Sie befinden sich in der probezeit und sind bisher noch nicht auffällig geworden

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Fahrerlaubnisinhaber die sich noch in der Probezeit befinden und bei einen A- Verstoß oder zwei B-Verstöße erwischt wurden, dessen Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre.  Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall ein Aufbauseminar an, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule stattfindet. Die Teilnahme ist Pflicht. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).  Da es allerdings speziell auf Führerscheinneulinge mit geringer Erfahrung ausgerichtet ist, geht es hier insbesondere darum, das Risikobewusstsein zu fördern und die Gefahrerkennung zu verbessern.

Wer muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen?

Ist ein Fahranfänger während der Probezeit auffällig geworden und hat ein A- Verstoß oder zwei B- Verstöße begangen muss er ein Aufbauseminar besuchen. In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,00 € geahndet wurden.

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2-mal geblitzt in der Probezeit: Bußgeld, Verlängerung oder Aufbauseminar?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 25. Mai 2022

Noch in der Probezeit und schon 2-mal geblitzt – was nun?

Sie befinden sich in der probezeit und sind bisher noch nicht auffällig geworden
2-mal geblitzt in der Probezeit: Es droht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Fahranfänger, die gerade den Führerschein erhalten haben, befinden sich zunächst noch in der Probezeit. Sie dauert zwei Jahre und soll Fahranfänger zu besonderer Vorsicht anhalten. In dieser Zeit müssen junge Autofahrer sich im Straßenverkehr bewähren.

Verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung, drohen in der Regel strengere Konsequenzen als für Autofahrer, die nicht mehr in der Probezeit sind. Wer 2-mal geblitzt wurde und noch in der Probezeit ist, muss deshalb häufig mit mehr als nur einem Bußgeld rechnen. Es drohen Probezeitmaßnahmen.

Was genau passiert, wenn Sie 2-mal innerhalb der Probezeit geblitzt wurden? Was gilt als A-Verstoß und wann droht eine Probezeitmaßnahme oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.

  • Noch in der Probezeit und schon 2-mal geblitzt – was nun?
    • Kosten für Blitzer
    • FAQ: 2-mal geblitzt in der Probezeit
    • Bußgelder und Konsequenzen für Verstöße in der Probezeit
    • 2-mal geblitzt in der Probezeit: Wann werden Probezeitmaßnahmen eingeleitet?
    • Wann droht das Aufbauseminar oder die MPU?
  • Angebote zum Thema Radarwarner

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FAQ: 2-mal geblitzt in der Probezeit

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich in der Probezeit geblitzt werde?

Werden Sie mit 21 km/h oder mehr geblitzt, handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit. Das Gleiche gilt, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Neben Bußgeld und Punkt kommen dann auch die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar auf Sie zu. Die Höhe der Bußgelder können Sie ab hier einsehen.

Welche Konsequenzen haben A-Verstöße?

Begehen Fahranfänger einen A-Verstoß, werden Probezeitmaßnahmen eingeleitet. Welche dies sind, zeigt unsere Übersicht.

Kann ich gegen eine Blitzermessung Einspruch einlegen?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann bis zu zwei Wochen nach Erhalt eingelegt werden. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in unserem Einspruchs-Ratgeber.

Bußgelder und Konsequenzen für Verstöße in der Probezeit

Welche Konsequenzen drohen, hängt zum einen von der Art des Verstoßes ab, zum anderen davon, wie oft sich der Fahranfänger bereits einen Verstoß zuschulden kommen ließ. Entnehmen Sie der Tabelle die Konsequenzen einzelner Verstöße in der Probezeit:

TatbestandKonsequenzen
1. A-Verstoß in der Probezeit Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar
A-Verstoß, der in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen steht Besonderes Aufbauseminar
2. A-Verstoß in der Probezeit Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
3. A-Verstoß in der Probezeit Fahrerlaubnisentzug
1. B-Verstoß keine Probezeitmaßnahmen
2. B-Verstoß Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar
3. B-Verstoß in der Probezeit keine Probezeitmaßnahmen
4. B-Verstoß in der Probezeit Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
5. B-Verstoß in der Probezeit keine Probezeitmaßnahmen
6. B-Verstoß in der Probezeit Fahrerlaubnisentzug

2-mal geblitzt in der Probezeit: Wann werden Probezeitmaßnahmen eingeleitet?

Sie befinden sich in der probezeit und sind bisher noch nicht auffällig geworden
Begeht ein Fahranfänger in der Probezeit einen Verstoß, wird dies strenger geahndet als sonst.

Was passiert, wenn Sie 2-mal geblitzt werden und in der Probezeit sind? Ob Sie nur mit einem Buß- oder Verwarngeld rechnen müssen, oder Ihnen eine Verlängerung der Probezeit droht, hängt tatsächlich von der Art des Verstoßes ab.

Es kann nicht pauschal gesagt werden, dass jeder, der zweimal geblitzt wurde, in der Probezeit automatisch zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert wird. Es wird zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden. Konsequenzen haben zunächst nämlich nur ein A- oder zwei B-Verstöße. Die Unterscheidung lautet wie folgt:

  • A-Verstoß: Schwere Verstöße z. B. Geschwindigkeitsübertretungen über 20 km/h, Alkohol oder Drogen am Steuer, Nötigung im Straßenverkehr etc.
  • B-Verstoß: Leichte Verstöße z. B. Fahren mit abgefahrenen Reifen, Fahren mit abgelaufener Hauptuntersuchung (mehr als acht Monate), etc.

Probezeitmaßnahmen: Wann kommt es zur Verlängerung?

Zweimal geblitzt in der Probezeit: Kommt es nun schon zur Verlängerung der Probezeit? Nein, nicht unbedingt. Mit einer Probezeitverlängerung müssen Sie rechnen, wenn ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vorliegen.

Ganz allgemein werden Probezeitmaßnahmen eingeleitet, wenn die Vorfahrt oder das Rechtsfahrgebot missachtet oder Fußgänger beim Abbiegen gefährdet wurden. Wenn Sie in der Probezeit 2-mal geblitzt wurden, wird diese nur verlängert, wenn eine Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 20 km/h gemessen wurde.

In diesem Fall wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, also auf insgesamt vier Jahre ausgedehnt. Zusätzlich müssen Sie damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Sie zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet.

Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h, ist dies weder ein A- noch ein B-Verstoß und die Probezeit wird nicht verlängert.

Beispiel: Werden Sie als Fahranfänger 2-mal geblitzt, aber die Geschwindigkeitsüberschreitung lag beide Male unter 21 km/h, wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Anders sieht es aus, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell waren. In diesem Fall reicht bereits ein einziger Verstoß aus, damit die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Werden Sie dann ein zweites Mal mit einer derart erhöhten Geschwindigkeit geblitzt, folgt die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Genaue Infos zu Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten finden Sie in diesen Tabellen:

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h 20 € eher nicht
… 11 - 15 km/h 40 € Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h 60 € Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h 100 € 1 Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h 150 € 1 (1 Monat)*(1 M)* Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h 200 € 1 (1 Monat)*(1 M)* Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h 320 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
… 51 - 60 km/h 480 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
… 61 - 70 km/h 600 € 2 2 Monate2 M Hier prüfen **
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M Hier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h 30 € eher nicht
... 11 - 15 km/h 50 € Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h 70 € Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h 115 € 1 Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h 180 € 1 (1 Monat)*(1 M)* Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h 260 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
... 41 - 50 km/h 400 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
... 51 - 60 km/h 560 € 2 2 Monate2 M Hier prüfen **
... 61 - 70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M Hier prüfen **
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate3 M Hier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

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2-mal geblitzt in der Probezeit: Bei wiederholtem Rotlichtverstoß droht außerdem eine MPU.

Zweimal bei Rot geblitzt in der Probezeit

Geblitzt wird nicht nur bei Geschwindigkeitsverstößen, sondern auch beim Überfahren einer roten Ampel. Es handelt sich dann um einen Rotlichtverstoß. Geschieht das innerhalb der Probezeit, drohen dieselben Konsequenzen wie bei einer gewöhnlichen Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h.

Ein einziger Rotlichtverstoß reicht aus, damit die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Ein weiterer Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit führt dann zur Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Hinweis: Manche Ampelblitzer blitzen generell 2-mal, um auswerten zu können, ob das Kfz wirklich über Rot gefahren oder nur aus Versehen über die Haltelinie gerollt ist (aber kurz danach zum Stehen kam). Fahren Sie also 1-mal bei Rot über die Ampel, werden dabei aber 2-mal geblitzt, zählt das nur als ein einzelner Rotlichtverstoß.

Bußgelder für einen Rotlichtverstoß:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren 90 € 1 Hier prüfen **
... andere gefährdet 200 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
... Sachschaden verursacht 240 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde) 200 € 2 1 Monat*1 M* Hier prüfen **
... andere gefährdet 320 € 2 1 Monat*1 M* Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht 360 € 2 1 Monat*1 M* Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten 70 € 1 Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert 100 € 1 Hier prüfen **
... andere gefährdet 100 € 1 Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht 120 € 1 Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Wann droht das Aufbauseminar oder die MPU?

Wann müssen Sie zum Aufbauseminar?

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2-mal in der Probezeit geblitzt zu werden, bedeutet nicht, dass Sie direkt zur MPU müssen.

Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen darf die Führerscheinbehörde zusätzlich ein Aufbauseminar anordnen. Sollte sich der Fahranfänger bereits in der verlängerten Probezeit befinden, wird eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen.

Das Aufbauseminar ist Pflicht. Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung hingegen freiwillig. Kommt es danach erneut zu einem Fehlverhalten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder Rotlichtverstoß), wird dem Fahranfänger der Führerschein dauerhaft entzogen.

Nehmen Sie nicht am Aufbauseminar teil, droht auch in diesem Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wann müssen Sie zur MPU?

2-mal in der Probezeit geblitzt zu werden, kann bedeuten, dass Ihnen angeraten wird, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Das ist nicht das Gleiche wie die MPU. Denn die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig. Zur MPU müssen Sie hingegen gehen, wenn Sie Ihren Führerschein behalten/wiedererlangen möchten.

Eine MPU wird z. B. angeordnet, wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille gefahren sind, unter Drogeneinfluss am Steuer saßen oder die Fahrerlaubnisbehörde generell Zweifel an Ihrer geistigen oder körperlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr hat. Mehr zur MPU erfahren Sie in unserem MPU-Ratgeber.

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