Ruhestand Aktualisiert: 22.11.2021, 14:00 | Lesedauer: 3 Minuten Niemand wünscht es, doch was tun, wenn es dennoch passiert? Auch auf den Rentenbeginn kann sich Arbeitslosigkeit negativ auswirken. Berlin.
Arbeitslosigkeit im Alter ist für viele Menschen an sich schon ein Schock. Wer kurz vor dem Renteneintritt steht, muss eventuell noch einen weiteren Rückschlag verkraften. Denn durch die Arbeitslosigkeit kann sich der Ruhestand nach hinten verschieben, sofern man keine Abschläge auf seine Rente hinnehmen möchte. Davon betroffen ist die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese regelt, dass Personen ohne Abschläge in Rente gehen können, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherungszeit von 45 Jahren vorweisen können. Das wird auch als Wartezeit bezeichnet. Die zweite Bedingung ist das Erreichen eines Mindestalters. Dieses wiederum ist nach dem Erhöhen des Renteneintrittsalters vom jeweiligen Geburtsjahr abhängig. Morgenpost von Christine RichterBestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin Nach 45 Jahren Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente nach Jahrgängen:
Rente: Arbeitslosigkeit gefährdet WartezeitWird eine Person arbeitslos, wird die Zeit, in der sie Arbeitslosengeld I oder Hartz IV bezieht, nicht immer auf die Wartezeit angerechnet. Davon sind insbesondere die zwei Jahre vor dem Rentenbeginn betroffen. Das regelt Paragraf 51 des Sozialgesetzbuches. Statt der ursprünglich erwarteten 45 Jahre Wartezeit, hätte die betroffene Person demnach zum geplanten Rentenbeginn im schlimmsten Fall nur 43 Jahre Wartezeit. Dadurch würde sie nur noch als langjährig Versicherte gelten. Auch interessant: Rente und Pension – Warum Beamte viel mehr Geld bekommen Die Person könnte dann immer noch zum erwarteten Zeitpunkt in den Ruhestand gehen, müsste aber mit Abzügen bei der Rente rechnen. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es nur, wenn die Person arbeitslos wird, weil der Arbeitgeber insolvent geht oder den Betrieb vollständig einstellt. Beispiel
Arbeitslos vor der Rente: Wie bekomme ich die Wartezeit voll?Wer trotz ungeplanter Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente nicht mit Abzügen in den Ruhestand möchte, muss wieder einen versicherungspflichtigen Job finden. Das muss aber nicht zwangsläufig in Vollzeit, geschweige denn dem gelernten Beruf passieren. Lesen Sie auch: Rente – Die wichtigsten Tipps und Tricks für die Steuererklärung Daher kann es sich zum Beispiel lohnen, einen versicherungspflichtigen Minijob anzutreten. Das geht auch, wenn man arbeitslos gemeldet ist. Allerdings dürfen dann nicht mehr als 15 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Wer im Monat trotz Arbeitslosigkeit mehr als 165 Euro verdient, bekommt außerdem das Arbeitslosengeld gekürzt. Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.
Kann ich aus der Arbeitslosigkeit mit 63 in Rente gehen?Laut § 237 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) haben Versicherte trotz Arbeitslosigkeit Anspruch, die Rente bereits mit 63 Jahren zu erhalten.
Was passiert wenn ich 2 Jahre vor der Rente arbeitslos werde?Wer 2 Jahr vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld 1 bezieht, riskiert unter Umständen den Einstieg in diese abschlagsfreie Rente. Denn ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn zählt nicht als anrechenbare Wartezeit. Außer der Versicherte wird arbeitslos, weil sein Arbeitgeber insolvent wird oder den Betrieb vollständig aufgiebt.
Wie lange kann man vor der Rente arbeitslos sein?Sie können höchstens 24 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen und höchstens bis zu Ihrem regulären Rentenalter.
Kann man von der Arbeitslosigkeit in die Rente gehen?Selbst wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann sich das auszahlen. Denn nur dann zählt die Zeit auch für die spätere Rente. Wer zum Beispiel früher in Rente gehen will, muss auf eine Mindestversicherungszeit kommen. Eine gemeldete Arbeitslosigkeit hilft, diese Versicherungszeiten zu sichern.
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