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Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen. Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger und für Klein-Lkw gilt vom 1. November bis 15. April eine
witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Winterreifen © ÖAMTC
Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) und für Mopedautos (seit der 31. KFG-Novelle) gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine witterungsabhängige
Winterausrüstungspflicht (Winterreifenpflicht ): Pkw- und Klein-Lkw-Lenker haben bei winterlichen Fahrbedingungen folgende Möglichkeiten:
Weitere Technik-Tipps zum Thema Reifen mit Video wie: Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt, sind nur dann als "Winterreifen" anzusehen, wenn sie über eine M+S Kennzeichnung verfügen. Ein häufiges Argument für den Kauf von Ganzjahresreifen ist, dass das Auto bei winterlichen Bedingungen einfach in der Garage bleibt – oder, dass in der
Stadt ohnehin kein Schnee liegt. Gerade in diesem Fall muss man von einigen der getesteten Ganzjahresreifenmodelle abraten. Denn sie verhalten sich auf trockener Fahrbahn nur wenig besser als Winterreifen und können auch bei Nässe nicht überzeugen. Beides sind aber Fahrbahnverhältnisse, die das ganze Jahr über, besonders auch im Sommer, vorkommen. Solche Modelle erfüllen daher die an sie gestellten Erwartungen nicht vollständig. Wer sich dennoch zum Kauf von Ganzjahresreifen
entschieden hat, sollte sich den Ganzjahresreifentest also ganz genau ansehen und den Reifen auswählen, der am besten zum eigenen Fahrprofil passt. Schneeketten aus dem ÖAMTC Sortiment erhalten Sie an den ÖAMTC Stützpunkten oder auch im Click & Collect Shop. Verwendung von Spike-Reifen (Spikes)Die Verwendung von Spikes ist vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Anhängerbetrieb im WinterIm Gesetz (KFG) besteht kein ausdrückliches Verbot, am Zugfahrzeug Winterreifen und am Anhänger Sommerreifen zu benützen (und umgekehrt). Dies gilt sowohl für leichte ungebremste als auch für schwere (gebremste) Anhänger. Hinsichtlich Spikes gibt es aber die Vorschrift, Anhänger mit gleichartigen Reifen wie das Zugfahrzeug auszurüsten. Der ÖAMTC empfiehlt, im Zweifel an einem Anhänger, der nicht nur im Sommerhalbjahr genützt wird, eher Winter- oder Ganzjahresreifen zu verwenden. StrafenWer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe. Zwangsmaßnahmen als letztes Mittel Wer hartnäckig die Winterausrüstung seines Autos verweigert - also weder Winterreifen noch Schneeketten anlegt - und somit zu einer Gefahr für die Verkehrsicherheit wird, kann im wahrsten Sinne des Wortes von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden. Beweispflicht bei Unfall mit Sommerreifen Wenn der Autofahrer, der mit Sommerreifen unterwegs gewesen ist, nicht beweisen kann, dass der gleiche Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre, trifft ihn jedenfalls ein Teilverschulden. Was zahlt die Versicherung wem? Kann die Versicherung eine Zahlung ablehnen?Wird vom Lenker eines vorschriftswidrig nicht mit Winterreifen ausgerüsteten Pkw ein Schaden verursacht, muss dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Nach der bisherigen Rechtsprechung der Gerichte kann die Versicherung vom Lenker des sommerbereiften Pkw keine Rückzahlung verlangen. Zur neuen Rechtslage (witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht) liegen allerdings noch keine Urteile vor. Die Kaskoversicherung kann freilich dem Lenker des sommerbereiften Pkw eine Zahlung wegen "grober Fahrlässigkeit" ablehnen, wenn weitere Umstände (zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit, Mit-dem-Handy-Telefonieren) hinzugekommen sind. Winterausrüstungspflicht für Busse und LKWUnabhängig (!) von der Witterungslage und der Fahrbahnbeschaffenheit dürfen Lenker von Bussen über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ihr Fahrzeug im Zeitraum von 1. November bis 15. März nur verwenden, wenn an den Rädern mindestens einer Antriebsache Winterreifen angebracht sind. Für LKW über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht gilt die selbe Verpflichtung von 1. November bis 15.
April. Zusätzlich müssen in den gleichen Zeiträumen Schneeketten mitgeführt werden. Statt Winterreifen ist auch die Verwendung von Reifen mit Verwendungszweck "spezial" gestattet, dabei handelt es sich um Reifen für den wechselnden Einsatz auf der Straße und im Gelände. Winterreifen müssen mit der Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S bzw. bei Spezialreifen mit ET, ML oder MPT versehen sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 5 mm bei Reifen in Radialbauart bzw. 6 mm bei Diagonalreifen. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeres- und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen wegen ihres überwiegenden verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder zweckmäßig ist, sowie Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden. Hinsichtlich der Verpflichtung, Schneeketten mitzuführen, sind Fahrzeuge ausgenommen, bei denen die Montage von Ketten bauartbedingt nicht möglich ist bzw die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden, sowie Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, welche im Kraftlinienverkehr eingesetzt werden. Ausgenommen von der Winterausrüstungspflichtsind Mopeds, Mofas und Motorräder. Bei Unklarheiten über die Verschuldensfrage nach einem Unfall bzw. wenn sich die Versicherung bei der Schadensabwicklung zugeknöpft zeigt, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit den Juristen des Clubs. Umfrage Winterreifen Gewinnspiel ErgebnisWinterreifentest 202134 Modelle im Test – nur zwei "nicht empfehlenswert". Der Test im DetailWinterausrüstungspflicht in …Abweichende Bestimmungen in den Nachbarländern. Was gilt in Europa?SchneekettentestMobilitätsclub nimmt verschiedene Traktionshilfen unter die Lupe. Hier geht es zum TestVerwendung von SchneekettenWas ist beim Anlegen von Schneeketten zu beachten ist. SchneekettenpflichtThema Vorschriften & StrafenNeben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland. © ÖAMTCMelden sie sich an um schnell und einfach fortzufahren! Sie können den Schutzbrief aber auch ohne Anmeldung bestellen. Kann ich mit Allwetterreifen auch im Winter fahren?Darf ich mit Allwetterreifen im Winter fahren? Wenn Ganzjahresreifen das besagte Alpine-Symbol besitzen, dann gelten sie als wintertauglich und dürfen im Winter gefahren werden. Sie genügen in diesem Fall mit den Ganzjahresreifen der Winterreifenpflicht bei Eis, Schnee und Glätte.
Was sind MS Reifen mit Schneeflocke?Die M+S-Kennzeichnung besteht aus dem deutlich sichtbaren, schlichten Kürzel “M+S”, welches besagt, dass der Reifen bei Matsch und Schnee gefahren werden darf. Es bedeutet aber nicht, dass der Reifen über spezielle Wintereigenschaften verfügt, wie bei den geprüften Reifen mit Schneeflockensymbol.
Bis wann darf man Allwetterreifen fahren?Insbesondere Autofahrer, die Allwetterpneus mit dem M+S Symbol fahren, stellen sich diese Frage. Die Antwort darauf ist klar geregelt: Bis zum 30.09.2024 rollen diese Reifen noch sicher über die Straßen. Nach dem Stichtag sind diese Ganzjahresreifen im Winter verboten.
Welche Reifen darf man im Winter fahren?Ganzjahres- oder All Season-Reifen: So heißen die Modelle, deren Eigenschaften zwischen denen der Sommerreifen und der Winterreifen liegen. Tragen sie das Alpine-Sympol (das dreizackige Bergpiktogramm mit der Schneeflocke) auf der Reifenflanke, dann dürfen sie das ganze Jahr über eingesetzt werden.
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