Kann ich mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen?

Du möchtest noch so viel wie möglich von deinem Ruhestand haben? Bereits mit 63 Jahren kannst du unter Umständen ganz ohne Verlust in Rente gehen. Immer mehr Menschen möchten früher aufhören zu arbeiten und informieren sich darüber, wie sie im Alter von 63 Jahren ihre Rente bekommen können. Um genau zu sein: Rund eine Viertelmillion ältere Arbeitnehmer*innen sind im Jahr 2019 abschlagsfrei im Alter von 63 Jahren in Rente gegangen: 253.492 Versicherte bezogen erstmals abschlagsfreie Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren. Das sind circa 10.000 mehr als im Jahr zuvor. Das geht aus Angaben der Deutschen Rentenversicherung hervor. 

Rente mit 63: So kann die Frührente ohne Abschläge funktionieren

Die Altersgrenzen für den Renteneinstieg sind jedoch je nach Jahrgang unterschiedlich. Für Arbeitende aus dem Jahrgang 1964 oder später liegt das Renteneintrittsalter regulär bei 67 Jahren. Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Wie geht das? Hier bekommst du einen Überblick, was möglich ist, und was nicht.

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Kann ich mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen?

Das reguläre Renteneintrittsalter wird je nach Jahrgang festgelegt. Wer beispielsweise 1954 geboren wurde, der konnte 2019, nach 65 Jahren und acht Monaten Arbeitszeit, abschlagsfrei in Rente gehen.

Wer jedoch vorzeitig Altersrente beziehen möchte, der kann in sogenannte Frührente gehen. Dies ist ab dem 63. Lebensjahr möglich. Der Weg in die Frührente mit 63 kann allerdings auf verschiedene Weisen angegangen werden.

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Frührente ohne Abschläge: 45 Versicherungsjahre sind nötig

Wenn du auf 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung kommst, steht es dir frei schon verfrüht in Rente zu gehen. Abhängig vom Geburtsjahr ist dies frühestens ab dem 63., bzw. 65. Lebensjahr möglich. Da man nach so langer Zeit als "besonders langjährig versichert" gilt, darf die Rente ohne Abschläge bezogen werden, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I) werden ebenfalls zur Wartezeit mit angerechnet, genauso wie Zeiten der Pflege (sofern Versicherungspflicht bestand), Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr, sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld.

Nicht angerechnet werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Auf der Seite der "Deutschen Rentenversicherung"  kannst du dein Renteneintrittsalter genau berechnen.

Nur 35 Versicherungsjahre? Mit diesen Abschlägen musst du rechnen

Der Eintritt in den verfrühten Ruhestand ist auch mit 35 Versicherungsjahren möglich. Wer über diese Zeitspanne in die Rentenversicherung eingezahlt hat, der wird als "langjährig versichert" bezeichnet und darf, ganz unabhängig vom Jahrgang, mit 63 Jahren in Rente gehen - allerdings mit Abschlägen. Die ausgezahlte Altersvorsorge wird dauerhaft um 0,3 Prozent pro Monat vor dem regulären Rentenalter gekürzt.

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Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer wurde am 1.1.1960 geboren und hat eine zu erwartende Bruttorente von 1500 Euro. Statt wie üblich für diesen Jahrgang regulär am 1.5.2026 in Rente zu gehen, entschließt er sich seine Frührente in Anspruch zu nehmen und geht am 1.1.2023 in Pension.

Die Kürzung beträgt 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns. Dadurch sinkt die Rente in unserem Beispiel um 12 Prozent und der Bruttobetrag würde dauerhaft um 180 Euro von 1500 auf 1320 Euro fallen.

Zwischen Jahrgang 1947 und 1963: Wer darf wann in Rente gehen?

Die "Rente mit 63" funktioniert ohne Abzüge tatsächlich nur für Personen, die vor 1953 geboren sind. Denn für die Jahrgänge danach wird das Renteneintrittsalter von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Grenze gilt dann für alle, die ab 1964 geboren sind. Für sie müsste es dann korrekterweise "Rente mit 65" heißen. Und weil sich eben die Regelaltersgrenze erhöht, erhöhen sich mit ihr die Abzüge bei Rente mit 63 für langjährig Versicherte je nach Jahrgang von 1947 bis 1964. Bis einschließlich Jahrgang 1958 erhöhen sich die Abzüge pro Jahrgang um 0,3 Prozent. Von Jahrgang 1959 bis einschließlich 1964 werden die Abzüge dann sogar jeweils um 0,6 Prozent erhöht. Das heißt: Wer 1947 geboren wurde, muss mit Abzügen bei einer Rente mit 63 von 7,5 Prozent rechnen. Wer 1964 geboren ist, mit ganzen 14,4 Prozent.

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Die Jahrgänge vor 1947 und nach 1963 haben es einfach. Erstere durften mit 65 Jahren in Rente und Letztere mit 67. Dazwischen jedoch gibt es viele monatsweise Abstufungen. Es gilt zudem zu unterscheiden zwischen Jahren, die man gearbeitet hat und dem eigenen Alter. Das Alter entscheidet wie bereits erklärt, wann Sie ohne Abschläge in den Ruhestand dürfen. Die Zeit, die Sie gearbeitet haben, zählt zu den Versicherungsjahren: 

  • 1947: 65 Jahre und 1 Monat
  • 1948: 65 Jahre 2 Monate
  • 1949: 65 Jahre 3 Monate
  • 1950: 65 Jahre 4 Monate
  • 1951:  65 Jahre 5 Monate
  • 1952:  65 Jahre 6 Monate
  • 1953: 65 Jahre 7 Monate
  • 1954: 65 Jahre 8 Monate
  • 1955: 65 Jahre 9 Monate
  • 1956: 65 Jahre 10 Monate
  • 1957: 65 Jahre 11 Monate
  • 1958: 66 Jahre
  • 1959: 66 Jahre 2 Monate
  • 1960: 66 Jahre 4 Monate
  • 1961: 66 Jahre 6 Monate
  • 1962: 66 Jahre 8 Monate
  • 1963: 66 Jahre 10 Monate

Rente mit 63 Jahren: Das musst du bei der Frührente beachten

Versicherte können durch Beitragszahlungen ab dem 50. Lebensjahr die Rentenminderung ganz bzw. teilweise ausgleichen. Der zusätzliche Beitrag wird individuell berechnet und setzt sich laut der "Deutschen Rentenversicherung" aus folgenden Faktoren zusammen: 

  • voraussichtlicher Höhe der Altersrente zum beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn
  • Höhe der Rentenminderung
  • Höhe des Beitrags, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnt

Die sich ergebenden Zahlungen sind allerdings nicht billig. In einem Beispiel der "Deutschen Rentenversicherung" wird vorgerechnet: "Wer bei einer Rente von 1.200 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente gehen möchte, kann 130 Euro Rentenminderung (10,8 Prozent) durch rund 33.157 Euro ausgleichen."

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Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen ohne Abschläge?

Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden.

Bin 1959 geboren Kann ich mit 63 in Rente gehen?

Langfristig wird aus der Rente mit 63 so die Rente mit 65. Diese gilt für alle Jahrgänge ab 1964. ... Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre..

Wer kann mit 63 in Rente gehen Tabelle?

Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente.

Wann kann man ohne Abschläge in Rente gehen?

Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen.