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Häufige Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2Nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dauert es bisherigen Erkenntnissen zufolge im Mittel vier bis sechs Tage, bis sich erste Symptome (Krankheitszeichen) von COVID-19 entwickeln. Es gibt jedoch Hinweise, dass diese Zeitspanne (Inkubationszeit) bei der Virusvariante Omikron kürzer ist. Das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht vor allem Infektionen der Atemwege. Aber auch andere Organsysteme wie das Herz-Kreislauf-System, das Nervensystem, Leber und Nieren können betroffen sein. Häufige Krankheitszeichen einer Infektion mit dem Coronavirus sind Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen sowie Störungen des Geruchs- und/oder Geschmackssinns. Weitere Symptome sind beispielsweise Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche oder auch Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall. Aktuelle Beobachtungen weisen darauf hin, dass Infektionen mit der Virusvariante Omikron häufiger mit Halsschmerzen und seltener mit Geschmacks- oder Geruchsverlust einhergehen als Infektionen mit der Virusvariante Delta (siehe auch „Was ist über Symptome und Verlauf von Infektionen mit der Variante Omikron bekannt?“). COVID-19 lässt sich anhand der Krankheitszeichen nicht eindeutig erkennen und nicht sicher von anderen Atemwegserkrankungen wie Erkältung oder Grippe unterscheiden. Bei Symptomen an den Atemwegen und weiteren allgemeinen Krankheitszeichen, die auf COVID-19 hindeuten könnten, sollten Sie zu Hause bleiben und telefonisch ärztlichen Rat einholen. Weitere Informationen finden Sie auf den Themenseiten „Verdacht auf eine Infektion“ sowie „Corona-Infektion – wie geht es weiter?“. Krankheitsverlauf von COVID-19Die Krankheitsverläufe von COVID-19 sind häufig unspezifisch, vielfältig und variieren stark. Eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann ganz ohne Krankheitszeichen (asymptomatisch) bleiben. Häufig kommt es zu leichten Symptomen. Aber auch schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen an verschiedenen Organsystemen sind möglich, die teilweise lebensbedrohlich werden können (siehe auch „Zu welchen Komplikationen und Folgeerkrankungen kann COVID-19 führen?“). Daher lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zum „typischen“ Verlauf von COVID-19 machen. Schwere Verläufe können zwar auch bei jüngeren Menschen und Personen ohne bekannte Vorerkrankung auftreten. Bei folgenden Personengruppen werden aber schwere Krankheitsverläufe häufiger beobachtet:
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Was ältere und chronisch kranke Menschen beachten sollten“. Noch Wochen bis Monate nach einer akuten Erkrankung an COVID-19 können Symptome vorhanden sein oder neu auftreten. Weitere Informationen zu Long COVID und zum Post-COVID-Syndrom finden Sie auf der Themenseite „Long COVID: Langzeitfolgen von COVID-19“. Antworten auf häufig gestellte FragenErklärvideos „Corona Wissen kompakt“Weitere (Fach-)Informationen
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 13.04.2022 Schützen!Mit einfachen Maßnahmen können auch Sie helfen, sich selbst und andere vor Ansteckungen zu schützen, Krankheitszeichen zu erkennen und Hilfe zu finden. Halten Sie beim Husten und Niesen größtmöglichen Abstand – drehen Sie sich am besten weg. Niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie danach entsorgen. Vermeiden Sie Berührungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen, und waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife. Halten Sie > 1,5 m Abstand und tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske dort, wo sie lokal empfohlen ist. Bleiben Sie zu Hause und reduzieren Sie direkte Kontakte, besonders zu Risikogruppen. Befolgen Sie die AHA+L+A-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske+Lüften+Nutzung der Corona-Warn-App Erkennen!Erste Krankheitszeichen können Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche, aber auch Übelkeit, Durchfall oder Erbrechen sein. COVID-19 kann aber auch unbemerkt bleiben oder sehr leicht verlaufen. Bei einem schweren Verlauf können unter anderem Atemnot oder eine Lungenentzündung eintreten. Nach einer Ansteckung können Krankheitssymptome bis zu 14 Tage später auftreten. Handeln!Sollten eines oder mehrere der oben beschriebenen Krankheitszeichen auftreten, vermeiden Sie unnötige Kontakte zu weiteren Personen und bleiben Sie zu Hause. Kontaktieren Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt per Telefon, oder wenden Sie sich an die Nummer 116 117 und fragen Sie nach einem COVID-19-Test und besprechen das weitere Vorgehen, bevor Sie in die Praxis gehen. Hatten Sie Kontakt zu einer Person mit einer solchen Erkrankung oder haben Sie sich in einer Region mit erhöhten Infektionszahlen oder einem Risikogebiet aufgehalten? Weisen Sie darauf hin, falls Sie Teil einer Risikogruppe sind. Wenn Sie nicht durchkommen, versuchen Sie es erneut! Bei akuter Atemnot rufen Sie notärztliche Hilfe: Tel. 112! Weitere Informationen finden Sie hier . Was ist SARS-CoV-2?Das Virus gehört zu den Beta-Coronaviren und wird kurz als SARS-CoV-2 bezeichnet. Die dadurch verursachte Erkrankung trägt den Namen COVID-19 (Coronavirus Disease 19). Das Virus wurde vermutlich von Wildtieren auf den Menschen übertragen. HäufigkeitWeltweit wurden Millionen Infektionen gemeldet. Es wird vermutet, dass die eigentliche Zahl der Infizierten weltweit und in Deutschland viel höher liegt als über gemeldete Fälle bekannt ist, da viele Erkrankte nur leichte Symptome aufweisen und wahrscheinlich gar nicht getestet werden. Es gab weltweit Millionen Todesfälle infolge der Infektion, darunter auch zahlreiche Mitarbeiter*innen in Kliniken und Praxen. An COVID-19 sind bisher vorwiegend ältere Personen oder Patient*innen mit Vorerkrankungen gestorben. Über die tagesaktuellen internationalen Zahlen der Infektionsfälle, Todesfälle und genesenen Erkrankten informiert das Dashboard der Johns Hopkins University (hier werden Zahlen sehr schnell veröffentlicht, aber die Datengrundlage ist oft nicht behördlich bestätigt). Zahlen für Deutschland finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard des RKI (diese Angaben werden manchmal zeitverzögert veröffentlicht, sind aber behördlich bestätigt). Aktuelle Infektionszahlen zu bestimmten Städten und Landkreisen sind mittels Suche nach Postleitzahlen unter COVID-PLZ-Check zu finden. Neue Virusvarianten
Ursachen und ÜbertragungWie wird das Virus übertragen?Das Virus ist sehr ansteckend. Die Ansteckung erfolgt über eine Tröpfcheninfektion und über sehr kleine Tröpfchenkerne (Aerosole), durch Husten oder Niesen in unmittelbarer Nähe einer anderen Person sowie Sprechen, Singen in der Gruppe etc. Das RKI schätzt das Übertragungsrisiko durch Tröpfchen und Aerosole folgendermaßen ein: „Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber Tröpfchen und Aerosolen im Umkreis von 1–2 m um eine infizierte Person herum erhöht. Während insbesondere größere respiratorische Tröpfchen schnell zu Boden sinken, können Aerosole – auch über längere Zeit – in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Der längere Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen kann die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Aerosole auch über eine größere Distanz als 2 m erhöhen, insbesondere dann, wenn eine infektiöse Person besonders viele kleine Partikel (Aerosole) ausstößt und exponierte Personen besonders tief einatmen.“ Wie groß ist die Ansteckungsgefahr im Freien?Laut RKI kommen Übertragungen im Außenbereich insgesamt selten vor. Bei gleichzeitiger Wahrung des Mindestabstandes ist die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering. Welche Rolle spielt der Impfschutz bei der Übertragung?Auch nach einer vollständigen Impfung können sich Menschen mit SARS-CoV-2 infizieren und auch andere Menschen anstecken. Bei der Omikron-Variante ist die Ansteckungsfähigkeit auch bei Geimpften deutlich erhöht. AnsteckungsfähigkeitDauerLaut den bisher bekannten Daten sind Infizierte bereits an den Tagen vor dem Auftreten von Beschwerden ansteckend für andere Personen. Am größten ist die Ansteckungsfähigkeit an den Tagen vor dem Beginn der Beschwerden und in den ersten Tagen der Erkrankung. Laut Datenlage dauert die Ansteckungsfähigkeit bei milder bis mäßig schwerer Erkrankung nicht länger als 10 Tage. Schwer Erkrankte können deutlich länger als 10 Tage ansteckend sein. Auch Kinder mit leichtem Verlauf oder ohne Symptome können die Krankheit übertragen. Personen, die mit der Omikron-Variante infiziert sind, scheiden das Virus etwas kürzer aus. ImmunitätEin Großteil der Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und wieder gesund sind, hat Antikörper gegen das SARS-CoV-2 entwickelt. Jedoch nimmt die Menge neutralisierender Antikörper, insbesondere bei Personen mit milder oder unbemerkter Infektion, mit der Zeit ab. Bei Betroffenen, bei denen keine Antikörper nachgewiesen wurden, konnten dennoch T-Zellen (Immunzellen) nachgewiesen werden. T-Zellen könnten auch bei fehlendem Antikörpernachweis Schutz bieten. Man geht davon aus, dass für bereits von COVID-19 genesenen Personen die Gefahr, noch einmal zu erkranken, in den ersten Monaten nach der Infektion vermindert ist. Eine Infektion mit der Omikron-Variante löst eine Immunantwort aus, die nicht gut vor einer Infektion mit anderen Virusvarianten schützt. SymptomeDie Inkubationszeit (also die Zeit von der Ansteckung bis zur Erkrankung) beträgt 10–14 Tage, durchschnittlich liegt sie bei 4–6 Tagen. Bei der Omikron-Variante ist die Inkubationszeit auf 3 Tage verkürzt. Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus können Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit sowie Atemnot, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost sein. Häufig kommt es zu einem vorübergehenden Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn. Einzelne Betroffene zeigen auch Übelkeit und Durchfall. Manchmal haben Patient*innen mit COVID-19 nur Bauchschmerzen, Durchfall und/oder Übelkeit mit Erbrechen. Selten kommt es auch zu Hautveränderungen, wie z. B. Nesselsucht. Bei Infektionen mit der Omikron-Variante kommt es eher zu Halsschmerzen und seltener zu Geschmacks- und Geruchsverlust. Der obere Nasen-Rachen-Raum ist häufiger betroffen als die Lungen. Der Verlauf kann sehr unterschiedlich sein: Symptomlose Verläufe kommen ebenso vor wie schwere Lungenentzündungen (seltener bis hin zu Lungenversagen, Blutvergiftung und Organversagen). SARS-CoV-2 kann nicht nur die Atemwege, sondern auch andere Organe wie beispielsweise Herz, Leber, Gehirn und besonders häufig die Nieren befallen. 80 % der Erkrankungen verlaufen mild bis moderat. Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen in der Regel milder. RisikogruppenDas Risiko für einen schweren Verlauf ist laut RKI erhöht bei folgenden Personengruppen:
KinderBei Kindern verläuft die Erkrankung meist milder und eher ohne Beschwerden. Aber es können auch, insbesondere bei jüngeren Kindern (Alter unter 1 Monat), schwere Verläufe vorkommen. Die häufigsten Symptome bei Kindern sind Husten und Fieber. Magen-Darm-Symptome treten häufiger auf als bei Erwachsenen. Schwangerschaft und WochenbettEs besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Das Risiko für eine Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung) und Frühgeburten, nicht aber für Totgeburten, ist je nach Schwere der COVID-19-Erkrankung erhöht. Normalerweise zeigen Kinder von an COVID-19 erkrankten Müttern nach der Geburt keine Krankheitszeichen. Eine Übertragung von der Mutter auf ihr neugeborenes Kind kann aber nicht ausgeschlossen werden, deswegen sollen Wöchnerinnen bei Kontakt mit ihrem Baby, auch beim Stillen, einen Mundschutz tragen und vorher die Hände waschen oder desinfizieren. DiagnostikWenn Sie an Atemwegssymptomen leiden und fürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben, rufen Sie Ihre Hausarztpraxis oder die Nummer 116 117 an, auch wenn Sie geimpft oder genesen sind. Gehen Sie
nicht unangemeldet in eine Praxis oder Notaufnahme. Sollten Sie an Erkältungssymptomen oder anderen Beschwerden leiden, kann Ihnen Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. Das RKI bietet einen Informationsflyer COVID-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun? Zahlreiche Menschen leiden unter Heuschnupfen/allergischer
Rhinitis und fragen sich, wie Symptome eines allergischen Schnupfens von Symptomen bei COVID-19 zu unterscheiden sind. Wenn Sie unter Heuschnupfen/allergischem Schnupfen leiden, kennen Sie die jährlich ungefähr zur gleichen Zeit auftretenden Symptome wie laufende Nase, Niesen, tränende und brennende Augen sowie leichtes Halskratzen. Zum Beispiel bei Allergie gegen Hausstaubmilben können die Symptome auch ganzjährig auftreten. Ihre Allergiemedikamente werden gegen diese Symptome so
wirken, wie Sie es aus den Vorjahren kennen. Dann können Sie beruhigt sein, es ist davon auszugehen, dass Ihre Beschwerden allergisch bedingt sind. Sollten allerdings für Sie ungewohnte, eher erkältungsähnliche Atemwegssymptome, Husten, evtl. Fieber und Geschmacks- und Geruchsstörungen auftreten und Sie womöglich Kontakt zu infizierten Personen oder zu vielen Personen gehabt haben, sollten Sie vorgehen, wie im vorangegangenen Abschnitt beschrieben. Ein Abstrich sollte in erster Linie bei Personen mit Krankheitszeichen durchgeführt werden. Bei asymptomatischen Personen soll eine PCR nur nach einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgen. Auch nach roter Warnmeldung in der Corona-Warn-App besteht nur Anspruch auf einen Antigentest. Ein negatives PCR-Ergebnis schließt eine Infektion
nicht sicher aus. Eventuell müssen weitere Proben (Abstrich oder Blutproben) entnommen werden. Goldstandard ist der PCR-Test für den Nachweis des Virus. Die Proben hierfür müssen als Abstrich aus Nase und/oder Rachen gewonnen werden. Es ist möglich (und oft weniger schmerzhaft), dass Sie den Abstrich für den PCR-Test selbst aus Ihrem Rachen abnehmen. Diese Tests sind Schnelltests, die vor Ort durchgeführt
werden können (PoC = Point of Care). Sie basieren wie eine PCR im Labor auf der Nukleinsäureamplifikationstechnik. Damit können positive Antigentests schnell bestätigt werden. Ein positives PoC-NAT-Test-Ergebnis muss nicht durch einen PCR-Test im Labor bestätigt werden. Eine Testung auf SARS-CoV-2 soll
durchgeführt werden, wenn mindestens eines der folgenden Testkriterien erfüllt ist: Bei sonstigen akuten respiratorischen Symptomen (Erkältung), wenn die Testkriterien nicht erfüllt sind oder das Testergebnis nicht vorliegt, sollen
eine häusliche Isolierung für 5 Tage UND danach mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit erfolgen. Es kann dennoch sinnvoll sein, dass auch bei allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, bestimmten Nervenausfällen
sowie Hautveränderungen ein Test gemacht wird. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt. Antigen-Schnelltests werden vom Bundesgesundheitsministerium als Teil der angepassten Nationalen Teststrategie in bestimmten Situationen empfohlen, beispielsweise bei roter Warnmeldung in der Corona-Warn-App, Reihentestungen von Personal in Pflege- und medizinischen Einrichtungen oder bei
Besucher*innen solcher Einrichtungen. Inzwischen sind in Deutschland zahlreiche Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung zugelassen. ZEIT ONLINE bietet ein Video zur Durchführung und Interpretation von Selbsttests und das RKI einen Flyer:
Informationen zu Antigentests auf SARS-CoV-2 . Bei einem positiven Antigen-Schnelltest sollten Sie konsequent Kontakte reduzieren und Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis oder einem Testzentrum aufnehmen, damit das Ergebnis mit einem PCR-Test überprüft werden kann. Antigentests weisen eine Infektion mit der Omikron-Variante
laut einiger wissenschaftlicher Studien nicht so zuverlässig nach wie Infektionen mit anderen Varianten. Untersuchungen des Paul-Ehrlich-Instituts ergeben keine schlechtere Empfindlichkeit von Schnelltests bei der Omikron-Variante. Es gibt hier also widersprüchliche Ergebnisse. Liste in ZEIT online: Schnelltests, die die Omikron-Variante
erkennen . Es kann also sein, dass ein Test ein falsch-negatives Ergebnis zeigt. Falls Sie Beschwerden haben und es sehr wahrscheinlich ist, dass bei Ihnen, z. B. nach einem Kontakt zu Infizierten, eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausarztpraxis. Warten auf das TestergebnisIst eine Testung aufgrund von Krankheitssymptomen erfolgt, sollte man sich selbst isolieren, bis das Testergebnis vorliegt. Das heißt:
Nachweis von AntikörpernEs gibt auch Tests, mit denen Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen werden können. Sie sind aber zum Nachweis einer akuten Infektion während der Erkrankung nicht geeignet, da Antikörper erst Tage bis Wochen nach dem Auftreten von Beschwerden gebildet werden. Aber das Ergebnis zeigt nicht verlässlich an, ob jemand bereits immun gegen das Virus ist oder nicht. Ein Antikörpernachweis vor eine Booster-Impfung ist nicht erforderlich. Der Nachweis von Antikörpern wird als Genesenen-Nachweis nicht akzeptiert. BildgebungIn einer Computertomografie (CT) mit niedrigerer Strahlendosis (Niedrigdosis-CT) kann bei Betroffenen mit schwerem Husten und/oder Atemnot eine Lungenbeteiligung mit großer Sicherheit festgestellt oder ausgeschlossen werden. Auch eine Lungensonografie kann unter bestimmten Umständen geeignet sein. Eine konventionelle Röntgenuntersuchung der Lunge ist dagegen weniger zuverlässig als eine CT. BehandlungErkrankte mit leichten erkältungsähnlichen Symptomen können sich zuhause auskurieren und lediglich Medikamente zur Beschwerdelinderung einnehmen, z. B. zur Fiebersenkung. Bei älteren Personen sollte hierfür Paracetamol anstelle von Ibuprofen verwendet werden. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren
Verlauf von COVID-19 (z. B. fortgeschrittenes Alter, Adipositas, Vorerkrankungen, Immunsuppression) sollten sich bei ihren Haus- oder Fachärzt*innen melden, um prüfen zu lassen, ob eine frühzeitige Therapie mit SARS-CoV-2-spezifischen monoklonalen Antikörpern eingeleitet werden sollte. Allerdings sind die meisten Antikörperpräparate nicht oder nur
eingeschränkt gegen die Omikron-Variante wirksam. Der monoklonale Antikörper Sotrovimab kann bei ungeimpften Patient*innen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf in den ersten 5 Tagen der Erkrankung angewendet werden (wirkt aber nur beim Omikron-Subtyp BA.1). Auch das Antivirusmedikament Remdesivir kann bei ungeimpften Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden. Diese Behandlung sollte in spezialisierten Zentren (Klinikambulanzen, Schwerpunktpraxen oder
in der Klinik durchgeführt werden). In kleineren Studien konnte eine Wirkung des Asthmasprays mit dem kortisonähnlichen Wirkstoff Budesonid auf die Krankheitsdauer und den Verlauf nachgewiesen werden. Laut der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) kann bei älteren und/oder vorerkrankten Patient*innen eine Behandlung mit Budesonid-Spray angeboten werden. Außerdem kann bei älteren und/oder vorerkrankten Personen mit einem hohen Risiko für eine schweren
Verlauf von COVID-19, die außerdem in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, zur Verhinderung eines Blutgerinnsels in den Beinen (Thrombose) eine Behandlung mit Heparin-Spritzen (niedermolekulares Heparin, NMH) erfolgen. Für unspezifische „antivirale“ Therapien gegen Coronaviren wie Rotalgenextrakt,
Zistrosenextrakt, Grüntee-Komplex, Vitamin D und Vitamin C gibt es keinerlei Wirksamkeitsnachweise. Ältere Personen, besonders Bewohner*innen von Senioreneinrichtungen, sollten allerdings grundsätzlich mit ausreichend Vitamin D versorgt werden. Patient*innen mit schweren Symptomen
werden im Krankenhaus ausreichend mit Flüssigkeit versorgt, falls erforderlich, bei der Atmung unterstützt und entsprechend möglicher anderer Symptome bzw. Komplikationen behandelt. Studiendaten zeigen, dass die Sterblichkeit bei schwerkranken COVID-19-Patient*innen durch das kortisonähnliche Medikament Dexamethason gesenkt werden kann. Es wird zur Behandlung von schwer Erkrankten empfohlen, die Hilfe beim Atmen benötigen. Inzwischen gibt es weitere Medikamente, die nachweislich die
Sterblichkeit an COVID-19 senken: monoklonale Antikörper, Januskinase-Inhibitoren, Tocilizumab und Gerinnungshemmung in bestimmten Fällen. In den Medien wird derzeit über die neu entwickelten Medikamente Molnupiravir sowie Nirmatrelvir in Kombination mit Ritonavir (Paxlovid) berichtet. Beide Medikamente sind zum Einsatz bis zu 5 Tage nach Krankheitsbeginn bei Hochrisikopatient*innen vorgesehen, die weder geimpft noch genesen sind. Untersuchungen zur Anwendung bei
Geimpften gibt es nicht. Nirmatrelvir in Kombination mit Ritonavir (Paxlovid) kann zu sehr schwerwiegenden Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten führen. Der Einsatz dieses Kombi-Präparats wird bei nicht schwer erkrankten Personen mit besonders hohem Risiko für die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung empfohlen. Die Anwendung von Molnupiravir ist aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen und der Gefahr der Fruchtschädigung bei Schwangeren bei gleichzeitig nicht besonders guter
Wirkung gegen SARS-CoV-2 umstritten. Laut der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) kann das Medikament angewendet werden, wenn es keine andere Behandlungsmöglichkeit gibt. In den meisten Fällen kann eine COVID-19-Erkrankung zuhause auskuriert werden. In
der Regel ähneln die Symptome anderen Virusinfektionen der oberen Atemwege (Erkältung) und/oder einer leichten Magen-Darm-Infektion. Es gibt auch hierfür keine speziellen Medikamente. Sie sollten sich
für mindestens 5 Tage zu Hause isolieren. Die Isolation kann nach frühestens 48 Stunden Beschwerdefreiheit aufgehoben werden. Ruhen Sie sich aus und trinken Sie ausreichend. Bei Fieber kann Paracetamol eingenommen werden, bei Schnupfen können kochsalzhaltige oder abschwellende Nasensprays lindernd wirken. Wichtig ist, dass Sie bei Zunahme Ihrer Beschwerden, z. B. Atemnot oder steigendem
Fieber, Kontakt zu Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin aufnehmen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 anrufen, bei schwerer Atemnot den Rettungsdienst unter 112. Während Ihrer Erkrankung sollten Sie Kontakte mit anderen vermeiden, auch in Ihrem eigenen Haushalt, außerdem gut lüften und, wenn möglich, Mahlzeiten gesondert einnehmen, allein
schlafen und Einmalhandtücher zum Händewaschen verwenden. Bei Kontakt zu anderen Mitgliedern Ihres Haushaltes sollten Sie und alle anwesenden Personen eine medizinische Maske tragen und im selben Raum einen Abstand von 1,5 m einhalten. Ihre benutzten Taschentücher sowie anderen Abfall sollten Sie zunächst in einen eigenen Abfalleimer mit Deckel in Ihrem Krankenzimmer werfen, dessen Inhalt dann später in einem zugeknoteten Müllsack im Hausmüll entsorgt wird. Siehe auch die Flyer: VorbeugungPräventionsmaßnahmen spielen bei Infektionen mit Coronaviren eine entscheidende Rolle. Als risikoreich gilt z. B. direktes Anhusten oder ein direktes Gespräch über 15 Minuten mit einer infizierten Person. Ein etwas geringeres Risiko besteht beim Aufenthalt im selben Raum (z. B. Klassenzimmer, aber ohne längeres direktes Gespräch). Einhalten
der Hustenetikette (s. u.), regelmäßiges Händewaschen sowie Befolgen der Abstandsregeln (ca. 1,5 m) schützen vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Aufs Händeschütteln und auf Umarmungen zur Begrüßung sollte verzichtet werden. Personen mit Atemwegssymptomen sollten nach Möglichkeit zuhause bleiben. Wo dies geboten ist, soll ein Mundschutz getragen werden, insbesondere dort, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (in öffentlichen Verkehrsmitteln). Befolgen der
AHA+L+A-Regeln: Regeln der sog. Hustenetikette: Weitere Verhaltensempfehlungen sind: Das RKI gibt folgende Hinweise zur Vermeidung von sog. „Superspreading Events“, d. h. Situationen, in denen eine Einzelperson mehrere andere Personen anstecken kann: Das RKI bietet einen Info-Flyer Sicher durch den Sommer Bundesweit ist das Tragen medizinischer Masken noch im ÖPNV vorgeschrieben, also von OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Masken. Selbstgenähte Stoffmasken, andere
Alltagsmasken und Gesichtsvisiere sind nicht mehr erlaubt. Laut aktuellen Studiendaten schützen FFP-2-Masken sehr gut vor einer Virusübertragung. Der Schutz durch das Tragen einer OP-Maske ist deutlich geringer. Die Maske sollte korrekt sitzen und nach Durchfeuchtung gewechselt werden. Sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft und auch nicht um den Hals getragen werden. Weitere Informationen zum Tragen, Reinigen und Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes finden Sie in den Empfehlungen des BfArM . Impfung gegen COVID-19ImpfempfehlungDie Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat den Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer (Comirnaty), den Impfstoff der Firma Moderna (Spikevax), den der Firma AstraZeneca (Vaxzevria) sowie den der Firma Johnson&Johnson (Janssen) zugelassen. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt den Einsatz aller vier Impfstoffe. Neuerdings wird auch der Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novamax von der STIKO zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren empfohlen. Die Impfstoffe von BioNTech, Moderna (und eigentlich auch AstraZeneca) müssen zweimal in den Oberarmmuskel verabreicht werden. Bei BioNTech und Moderna gilt ein Impfabstand von 3–6 bzw. 4–6 Wochen. Die STIKO empfiehlt für Personen, die den Impfstoff von AstraZeneca als 1. Impfstoffdosis erhalten haben, unabhängig vom Alter einen mRNA-Impfstoff als 2. Impfstoffdosis mit mindestens 4-wöchigem Impfabstand. Nuvaxovid soll in zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen verabreicht werden. Der Vektorimpfstoff der Firma Johnson&Johnson muss nur einmal verabreicht werden. Nach einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen der Firma Johnson&Johnson ist zur Vervollständigung der Grundimmunisierung nach 4 Wochen eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Die Impfstoffe der Firmen AstraZeneca und Johnson&Johnson werden von der STIKO erst ab einem Alter von 60 Jahren empfohlen. Der Impfstoff Spikevax der Firma Moderna ist wegen des erhöhten Risikos für Herzmuskelentzündung bei jungen Menschen für Personen unter 30 Jahren sowie bei Schwangeren nicht mehr empfohlen. Der Impfstoff von AstraZeneca kommt seit 01.12.2021 nicht mehr in Deutschland zum Einsatz. Neuer Impfstoff der Firma NovavaxDie EMA hat den Proteinimpfstoff der Firma Novavax zugelassen. Dieser Impfstoff ist als Totimpfstoff anzusehen und war in der Zulassungsstudie wirksam und verträglich. Er enthält einen Wirkbeschleuniger (Matrix M1). Auch dieser Impfstoff wurde gegen die Wildtypvariante von SARS-CoV-2 entwickelt. Die Wirkung gegen die Omikron-Variante ist nicht untersucht. Dauer der SchutzwirkungInsbesondere ist bei multimorbiden, älteren Menschen die Impfeffektivität geringer und weniger langanhaltend als in der jüngeren Bevölkerung. Das Risiko eines Impfdurchbruchs nimmt mit dem Alter zu. Der Impfschutz gegen die Omikron-Variante ist vermindert und lässt schneller nach, besonders nach einer Grundimmunisierung. Nach einer Boosterung sind Sie zwar nicht so gut vor einer Infektion generell geschützt, aber die Schutzwirkung vor einem schweren Verlauf mit Krankenhausbehandlung ist sehr gut. Auffrischimpfung (Booster)Die STIKO empfiehlt eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab 12 Jahren. Eine Auffrischimpfung kann bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach der aus zwei Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Schwangere ab dem 2. Trimenon sollen ebenfalls eine Auffrischung erhalten (nur Cormirnaty). Ein Wechsel des mRNA-Impfstoffes zwischen Grundimmunisierung und Booster-Impfung ist unproblematisch (z. B. Grundimmunisierung mit Comirnaty oder Vaxzevria + Comirnaty und Booster-Impfung mit Spikevax). Zur Auffrischimpfung bei Kindern ab 12 Jahren soll Cormirnaty verwendet werden. Personen mit labordiagnostisch gesicherter Infektion vor oder nach einer COVID-19-Impfung sollen eine Auffrischung im Abstand von 3 Monaten nach der Impfung bzw. der Infektion erhalten. 2. AuffrischimpfungDie STIKO empfiehlt frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen: Personen ab 70 Jahren, Bewohner*innen und
Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren. Medizinischem Personal und Pflegepersonal wird eine 2. Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen. Antikörperbestimmung vor der Auffrischung?Fälschlicherweise nehmen viele Menschen an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine (Auffrisch-)Impfung verabreicht werden sollte. Das ist nicht der Fall. Ein Antikörpertest mit der Frage, ob eine Auffrischung benötigt wird, ist nicht empfohlen. Die Höhe der Antikörper lässt keine sicheren Schlüsse auf eine Immunität zu. Eine Impfung trotz eines hohen Antikörpertiters ist ungefährlich. Impfung bei KindernDie STIKO empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren eine Impfung gegen COVID-19 mit dem Impfstoff Comirnaty der Firma BioNTech. Neuerdings wird auch Kindern ab 5 Jahren eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Kindern im Alter von 5–11 Jahren mit Vorerkrankungen oder mit Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf im Umfeld empfiehlt die STIKO die Impfung gegen COVID-19 mit zwei Impfstoffdosen Comirnaty (10µg) im Abstand von 3–6 Wochen. Impfung bei SchwangerenDie Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und Stillenden eine Impfung gegen Covid-19 mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Außerdem empfiehlt die STIKO allen noch nicht geimpften Frauen im gebärfähigen Alter, sich impfen zu lassen, damit bereits vor einer Schwangerschaft ein Schutz vor COVID-19 besteht. Bei Personen unter 30 Jahren und bei Schwangeren ist der Impfstoff Spikevax der Firma Moderna nicht mehr empfohlen. Impfung bei Personen mit geschwächtem ImmunsystemBei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, z. B. unter einer Chemotherapie oder immunsuppressiver Therapie, kann die Wirkung schwächer ausfallen. Personen mit einer Immunschwäche soll laut STIKO mindestens 3 Monate nach der 2. Impfung eine Auffrischimpfung angeboten werden. Bei schwerer Immunschwäche kann die 3. Impfung auch früher verabreicht werden. Kontaktpersonen von Personen mit geschwächtem Immunsystem sollen vollständig geimpft sein. Impfung bei GenesenenGenaue Informationen hierzu finden Sie beim RKI unter COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) . Allgemeine Nebenwirkungen der ImpfstoffeBei allen empfohlenen Impfstoffen wurden mehr oder weniger häufig Nebenwirkungen angegeben, die auch von anderen Impfungen bekannt sind, wie Schmerzen und Schwellung an der Einstichstelle, leichtes Fieber, Kopfschmerzen, Krankheitsgefühl. Gegen diese allgemeinen Nebenwirkungen können zur Linderung Paracetamol 500 mg oder Ibuprofen 400 mg eingenommen werden. Eine Einnahme vor der Impfung wird nicht empfohlen. Immer wieder wird im Zusammenhang mit einer Impfung gegen COVID-19 über Zyklusstörungen berichtet. Diese sind nach Einschätzung des RKI vorübergehend und haben keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit (Fertilität) einer Frau. Nebenwirkungen der mRNA-ImpfstoffeIm Zusammenhang mit mRNA-Impfstoffen wurde über seltene Fälle von Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) bei jüngeren Personen nach der zweiten Impfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech und Moderna) berichtet. Nach der Impfung mit dem Impfstoff Spikevax der Firma Moderna ist das Myokarditisrisiko höher als nach der Impfung mit Comirnaty von BioNTech. Deshalb ist Spikevax für Personen unter 30 Jahren nicht mehr empfohlen. Bei der Impfung von jungen Menschen mit Comirnaty wird dazu geraten, über Symptome einer Myokarditis (Brustschmerzen, Kurzatmigkeit oder Herzklopfen) zu informieren und in den ersten Tagen nach der Impfung auf stärkere sportliche Belastungen zu verzichten. Wirksamkeit gegen die Omikron-VarianteDas RKI schätzt die Gefährdung der grundimmunisierten oder genesenen Bevölkerung durch Omikron als hoch ein, die von Personen mit einer Auffrischimpfung (Booster-Impfung) als moderat. Neuere Untersuchungen zeigen, dass nach einer Grundimmunisierung bereits nach 15 Wochen kein ausreichender Schutz mehr gegen die Omikron-Variante vorhanden ist. Mit einer Booster-Impfung kann ein guter Schutz gegen schwere Erkrankungen durch die Omikron-Variante erreicht werden. Siehe RKI-Flyer: Warum steigende Zahlen von Impfdurchbrüchen kein Zeichen für fehlenden Impfschutz sind . Digitaler ImpfnachweisDas RKI bietet hierfür die kostenlose CovPass-App . Ein digitaler Impfnachweis kann auch in der Corona-Warn-App hinzugefügt werden. Hinweise zur praktischen Umsetzung bieten die FAQ zum digitalen Impfnachweis des BMG . Das Impfzertifikat ist nach der Grundimmunisierung ohne Booster nur noch 270 Tage gültig. Attest für eine Kontraindikation gegen die ImpfungAbsolute Kontraindikationen für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 sind extrem selten. Die Ausstellung eines Attests ist daher nur in absoluten Ausnahmefällen notwendig und zu rechtfertigen. Zu den Kontraindikationen gehören schwere Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffes (allerdings kann dann ein anderer Impfstoff verabreicht werden). Eine Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel kann ein Grund für die Ausstellung eines Attests sein (obwohl eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff im ersten Drittel grundsätzlich erlaubt, aber nicht von der STIKO empfohlen ist). Impfungen für Geflüchtete aus der UkraineIn der Ukraine werden die in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffe CoronaVac oder Sputnik V eingesetzt. Nach einer Grundimmunisierung mit oder ohne Auffrischimpfung mit diesen Impfstoffen empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (also Comirnaty oder Spikevax) frühestens nach 3 Monaten. Ist bisher nur eine Impfung in der Ukraine erfolgt, soll frühestens nach 3 Wochen eine neue Impfserie mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff begonnen werden. Ist nach der Grundimmunisierung in der Ukraine nachweislich eine Infektion mit SARS-CoV-2 aufgetreten, soll die Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens 3 Monate nach der Infektion erfolgen. Informationen zur Impfung
Maßnahmen in DeutschlandIn Deutschland gilt ab dem 21.03.2022 ein neues Infektionsschutzgesetz mit geänderten Infektionsschutzmaßnahmen im Alltag. Details siehe: BMG – Änderung des Infektionsschutzgesetzes . Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern . Geimpft, genesen, getestet
SchnelltestsAuch Geimpfte und Personen mit Auffrischimpfung sollen vor dem Besuch von Älteren oder Risikopersonen einen Antigen-Schnelltest machen. KinderkrankengeldEltern können auch im Jahr 2022 Kinderkrankengeld beziehen, wenn Schule oder Kita coronabedingt geschlossen sind, also wenn das Kind nicht krank ist. Hierfür benötigen Eltern (auf Verlangen der Krankenkasse) eine Bescheinigung der Einrichtung. Es ist also keine Arztbesuch nötig. Details finden Sie bei den Informationen des BMFSFJ . Corona-Warn-AppSeit 16.06.2020 ist die Corona-Warn-App der Bundesregierung im Einsatz. So soll die Nachverfolgung von Personen erleichtert werden, die unwissentlich Kontakt zu einem SARS-CoV-2-Infizierten hatten. Weitere Informationen finden Sie im RKI-Dokument Infektionsketten digital unterbrechen mit der Corona-Warn-App . Abstriche zur SARS-CoV-2-Testung nach Warnhinweis über die App sind Kassenleistung. Weitere InformationenDie Situation ändert sich sehr schnell. Bitte verfolgen Sie die aktuellen Meldungen der Tagesmedien, z. B. www.tagesschau.de . Informationen zu Ihrem Bundesland finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Landesregierungen . Regeln für den ReiseverkehrDerzeit sind keine Regionen und Staaten laut RKI als Virusvariantengebiete ausgewiesen. Weiterführende Informationen finden Sie bei den RKI-Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete . Die Kategorien Hochrisikogebiet und Risikogebiet gibt es derzeit nicht. Testnachweise bei EinreiseFür die Einreise nach Deutschland siehe Regelungen für Einreisende des BMG :
ReisewarnungenEs gelten länderspezifische Reisehinweise des Auswärtigen Amtes . Meldung an das GesundheitsamtHaben Ärzt*innen den Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder wird diese bestätigt, muss dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Wer muss in Quarantäne?Es gibt für Kontaktpersonen ab sofort keine offiziell angeordnete Quarantäne mehr. Kontaktpersonen von Infizierten (z. B. in Haushalt oder Schule) wird dringend empfohlen, für 5 Tage selbständig Kontakte zu reduzieren, besonders mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf. Außerdem wird eine tägliche (Selbst-)Testung mit einem Antigen-Schnelltest dringend empfohlen. Für Beschäftigte in Krankenhäuern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die gleichen dringenden Empfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung. Zusätzlich soll vor Dienstantritt täglich bis einschließlich Tag 5 eine Testung mit Antigen-Schnelltest oder NAAT erfolgen. Wer muss isoliert werden?Erkrankte Personen, die sich nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt haben, werden isoliert, damit die Gefahr, andere anzustecken, vermindert wird. Leicht erkrankte Patient*innen können zuhause isoliert werden. Schwer erkrankte Betroffene werden in eine Klinik eingewiesen und dort isoliert. Die Isolierung wird vom Gesundheitsamt angeordnet oder soll bei fehlender Anordnung selbständig durchgeführt werden. Nachweislich positiv getestete Personen sollen sich für 5 Tage isolieren. Eine wiederholte (Selbst-)Testung mit einem Antigen-Schnelltest, beginnend nach Tag 5, wird dringend empfohlen. Bis der Test negativ ist, sollten Sie sich selbst isolieren. Für Beschäftigte in Krankenhäuern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die gleichen dringenden Empfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung. Die berufliche Tätigkeit darf nur nach 48 Stunden Symptomfreiheit und mit einem frühestens am Tag 5 abgenommenen negativen Antigen- oder PCR-Test wieder aufgenommen werden. Dieser Test sollte kein Antigen-Selbsttest sein. Verlauf und PrognoseInfektionen mit den Omikron-Varianten verlaufen deutlich milder als die Infektionen mit früher kursierenden Virusvarianten. Es müssen deutlich weniger Betroffene im Krankenhaus oder auf Intensivstation behandelt werden. Für COVID-19 sind die Zahlen zur Sterblichkeit nicht ganz genau bekannt, weil wir nicht wissen, wie viele Personen, auch ohne Krankheitszeichen, infiziert sind. Die Sterblichkeit aufgrund einer Infektion mit einer Omikron-Variante ist jedoch deutlich geringer als die Sterblichkeit aufgrund einer Infektion mit früheren SARS-CoV-2-Varianten. Den derzeitigen Erfahrungen zufolge sind jedoch v. a. Menschen im Alter über 65 Jahre bzw. insbesondere über 80 Jahre betroffen oder Personen, die bereits an chronischen Krankheiten leiden. In diesen Gruppen liegt die Sterblichkeit höher. KomplikationenEine Infektion mit SARS-CoV-2 kann bei einem geringen Teil der Betroffenen zu Komplikationen durch Blutvergiftung,
Lungenentzündung, Lungenversagen, Blutgerinnsel (Thrombose und Lungenembolie), Herzschädigung und/oder
Nierenversagen führen. Das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen ist erhöht. Aus Ländern mit hohen Erkrankungszahlen wird von Fällen einer entzündlichen Multiorganerkrankung bei Kindern berichtet. Diese Erkrankung
wird als Multisystem Inflammatory Syndrome in Children (MIS-C) bezeichnet. Sie ist insgesamt sehr selten und tritt bei Infektionen mit der Omikron-Variante und bei geimpften Kindern noch seltener auf. SARS-CoC-2 kann, wie viele
Viren, eine Herzmuskelentzündung verursachen. Wenn Sie von einer COVID-19-Erkrankung wieder genesen sind, sollten Sie vor einer Wiederaufnahme sportlicher Betätigung oder gar Leistungssport den Rat Ihrer Hausärztin/Ihres Hausarztes einholen. Manche COVID-19-Erkrankte leiden auch nach ihrer Genesung von der akuten Erkrankung unter langwierigen Beschwerden. Beschwerden länger als 4 Wochen nach einer Infektion werden als Long-COVID bezeichnet. Beschwerden, die mehr als 12 Woche anhalten, werden Post-COVID genannt. Lange Erholungszeiten sind auch nach anderen Virusinfektionen keine Seltenheit. Besonders nach einer schweren Lungenerkrankung oder einer Behandlung auf einer Intensivstation sind lange Erholungszeiten
generell nicht ungewöhnlich. Zu Symptomen von Long-COVID können u. a. Müdigkeit, geringe körperliche Belastbarkeit, Muskelschwäche, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Haarausfall, Angst/Depression und Konzentrationsstörungen gehören. Auch Fieber, Husten, Hautausschläge, Atemnot bei Belastung, Brustenge, Schwindel und weitere Symptome können vorkommen. Bei manchen Betroffenen besteht ein erhöhtes Risiko für Schlaganfälle, Herzerkrankungen, Diabetes mellitus, psychiatrische Erkrankungen und
eine Verschlechterung der Lungenfunktion. Derzeit gibt es noch keine verlässlichen Daten über den Anteil der Erkrankten mit Langzeitfolgen, in manchen Studien ist von bis zu 15 % der COVID-Erkrankten die Rede. Nach sehr milden oder asymptomatischen Erkrankungen ist der Anteil deutlich geringer. Spezielle Tests oder Untersuchungsmethoden, um Long-/Post-COVID festzustellen, gibt es nicht. Um andere Erkrankungen auszuschließen, können aber Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Atemfrequenz
und Sauerstoffsättigung gemessen werden. Zusätzlich können einfache Bluttests, wie Blutbild, Entzündungswert, Nierenwerte, Schilddrüsenwerte, Leberwerte und eine Urinuntersuchung angeordnet werden. Wenn sich kein Hinweis auf eine ernste Erkrankung ergibt, wird die Hausärztin/der Hausarzt in den meisten Fällen zunächst einmal abwarten, wie sich die Beschwerden entwickeln. Eine spezielle Behandlung gibt es nicht. Die Therapie orientiert sich am Beschwerdebild. Siehe auch die
Patientenleitlinie Post-COVID/Long-COVID und Informationsportal des RKI zu Long-COVID . Weitere InformationenAutorin
QuellenLiteraturDieser Artikel basiert auf dem Fachartikel Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19), respiratorische Erkrankung. Nachfolgend finden Sie die Literaturliste aus diesem Dokument.
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