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Online-Ratgeber Zuletzt aktualisiert: 20.10.2022 Per 1. Januar 2016 wurde das im Obligationenrecht (OR) geregelte Widerrufsrecht ausgebaut: Neu kann man bestimmte Verträge während 14 – vorher waren es sieben – Tagen widerrufen. Zudem steht nun ausdrücklich im Gesetz, dass das Rücktrittsrecht auch für am Telefon geschlossene Verträge gilt. Alles klar? Sara Stalder erklärt, in welchen Fällen ein Widerrufsrecht besteht. Ein Widerrufsrecht besteht, wenn diese Voraussetzungen kumulativ (alle zusammen) erfüllt sind:1. Der Vertrag muss an einem dieser Orte abgeschlossen worden sein:
Merke: Es besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen, die im Internet oder in einem Laden abgeschlossen wurden. Ausdrücklich ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind zudem Verträge, die an Messen abgeschlossen wurden. 2. Der Vertrag muss betreffen:
Gut zu wissen: für Kreditgeschäfte (Konsumkredite, Leasing) und Partnervermittlungsverträge sieht das Gesetz ausdrücklich ein Widerrufsrecht vor. 3. Der Vertrag muss bestimmt sein für den persönlichen oder familiären Gebrauch.Ausgeschlossen sind damit beispielsweise Verträge, die zu Geschäftszwecken abgeschlossen werden. 4. Der Betrag muss Fr. 100.- übersteigen.Bei Dauerschuldverhältnissen (wie z.B. einem Telefonabonnement) muss während der Mindest-Vertragsdauer oder im Zeitraum bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin ein Betrag von über 100 Franken geschuldet sein. 5. Die 14-tägige Frist muss noch laufen.Die Frist gilt auch als eingehalten, wenn der Widerruf am letzten Tag mitgeteilt oder der Post übergeben wird (Art. 40e Abs. 4 OR). 6. Der Kunde darf die Vertragsverhandlung nicht ausdrücklich gewünscht haben.Gut zu wissen: Die Anbieterin muss ihren Kunden schriftlich auf das Widerrufsrecht aufmerksam machen (Art. 40d OR). Die Frist beginnt für den Kunden deshalb erst, sobald der Vertrag abgeschlossen ist und der Kunde über das Widerrufsrecht informiert wurde (Art. 40e Abs. 2 OR). Den nötigen Beweis dazu kann der Anbieter nur erbringen, wenn das Vertragsformular einen entsprechenden Hinweis enthält und dem Kunden eine Kopie ausgehändigt wurde. Obwohl das Gesetz keine besondere Form vorsieht, empfiehlt sich aus Beweisgründen, den Widerruf mittels eingeschriebenem Brief zu schicken. Wir empfehlen Benötigen Sie weitere Informationen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: Wenn einmal ein Vertrag zwischen Vertragsparteien zustande gekommen ist, dann sind beide Seiten an den Vertragsinhalt gebunden. Wer einen Vertrag geschlossen hat, muss sich darauf verlassen können, dass auch der Vertragspartner seine Verpflichtungen einhält. Deshalb ist es für beide wichtig, sich über die Folgen des Vertragsschlusses vor Abschluss im Klaren zu sein, danach ist es zu spät. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Bindungswirkung, wobei das Gesetz vor allem Verbrauchern einen besonderen Schutz gewährt. Wegfall der Bindungswirkung Die Bindungswirkung an den geschlossenen Vertrag kann aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen entfallen. Es handelt sich um die folgenden Fälle: 1. Vertragsbeendigung infolge vertraglicher Vereinbarung - Einvernehmliche Aufhebung - Rücktrittsvorbehalt 2. Vertragsbeendigung infolge Unwirksamkeit 3. Vertragsbeendigung infolge Anfechtung
- Anfechtung wegen Irrtums Wer in diesen Fällen von seinem Anfechtungsrecht Gebrauch machen möchte, muss die Anfechtung unverzüglich erklären, d. h. unmittelbar nach Kenntnis der wahren Sachlage. Zu beachten ist allerdings, dass der betroffene Vertragspartner einen Schadensersatzanspruch gegenüber den Anfechtenden geltend machen kann. Er kann aber nur den sog. Vertrauensschaden verlangen, d. h. er ist so zu stellen, als wäre es nicht zu dem Vertragsabschluss gekommen. - Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung 4. Vertragsbeendigung infolge Kündigung 5. Vertragsbeendigung infolge eines gesetzlichen Widerrufsrechts
- Das gilt zunächst für die sog. Haustürgeschäfte. Das sind Verträge, zu denen der Verbraucher an der Haustür, am Arbeitsplatz, in Privatwohnungen oder bei Freizeitveranstaltungen wie z.B. Kaffeefahrten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln und -wegen wie z.B. Flughäfen, Bahnhöfen und Straßen bestimmt worden ist. Das Gesetz bestimmt in diesen Fällen, dass der Verbraucher über das Widerrufsrecht belehrt werden muss. Ist die Belehrung erfolgt, die vom Kunden gesondert zu unterzeichnen ist, beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen ab Erhalt der Belehrung. In den Fällen, in denen eine Belehrung unterblieben ist, ist ein Widerruf bis zu sechs Monate nach Vertragsschluss möglich, bei der Lieferung von Waren bis zu sechs Monate nach Eingang der Ware beim Empfänger. Bei den Haustürgeschäften kann statt des Widerrufsrecht dem Verbraucher auch ein Rückgaberecht gewährt werden, über das ebenfalls zu belehren ist. - Eine weitere Widerrufsmöglichkeit besteht für einen Darlehensnehmer bei einem Verbraucherdarlehensvertrag. Für die Widerrufsfrist gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Zu beachten ist hier, dass der Widerruf grundsätzlich als nicht erfolgt gilt, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen empfangen hat und es nicht binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlt. - Schließlich gelten Widerruf und Rückgaberecht auch in den Fällen des Fernabsatzes (insbesondere Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im E-Commerce, im Versandhandel, bei Bestellungen per Telefon etc.). Auch in diesen Fällen ist der Verbraucher über das Widerrufsrecht aufzuklären. 6. Vertragsbeendigung infolge eines gesetzlichen
Rücktrittsrechts 7.
Störung der Geschäftsgrundlage Kann man jeden Vertrag 14 Tage widerrufen?Ist keine längere Frist im Vertrag vereinbart, kannst Du innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Die Frist beginnt, sobald Du über Dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Meist passiert das bei Vertragsschluss, die Widerrufsbelehrung liegt dem Vertrag bei.
Welche Verträge kann man nicht widerrufen?Nein, es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht.
Grundsätzlich ist jeder Vertrag bindend. In manchen Fällen macht das Gesetz aber eine Ausnahme und gewährt dem Verbraucher als Käufer ein Widerrufsrecht.
Wann gibt es kein Widerrufsrecht?Kein Widerrufsrecht, wenn kein Fernabsatzvertrag
Fernabsatzverträge gemäß § 312 b BGB sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.
Wie lange hat man Zeit einen Vertrag rückgängig zu machen?Wollen Sie einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag nicht haben, können Sie ihn mindestens innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Solange Sie den Vertrag nicht schriftlich genehmigt haben, dürfen für Sie seit dem 01. Dezember 2021 bei Telekommunikationsverträgen keine Kosten entstehen.
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