Kann man ein Auto versichern wenn man nicht der Besitzer ist?

Die abweichende Halterschaft bedeutet nichts anderes als dass der Halter und der Fahrer nicht identisch sind. So mag es auf den ersten Blick nicht logisch erscheinen, dass Halter und Fahrer nicht identisch sind, doch hierfür kann es mehrere Gründe geben. Führerscheinneulinge beispielsweise zahlen sehr hohe Versicherungsprämien. Diese werden häufig umgangen, indem Eltern die KFZ-Versicherung in ihrem Namen abschließen. Halter sind in diesem Fall die Eltern, der Fahrer ist das volljährige und sich im Besitz der Fahrerlaubnis befindliche Kind. Häufig wird das Verfahren der abweichenden Halterschaft auch unter Eheleuten angewendet. So wird der Wagen der Ehefrau sehr häufig kostengünstig als Zweitwagen über den Ehegatten versichert, der somit Halter ist, Fahrer ist in diesem Fall die Ehefrau, die den Wagen nutzt.

Rechtliche Hintergründe zur abweichenden Halterschaft

Rein rechtlich gesehen wirft die abweichende Halterschaft ein paar Fragen auf. Es gilt die Meinung in der Bevölkerung, dass derjenige, der als Halter namentlich im KFZ-Brief genannt ist, auf dessen Namen sich die KFZ-Steuer und die Versicherung beziehen, der Besitzer des Wagens ist. Das ist nicht ganz richtig. Grundsätzlich gilt als Besitzer des Wagens derjenige, der den Kauf nachweisen kann, die laufenden Kosten trägt und das Fahrzeug nutzt. So kann beispielsweise ein Führerscheinneuling einen Neuwagen auf seinen Namen kaufen und als Halter des KFZ die Eltern eintragen lassen, er bleibt trotzdem Besitzer des Wagens. Im Straßenverkehrsrecht jedoch wendet man sich eindeutig an den Halter des Wagens. Dies kann der Fall sein, wenn der Fahrer eine Ordnungs- oder Verkehrswidrigkeit begeht oder aber in einen Unfall verwickelt wird. Die abweichende Halterschaft bedeutet also rein rechtlich, dass der Halter nicht Besitzer des Wagens ist, aber das Risiko für das Verkehrsverhalten des Fahrers trägt.

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Als Fahrzeughalter haben Sie die Verfügungsgewalt und tragen somit die Verantwortung für Ihr Kfz. Sie haben verschiedene Anforderungen zu erfüllen, damit es für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist und teilnehmen darf.

Verkehrssicherheit gewährleisten

Als Halter sind Sie für die Verkehrstauglichkeit Ihres Autos zuständig und stellen unter anderem sicher, dass es mit funktionierenden Sicherheitsgurten und unbeschädigten Reifen ausgestattet ist. Abgefahrene Reifen stellen beispielsweise eine Gefahr dar und entsprechen nicht den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Außerdem müssen Sie eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorweisen können.

Betriebserlaubnis aufrechterhalten

Ein Fahrzeug hat den Anforderungen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) zu entsprechen, die Hersteller oder Technischer Überwachungsverein (TÜV) regelmäßig erteilen. Die Betriebserlaubnis erlischt beispielsweise, wenn Sie Ihr Auto tunen und der TÜV die Änderungen nicht abnimmt. Liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegen.

Niemanden ohne Fahrerlaubnis ans Steuer lassen

Laut Paragraf § 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf der Fahrzeughalter ausschließlich Personen ans Lenkrad lassen, die zum Fahren des Kfz berechtigt sind. Wer etwa einem Freund, der seine Fahrerlaubnis abgeben musste, erlaubt, eine Runde mit seinem Pkw zu drehen, macht sich strafbar. Die rechtlichen Konsequenzen können eine Geldbuße und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem halben Jahr sein.

Verkehrstauglichkeit des Fahrers sicherstellen

Der Fahrzeughalter hat zu gewährleisten, dass Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, nicht mit seinem Kfz fahren. Dasselbe gilt für Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie Taubheit oder Blindheit: Auch sie darf der Kfz-Halter nicht ans Steuer lassen. Wird jedoch beispielsweise mit Ihrem Fahrzeug ein Unfall mit Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht, drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sowie eine Geldstrafe.

Kfz-Steuer zahlen

Gemäß Paragraf § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) muss der Fahrzeughalter die Kfz-Steuer fristgerecht entrichten. Ansonsten leitet das Hauptzollamt ein Mahnverfahren gegen ihn ein. Wer der zusätzlichen Zahlungsaufforderung dennoch nicht nachkommt, riskiert den Entzug der Betriebserlaubnis, bis die Steuerschulden bezahlt sind.

Kfz-Haftpflicht abschließen

Laut Paragraf §1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, sein Auto mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abzusichern. Auch ein E-Auto versichern Halter mindestens mit einer Kfz-Haftpflicht. Erwischt die Polizei Sie beim Fahren ohne Versicherungsschutz, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen.

Kann man ein Auto auf jemand anderen versichern?

Das Fahrzeug über Mutter oder Vater zu versichern, kann kostensparend sein, jedoch kann die Abweichung von Fahrzeughalter zu Versicherungsnehmer auch Nachteile mit sich bringen. Grundsätzlich macht den Fahrzeughalter aus, dass dieser die Verfügungsrechte über das Fahrzeug besitzt.

Kann ich ein Auto auf mich zulassen und Versicherung auf jemand anderen?

Auch wenn Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich sind, kann das Auto per Vollmacht zugelassen werden. Der Halter und der Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein.

Kann ich das Auto meiner Freundin versichern?

Das Wichtigste in Kürze Ehe- und Lebenspartner sind in der Kfz-Versicherung mitversichert, wenn der Fahrerkreis unbeschränkt ist oder wenn die Versicherung die Nutzung durch den Partner mit einschließt.

Wer lässt das Auto zu Halter oder Versicherungsnehmer?

Sie, als Halter, melden das Fahrzeug in dem Bundesland an, in welchem Sie wohnen. Danach sollte der Versicherungsnehmer bezüglich der Antragsaufnahme zur KFZ-Versicherung, Kontakt zu seinem Vertreter aufnehmen.