Nach einer Wurzelspitzenresektion steigt dieses Risiko. Lockere Zähne können übergangsweise fixiert werden, fallen aber in der Regel früher oder später aus.

Ob sich eine Wurzelkanalbehandlung oder eine vorzeitige Extraktion lohnt, kann nur ein erfahrener Zahnarzt entscheiden, der sich Zeit für seine Patienten nimmt. In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoller, einen durch Parodontitis entstandenen Wackelzahn zu ziehen, denn auch die Nachbarzähne sind bei chronischer Parodontitis akut gefährdet.

Wurzelbehandlung bei Zahn mit Vorschäden

Kann ein entzündeter Zahn gezogen werden

Ob sich auch bei einem vorgeschädigten Zahn noch eine Wurzelkanalbehandlung lohnt, ist ebenfalls nur nach einer eingehenden Untersuchung beim Zahnarzt entscheidbar. Zum einen ist das Ausmaß der Zahnschäden relevant, zum anderen spielt auch der gesundheitliche Gesamtzustand des Gebisses eine Rolle. Ist Zahnersatz geplant, ist es oftmals vorteilhaft, geschädigte Zähne zu ziehen, auch wenn sie isoliert betrachtet noch als erhaltungswürdig eingestuft werden könnten.

Kann man einen stark entzündeten Zahn ziehen?

Bei akuten Entzündungen oder bei einer Strahlentherapie darf der Zahn vorübergehend nicht gezogen werden. Grundsätzlich gilt: Zunächst ist eine Behandlung der Grunderkrankung erforderlich, bevor der Zahnarzt einen Zahn oder mehrere Zähne ziehen kann.

Wann darf ein Zahn nicht gezogen werden?

Grundsätzlich gilt beim Zahn ziehen der sogenannte Erhaltungsgrundsatz: Ein Zahn sollte nur dann gezogen werden, wenn er mit allen anderen Methoden (wie Wurzelbehandlung oder Wurzelspitzenresektion) nicht mehr zu erhalten ist beziehungsweise der Erhalt nicht sinnvoll oder schädlich wäre.

Kann ein entzündeter Backenzahn gezogen werden?

Ebenso können es entzündliche Veränderungen wie Parodontitis oder Gingivitis erforderlich machen, den Backenzahn zu ziehen, wenn er nicht mehr sicher und fest im Kiefer sitzt. Zudem kann es notwendig sein, einen Backenzahn zu ziehen, wenn im Kiefer nicht genügend Platz vorhanden ist.

Wann muss ein entzündeter Zahn gezogen werden?

Wenn im Bereich der Zahnwurzel Entzündungen oder Verletzungen bestehen, kommt sehr oft und schnell die Aussage, dass der Zahn stirbt oder der Zahn nicht mehr zu retten sei und deshalb entfernt werden müsse. Das ist aber in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht notwendig.