Muss ich den nachbarn zum heckenschneiden auf mein grundstück lassen

Was tun, wenn die Hecke zu dicht steht?

Sollte Nachbars Hecke oder ein Baum dichter an der Grenze stehen, als es das Landesrecht erlaubt, können Sie verlangen, dass die Abstände eingehalten werden. Dazu müssen die Anpflanzungen je nach Landesrecht entweder zurückgeschnitten oder auf den passenden Abstand zurückgesetzt werden.

Allerdings sollten Sie sich mit Ihrer Beschwerde gegen eine Anpflanzung nicht all zu viel Zeit lassen. In den meisten Bundesländern verjährt der Anspruch auf Beseitigung innerhalb von fünf Jahren. Auch dabei gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Die Verjährungsfristen variieren zwischen zwei und sechs Jahren. Dazu kommt, dass der Beginn der Frist nicht einheitlich festgelegt ist: Mal gilt der Zeitpunkt der Pflanzung, mal der Zeitpunkt, zu dem die Maximalhöhe überschritten wurde.

Die Verjährung bleibt auch bei einem Besitzerwechsel bestehen. Wer also ein Haus kauft, hat möglicherweise keine Handhabe gegen die zu dicht stehenden Bäume auf dem Nachbargrundstück.

Überhängende Zweige und Wurzeln

Blumen und Büsche, die nicht allzu hoch sind, könnten gewöhnlich direkt am Zaun gepflanzt werden, erklärt Haus & Grund Deutschland. Zweige und Blätter sollten aber möglichst nicht auf das Nachbargrundstück hängen. Gleiches gilt für Hecken.

Wenn Zweige oder gar Wurzeln des Nachbarn, die auf das eigene Grundstück ragen, sehr stören, können Sie vom Nachbar verlangen, dass er den Überhang abschneidet. Laut § 910 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung einräumen.

Wichtig: Allerdings verjährt dieser Anspruch in drei Jahren, beginnend mit der erstmaligen Störung. Danach haben Betroffene laut Gesetz aber immer noch die Möglichkeit, herüberragende Äste abzuschneiden, wenn der Nachbar dies trotz Aufforderung nicht in angemessener Frist tut. Dieses Recht zur Selbsthilfe unterliegt nicht der Verjährung. Das gilt auch bei Hecken, die zwar auf dem Grundstück des Nachbarn stehen, aber in den eigenen Garten hinüberwachsen.

Hier laufen Sie dabei leicht Gefahr, sich schadenersatzpflichtig zu machen – wenn Sie etwa zu viel abschneiden. Es darf nämlich wirklich nur der Überhang abgeschnitten werden. Auch wer voreilig Wurzeln kappt, muss möglicherweise für den dadurch entstandenen Schaden haften. Sie müssen Ihrem Nachbarn Gelegenheit geben, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Übrigens: Teilweise können Sie die Äste auch selbst entfernen – im Sinne des im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Rechtes zur Selbsthilfe in einem solchen Fall (Az. V ZR 234/19), erklärt der BGH. Der BGH betonte zugleich: Das Selbsthilferecht könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein, etwa durch Baumschutzsatzungen.

Mangelnder Baumbeschnitt kann teuer werden

Einem Grundstückseigentümer kann es teuer zu stehen kommen, wenn er seine Bäume und Hecken nicht korrekt beschneidet. "Er ist verpflichtet, den auf Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen", teilte das Verwaltungsgericht in Mainz sein Urteil mit (Az. 3 K 363/17.MZ). Erledige er dies nicht, könne die Straßenbaubehörde nach Aufforderung und Fristsetzung den Bewuchs selbst beschneiden lassen, die Kosten hierfür müsse der Eigentümer zahlen. In dem aktuellen Fall war einem Eigentümer über 500 Euro in Rechnung gestellt worden. Die Straßenbaubehörde hatte einen Gartenbaubetrieb mit dem Rückschnitt beauftragt.

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Wir wohnen in Eich Rheinland Pfalz.

Unser Nachbar hat eine Hecke die statt 50 cm nur 43 cm abstand zu unserem Grundstück hat. Nachdem er unverschämt und patzig gewesen ist, haben wir einen Schlichter eingeschaltet.

Schlichterspruch: Bis zum 5.5.2013 verpflichtet sich der Nachbar seine Hecke von 2,20 Meter auf 1,29 Meter zurück zu schneiden und wir akzeptieren dann das unterschreiten der Hecke mit einem abstand v0n 43 cm.

Jetzt bekommen wir vom Nachbarn eine Nachricht, dass er die Hecke nur runter zu schneiden wird, wenn er Zugang zu unserem Grundstück bekommt um die Hecke zu Pflegen, weil er sonst nicht an seine Hecke dran kommt.

Wir haben Ihm untersagt unser Grundstück zu betreten.

Frage1: Ist der Nachbar nicht Verpflichtet die Hecke von seinem Grundstück aus Zu pflegen?

Frage2: Muss ich meinen Hundezaun beseitigen damit der Nachbar seine Hecke die weniger als 50 cm Abstand hat, pflegen zu können?

Frage3: Kann ich Gerichtlich durchsetzten, dass der Nachbar die Hecke beseitigt, wenn er sich heute und zukünftig nicht in der Lage sieht, seine Hecke von seinem Grundstück aus zu Pflegen?

Frage4: Gibt es dazu Gerichtsurteile bzw. Artikel die Regeln das jeder seine Hecke von seinem Grundstück aus zu Pflegen hat.

Carmen Schmitt

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Diese Antwort ist vom 14.03.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.

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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich wie folgt beantworte:

Frage1: Ist der Nachbar nicht Verpflichtet die Hecke von seinem Grundstück aus Zu pflegen?

Der Nachbar ist in der Tat verpflichtet, die Hecke von seinem Grundstück aus zu schneiden. Er darf ohne Ihre Einwilligung Ihr Grundstück nicht betreten. Das sog. Hammerschlagsrecht gem. § 21 Landesnachbarrechtsgesetz gibt Ihrem Nachbarn nur das Recht, Ihr Grundstück zu betreten, um an seinem Haus Reparaturarbeiten auszuführen. Es bezieht sich jedoch nicht auf das Schneiden einer Hecke. Ein Recht des Nachbarn, Ihr Grundstück zum Beschneiden seiner Hecke zu betreten, gibt es also nicht.

Frage2: Muss ich meinen Hundezaun beseitigen damit der Nachbar seine Hecke die weniger als 50 cm Abstand hat, pflegen zu können?

Ihren Zaun können Sie dort lassen wo er ist. Der Nachbar muss sich halt der Mühe unterziehen, auch so seine Hecke zu beschneiden. Letztlich dienen die Abstandsflächen auch dazu, dass eine Beschneidung der Hecke vom Grundstück aus möglich ist.

Frage3: Kann ich Gerichtlich durchsetzten, dass der Nachbar die Hecke beseitigt, wenn er sich heute und zukünftig nicht in der Lage sieht, seine Hecke von seinem Grundstück aus zu Pflegen?

Ich nehme an, dass es sich bei dem Schlichterspruch um eine Vereinbarung bei einem Schiedsmann handelt. Sie können beim zuständigen Amtsgericht beantragen, dass diese Vereinbarung mit einer Vollstreckungsklausel versehen wird. Insoweit ist eine Klage bei Gericht nicht mehr notwendig, dies ja gerade der Sinn von Vereinbarungen beim Schiedsmann. Wenn Ihr Nachbar die Vereinbarung nicht einhält, holen Sie einen Kostenvoranschlag bei einem Gartenunternehmen bezüglich der Beschneidungsarbeiten ein. Alsdann muss beim Amtsgericht unter Beifügung der vollstreckbaren Schiedsgerichtsvereinbarung ein Beschluss gem. § 887 I ZPO erwirkt werden. Mit dem Beschluss kann alsdann der Betrag gem. Kostenvoranschlag beim Nachbarn mithilfe des Gerichtsvollziehers beigetrieben werden. Alsdann wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, dem Gärtner – nötigenfalls mit Hilfe der Polizei – Zutritt beim Nachbarn zwecks Beschneidung der Hecke zu verschaffen.

Frage4: Gibt es dazu Gerichtsurteile bzw. Artikel die Regeln das jeder seine Hecke von seinem Grundstück aus zu Pflegen hat.

Urteile sind mir nicht bekannt, jedoch ist die Rechtslage eindeutig. Ihr Nachbar hat seine Hecke von seinem Grundstück aus zu beschneiden.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt

Wer muss die Hecke auf dem Nachbargrundstück schneiden?

Zur ordnungsgemäßen Pflege der Hecke ist der jeweilige Eigentümer verpflichtet, auf dessen Grundstück die Hecke gepflanzt ist. Wenn die von Ihnen beschriebene Hecke auf dem Grundstück der Nachbarin angepflanzt ist, ist diese auch verpflichtet, die Hecke zu pflegen, und besonders auch regelmäßig zurückzuschneiden.

Wer muß die andere Seite von der Hecke schneiden?

Grundsätzlich gilt: Wer die Hecke pflanzt, muss sie auch pflegen. Das heißt, dass ihr auch dafür zuständig seid, eure Hecke auf der dem Nachbarn zugewandten Seite regelmäßig zu schneiden. Am besten im Sinne einer friedlichen nachbarschaftlichen Beziehung ist es, ihr sprecht mit euren Nachbarn darüber.

Was wenn die Hecke vom Nachbarn ragt auf mein Grundstück?

Was, wenn die Hecke vom Nachbarn auf mein Grundstück ragt? Wer ist verantwortlich? Grundsätzlich gilt: Wenn die Hecke auf dem Grundstück des Nachbarn steht, ist er für den Rückschnitt verantwortlich. Der Nachbar sollte darauf angesprochen werden, diese Äste innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen.

Wie hoch darf mein Nachbar die Hecke wachsen lassen?

Hecken ab 151 cm Höhe dürfen nicht näher als 75 cm an das Nachbargrundstück heran reichen. Pflanzen bis 300 cm Höhe müssen bereits 100 cm Abstand leisten. Pflanzen bis 500 cm Höhe haben mindestens 125 cm Abstand einzuhalten. Bei einer Höhe von 1500 cm muss ein Mindestabstand von 300 cm gewahrt bleiben.