Kirchensteuerpflicht besteht grundsätzlich nur für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, die ihren Wohnsitz in Deutschland und im Bereich dieser Religionsgemeinschaft haben. Maßgebend ist die formelle Mitgliedschaft, nicht etwa die Intensität des Glaubens und die Beteiligung am religiösen Leben. Wer also keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, braucht keine Kirchensteuer zu zahlen. Gilt das aber auch bei bei Ehegatten? Show Es ist keine Seltenheit, dass der gut verdienende Ehepartner – um Kirchensteuer zu sparen – aus der Kirche austritt und der nicht erwerbstätige Ehepartner mit den Kindern weiterhin Mitglied der Kirchengemeinschaft bleibt. Wer aber glaubt, dass nun überhaupt keine Kirchensteuer mehr gezahlt werden muss, der könnte irren. Verfügt nämlich der kirchenangehörige Ehegatte über kein eigenes Einkommen, kann natürlich keine „Kirchensteuer vom Einkommen“ erhoben werden. Doch bei glaubensverschiedenen Ehen erheben die Kirchen das „besondere Kirchgeld“ als eine besondere Erhebungsform der Kirchensteuer, wovon vor allem die evangelischen Kirchen Gebrauch machen.
Aktuell hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die in Deutschland praktizierte Erhebung von Kirchensteuer bzw. des besonderen Kirchgeldes in einer glaubensverschiedenen Ehe nicht die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt und damit zulässig ist (EGMR-Beschluss vom 6.4.2017, Beschwerde-Nr. 10138/11 u.a.). Der Fall: Der Kläger gehört selbst keiner Religionsgemeinschaft an, seine Frau ist Mitglied der Evangelischen Kirche. Das Ehepaar beantragt die Zusammenveranlagung – mit der Folge, dass der Mann für die Kirchensteuer seiner Frau in Höhe von 2.220 Euro aufkommen muss. Dieser Betrag wurde ihm von einer Steuerrückerstattung abgezogen. Er und vier andere Beschwerdeführer machten daher vor dem EGMR geltend,
Wie wird die Kirchensteuer berechnet wenn ein Ehepartner ausgetreten ist?Bei glaubensverschiedenen Ehepartnern – wenn beispielsweise ein Partner katholisch ist, der andere Partner aber aus der Kirche ausgetreten – bezahlt nur der kirchensteuerpflichtige Partner prozentual seine Kirchensteuer. Das Verhältnis der Einkünfte der Ehepartner wird vom Kirchensteueramt errechnet.
Was bedeutet Kirchensteuer für Ehegatte?Leben Ehegatten/Lebenspartner in konfessionsgleicher Ehe (beide Partner gehören derselben Kirche an) wird der Kirchensteuersatz im Fall der Zusammenveranlagung auf die gemeinsame Einkommensteuer angewandt, bei der Einzelveranlagung auf die jeweilige Ehegattensteuer.
Warum zahle ich Kirchensteuer obwohl ich nicht in der Kirche bin?Wer keiner Konfession angehört, muss in Deutschland unter Umständen trotzdem Kirchensteuer zahlen - indirekt über den Ehepartner. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat diese Regelung jetzt gebilligt. Konfessionslose können weiterhin über ihren Ehepartner an der Kirchensteuer beteiligt werden.
Kann man aus der Kirche austreten wenn man verheiratet ist?Warum muss der Ehepartner nach Austritt noch Kirchensteuer zahlen? Wer aus der Kirche austritt, zahlt anschließend keine Kirchensteuer mehr. Allerdings kann es Ausnahmen geben, nämlich, wenn der Ehepartner weiterhin Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft bleibt.
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