Miete nicht zahlen um aus Vertrag zu kommen

Ich habe noch 1,5 Jahre einen Gewerbe-Mietvertrag und kann es mir leider nicht mehr leisten meinen Laden aufrecht zu erhalten, weil es sich nicht lohnt. Ich kann auch die Miete nicht mehr aufbringen und wollte mal fragen, ob jemand hier weiss was passiert, wenn ich die Miete nicht mehr bezahle?! Ich bekomme doch dann automatisch die Kündigung,oder? Falls ja, was kommt dann noch auf mich zu?

Danke und Gruß

3 Antworten

Miete nicht zahlen um aus Vertrag zu kommen

Topnutzer im Thema Kündigung

Du bekommst zwar die Kündigung, bist aber bis zur Übergabe zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung und nach Übergabe weiterhin zur Zahlung von Mietausfall bis zur Neuvermietung oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit verpflichtet...

Aus dieser Verpflichtung kommst Du nur auf zwei Arten raus: Durch Zustimmung des Vermieters oder durch Insolvenz...

Miete nicht zahlen um aus Vertrag zu kommen

Wenn Du pleite bist, kann es besser sein sofort die Mietzahlungen einzustellen und den Vermieter zu informieren. Bitte Deinem Vermieter die Fläche neu zu inserieren und vereinbare mit ihm eine Abnahme der Fläche, weil Du zahlungsunfähig bist.

Er wird seine Forderungen natürlich mittels Mahnbescheid geltend machen und einen Vollstreckungstitel erwirken.

Auch nach Kündigung haftest Du für jeglichen Zahlungsausfall an Miete bis zur Beendigung Deiner Mietzeit. Schicke dem Vermieter Deine Kündigung. Versuche vorzeitig aus dem Vertrag rauszukommen, indem Du wegen Geschäftsaufgabe außerordentlich kündigst, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Es gibt viele Strategien die gelingen könnten, um vorzeitig aus einem Gewerbemietvertrag zu kommen. Hierzu sind jedoch umfangreiche Informationen erforderlich um auszuloten, welche die beste für Dich wäre. Auf jeden Fall ehrlich und offen mit dem Vermieter reden, nichts mehr zahlen und hoffen, dass er schnellstmöglich neu vermietet. Hierzu räumst Du kurzfristig aus und machst einen Abnahmetermin mit dem Vermieter. Wichtig: Du benötigst ein Abnahmeprotokoll mit allen Zählerständen und Zählernummern.

Miete nicht zahlen um aus Vertrag zu kommen

Topnutzer im Thema Kündigung

Nach einer ausserodentlichen Kuendigung durch den Vermieter musst du - sofern wirksam - halt raus und brauchst auch keine Miete mehr zu bezahlen. Statt der Miete kommt dann aber der Schadensersatz bis zur Neuvermietung (hoechstens aber bis zum naechstmoeglichen Termin fuer eine ordentliche Kuendigung). Der setzt sich dann wieder aus der Miete und den Betriebskostenvorauzahlungen zusammen und ist in einem Betrag sofort faellig (plus eventueller Nachzahlung nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung).

Im schlimmsten Fall zahlst du also noch fuer eineinhalb Jahre die Miete und die Betriebskosten, kannst aber nicht mehr in die Bude rein.

Was möchtest Du wissen?

Der junge Mann wirkte doch so nett und seriös – doch jetzt zahlt er die Miete nicht mehr, am Telefon heißt es „Kein Anschluss unter dieser Nummer“, die E-Mails kommen als unzustellbar zurück und in der Mietwohnung ist auch nie jemand.

Ein klarer Fall von Mietnomade? Nein! „Auch wenn es anders aussieht, könnte es ja sein, dass der Mieter nicht auf Nimmerwiedersehen verschwunden ist, sondern sich beispielsweise nur längere Zeit im Ausland aufhält“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Aber auch wenn es sich tatsächlich um einen Mietnomaden handelt, besteht der Mietvertrag weiter. Es ist also egal, wo sich der Mieter aufhält, ob er ans Telefon geht oder auf E-Mails reagiert. „Selbst wenn der Mieter seine Miete nicht bezahlt hat, endet der Mietvertrag nicht automatisch, sondern der Vermieter muss ihn ausdrücklich kündigen“, erklärt die Juristin.

Fristlose Kündigung: Da geht nur unter folgender Bedingung

Die Grundregel lautet: Sobald der Mieter zwei Monate nacheinander mit insgesamt mehr als einer Warmmiete im Rückstand ist, darf man fristlos kündigen. Zahlt der Mieter beispielsweise seine 500 Euro Monatsmiete ab März nicht mehr, ist er im März ja nur genau eine Monatsmiete und keinen höheren Betrag im Rückstand. Erst im April ist er dann mit Ausbleiben der zweiten Miete mehr als eine Miete im Rückstand, und damit darf der Vermieter fristlos kündigen.

Diese Grundregel gilt auch, wenn der Mieter innerhalb aufeinanderfolgender Monate noch Teilbeträge überweist. Zahlt er beispielsweise im März 200 Euro und im April 250 Euro, ist er damit insgesamt 550 Euro im Rückstand, und dann darf der Vermieter noch im April fristlos kündigen. Hätte er dagegen im März und April jeweils 400 Euro gezahlt, läge der Rückstand erst bei 200 Euro und damit wäre noch keine Kündigung möglich.

Zahlt der Mieter allerdings völlig unregelmäßig, also mal einen Teilbetrag, mal alles, mal gar nichts, darf man fristlos kündigen, sobald sich die Rückstände auf insgesamt mindestens zwei Warmmieten aufsummiert haben.

Bei jeder fristlosen Kündigung sollte man dem Mieter allerdings etwa ein bis zwei Wochen Schonzeit zur Räumung der Wohnung zugestehen, rät die Expertin.

Betreten der Wohnung durch den Vermieter: Erst nach wirksamer Kündigung und offizieller Übergabe

„Der Vermieter darf die Wohnung erst betreten, wenn der Vertrag wirksam gekündigt ist und der Mieter ihm die Räume offiziell wieder übergeben hat“, warnt die Expertin für Mietrecht.

Wer eine zwar bereits gekündigte, aber noch nicht geräumte Mietwohnung also einfach selbst aufschließt und leer räumt, begeht möglicherweise Hausfriedensbruch, und der ist bekanntlich strafbar. Zum anderen macht man sich gegenüber dem Mieter schadenersatzpflichtig, denn Möbel und Hausrat sind ja dessen Eigentum.

Der Mieter ist verschwunden. Wie stellt man dann die Kündigung wirksam zu?

Bei der Kündigung steht man allerdings gleich vor dem nächsten Problem. „Ist der Mieter nicht auffindbar, kann man die Kündigung nicht zustellen und damit wird sie nicht wirksam“, erläutert Julia Wagner.

Vor allem, wenn Mieter nicht polizeilich gemeldet sind, genügt es nicht, das Schreiben persönlich in den Briefkasten zu werfen oder per Einschreiben zu verschicken. Die Lösung ist eine sogenannte „öffentliche Zustellung“, die man beim örtlichen Amtsgericht beantragt. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, gilt die Kündigung als zugestellt, und damit ist der Mieter rechtlich einwandfrei gekündigt.

Räumungsklage durch den Vermieter einreichen

Zieht der Mieter trotzdem nicht aus – was in solchen Fällen erfahrungsgemäß praktisch immer der Fall ist – muss man die Räumung der Wohnung einleiten. Auch jetzt darf man aber nicht einfach aufschließen und alles leer räumen. „Der Vermieter muss beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen“, erklärt die Expertin.

Öffnen der Wohnung nur mit Gerichtsvollzieher

Wird dieser Klage stattgegeben erhält man einen sogenannten „Titel“ zur Vollstreckung. „Auch mit einem Titel darf der Vermieter die Wohnung nicht selbst öffnen, sondern muss dazu einen Gerichtsvollzieher einschalten“, warnt Julia Wagner. Gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher wird die Wohnung dann endlich geöffnet.

Wenn die Wohnung geöffnet wird: Gerichtsvollzieher lagert Möbel ein, oder Schlösser werden ausgetauscht

Nach der Öffnung gibt es für den Vermieter zwei Möglichkeiten. Entweder sorgt der Gerichtsvollzieher dafür, dass die Mietwohnung geräumt wird und lagert die Möbel des Mieters vorschriftsmäßig ein. „Der Vermieter muss die Kosten dafür vorstrecken, und kann sie sich hinterher von dem verschwundenen Mieter erstatten lassen“, erklärt Julia Wagner.

Die andere Möglichkeit ist, dass der Gerichtsvollzieher nur die Schlösser austauscht und dem Vermieter die Wohnung offiziell wieder übergibt. Anschließend darf der Vermieter die Wohnung dann selbst leer räumen.

„In diesem Fall darf man das Mobiliar und den Hausrat aber nicht gleich entsorgen, sondern muss diese Dinge für mindestens einen Monat aufbewahren“, sagt die Juristin. Kam der Gerichtsvollzieher beispielsweise am 5. Juni, müsste man das Wohnungsinventar also bis zum 5. Juli einlagern.

„Dinge, an denen der Mieter offensichtlich kein Interesse mehr hat, darf man aber schon vorher wegwerfen“, erläutert Wagner. Das wäre beispielsweise bei verdorbenen Lebensmitteln oder völlig vertrockneten Zimmerpflanzen der Fall. Der Wert der Gegenstände spielt dagegen nicht unbedingt eine Rolle, denn auch völlig wertlose Dinge wie beispielsweise alte Fotos können für den Mieter eine große Bedeutung haben.

Am besten die Wohnung noch einen weiteren Monat im vorgefundenen Zustand halten

In der Praxis bedeutet das meist, dass man die Wohnung einfach noch einen weiteren Monat so stehen lässt, wie sie ist, und höchstens verdorbene Lebensmittel oder Ähnliches entsorgt.

Ist diese Wartezeit endlich abgelaufen, darf man den Hausrat und die Möbel aber trotzdem nicht einfach auf den Müll werfen. „Der Vermieter muss den Wohnungsinhalt verwerten“, erklärt die Mietrechts-Expertin. Auch dabei muss man wieder verschiedene komplizierte Spielregeln beachten.

Tipp von der Expertin: Nicht lange mit der Kündigung warten

Alles in allem kann es sich locker ein Jahr oder länger hinziehen, bis das gesamte Verfahren endlich abgeschlossen ist. Das kostet jeden Vermieter nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch viel Geld. „Auch wenn man sich alle Kosten und die Mietausfälle theoretisch vom verschwundenen Mieter wiederholen kann, ist das in der Praxis meist aussichtslos, und der Vermieter bleibt auf seinem Schaden sitzen“, so die Erfahrung der Juristin.

Vermieter, die glauben, dass ein säumiger Mieter abgetaucht ist, sollten deshalb nicht allzu lange abwarten, sondern umgehend kündigen, damit sich die Räumung der Wohnung nicht noch länger hinzieht, als es aufgrund der zahlreichen vorgeschriebenen Fristen sowieso schon unvermeidlich ist.

Übrigens: Die Angst vor solchen Mietnomaden ist meistens unbegründet. „Es gibt dazu zwar keine offiziellen Zahlen, aber rein statistisch handelt es sich um seltene Einzelfälle, auch wenn so etwas für den betroffenen Vermieter natürlich immer eine sehr schwierige Situation ist“, beruhigt die Expertin für Mietrecht.

Wie kommt man schnell aus dem Mietvertrag raus?

Ein unbefristeter Mietvertrag kann in der Regel nur vorzeitig beendet werden, wenn der Vertrag nicht in Schriftform vorliegt und damit unwirksam ist oder Sie als Mieter einen dringlichen Grund haben, die außerordentliche Kündigung einzureichen. Gründe, die im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand haben.

Was passiert wenn man 2 Monate keine Miete zahlt?

Wenn zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlt wird, hat der Vermieter nämlich das Recht auf eine fristlose Kündigung mit anschließender Räumungsklage. Dem Mieter droht dann der Verlust der Wohnung, mit Stichtag stünde er buchstäblich auf der Straße.

Wie kommt man aus einem unterschriebenen Mietvertrag wieder raus?

In dem Moment, in dem ein Mietvertrag unterschreiben worden ist, entfaltet er für beide Parteien eine Bindungswirkung. Dies bedeutet, dass ein einmal unterschriebener Mietvertrag für den Mieter sowie den Vermieter bindend ist; sie haben keine Möglichkeit, durch eine einseitige Erklärung von diesem zurückzutreten.

Was passiert wenn ich Miete nicht bezahle?

Wenn du deine Miete nicht mehr bezahlen kannst oder du bereits Mietschulden hast, dann drohen dir sehr konkrete und folgenreiche Konsequenzen: eine fristlose Kündigung oder sogar die Zwangsräumung. Das muss jedoch nicht so kommen – vorausgesetzt du unternimmst etwas in der Sache.