Kann Kind über 18 selbst Kindergeld beantragen?

Wenn Kindergeldberechtigte keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt leisten, kann das Kindergeld an andere Personen oder Behörden ausgezahlt (Fachbegriff: abgezweigt) werden.

Das Kindergeld kann unter diesen Voraussetzungen auch an das Kind selbst abgezweigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt. Es bekommt also keinen Unterhalt von den Eltern.

So wird Kindergeld abgezweigt

Wenn Sie das Kindergeld selbst beziehen möchten, sollten Sie einen sogenannten Abzweigungsantrag („Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“) bei der zuständigen Familienkasse stellen.

Der Abzweigungsbetrag kann sich von dem Kindergeldbetrag für das jeweilige Kind unterscheiden. So wird er berechnet: Gesamtsumme des Kindergeldes geteilt durch die Gesamtzahl der Kinder.

Den Abzweigungsantrag müssen Sie schriftlich stellen. Den Antrag füllen Sie am einfachsten direkt online aus. Sie können ihn aber auch herunterladen, per Hand ausfüllen und unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur mit Ihrer Unterschrift gültig ist.

Kann man Kindergeld ohne Eltern beantragen?

Anspruch auf Kindergeld: Falls keine Eltern vorhanden sind 2 BKGG selbst Kindergeld beantragen und bekommt es unmittelbar überwiesen. Auch wenn das Kind keinen Kontakt mehr zu seinen Eltern hat, besteht die Möglichkeit, mit einem gesonderten Antragsformular als Kind selbst das Kindergeld für sich zu beanspruchen.

Kann ich das Kindergeld von meinen Eltern verlangen?

Den Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern. Die Auszahlung erfolgt aber immer nur an ein Elternteil. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil das Kindergeld, der dem Kind mehr Unterhalt zahlen muss. Es ist auch möglich, dass dem volljährigen Kind das Kindergeld selbst ausgezahlt wird.

Wer muss Kindergeld ab 18 beantragen?

Das Kindergeld muss ab 18 separat beantragt werden und wird nach wie vor an die Eltern gezahlt. Da es zum Unterhalt des Kindes dient, kann das Kind bei mangelnder Unterhaltsleistung der Eltern einen Abzweigungsantrag stellen, um das Kindergeld selbst zu erhalten.

Wer bekommt das Kindergeld wenn das Kind auszieht?

Der Rechtsanspruch aufs Kindergeld liegt bei den Eltern, die es als Unterstützung nutzen sollen, um ihren Nachwuchs zu versorgen. An diesem Rechtsanspruch ändert sich auch dann nichts, wenn das Kind von zu Hause auszieht und jetzt eine eigene Wohnung hat.