Sie besitzen die fahrerlaubnis der klasse b ihr pkw hat folgende daten leermasse 1.900 kg

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Sie besitzen die fahrerlaubnis der klasse b ihr pkw hat folgende daten leermasse 1.900 kg

    • #1

    Hi, ich möchte morgen meine Theorieprüfung ablegen aber habe noch eine Frage zu den Anhängerfragen.

    Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: -Leermasse 900 kg; -zulässige Gesamtmasse 1.400 kg; -zulässige Anhängelast 1.000 kg; Welchen Anhänger dürfen sie mitführen ?

    Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
    950 kg
    1.000 kg
    850 kg

    Ok hier sind 850 Kg richtig, weil ich Anhänger ziehen darf deren zul. Gesamtmasse nicht die Leermasse des Pkw übersteigt. Und alles zusammen nicht mehr als 3,5t.

    Aber was hat es mit diesen "nicht mehr als 750kg" auf sich ? oder eben der satz davor. Wann gelten die maximalen 750 kg ? Das könnte man doch komplett weglassen und nur die Regelung mit "nicht mehr als Leermasse des Pkw und nicht mehr als 3,5t zusammen" stehen lassen.

    Die zweite Frage ist für mich jedoch nicht Logisch.

    Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: -Leermasse 1.900 kg; -zulässige Gesamtmasse 2.400 kg; -zulässige Anhängelast 1.500 kg; Welchen Anhänger dürfen sie mitführen ?

    Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
    1.500 kg
    1.200 kg
    1.000 kg

    Wieso sind 1.000 kg richtig ?

    Ich würde sagen ich dürfte jeden davon ziehen. Denn selbst der 1.500 kg Anhänger ist unter der Leermasse des Pkw und zusammen sind es gerade 3.400 kg, also unter 3,5t

    Wo ist da die Logik ?

    Hoffe jemand kann mir das erklären.
    Klar kann ich die Frage auswendig lernen und morgen trotzdem bestehen. Aber ich würde es gerne verstehen.

    Gruß

    • #2

    Sie besitzen die fahrerlaubnis der klasse b ihr pkw hat folgende daten leermasse 1.900 kg
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    Ich hab den alten 3er
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    und frei nach Wowereit" und das ist gut so"
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    Ach ja, wenn es dir der Fahrlehrer nicht erklärt hat, die 3,5 Tonnen beziehen sich auf die Summe der zulässigen Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammengerechnet.

    • #3

    Ach, und deine Frage zu den 750 Kg und dem Satz davor habe ICH nicht verstanden. Frag doch mal bei einem Verkehrsrechtforum nach, oder gute Frage, und wenn du den Schein dann hast und technische Probleme mit deinem Anhänger, dann helfen wir die gerne-

    Sie besitzen die fahrerlaubnis der klasse b ihr pkw hat folgende daten leermasse 1.900 kg
    Gelle?!

    • #4

    achso, ich hab die Frage hier gestellt, weil ich per google auch ne Anhänger Frage hier im Forum gefunden hab. Die wurde auch beantwortet. Da dachte ich, kann ich meine Frage auch hier stellen.

    • #5

    Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: -Leermasse 1.900 kg; -zulässige Gesamtmasse 2.400 kg; -zulässige Anhängelast 1.500 kg; Welchen Anhänger dürfen sie mitführen ?

    Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
    1.500 kg
    1.200 kg
    1.000 kg

    Wieso sind 1.000 kg richtig ?

    Ich würde sagen ich dürfte jeden davon ziehen. Denn selbst der 1.500 kg Anhänger ist unter der Leermasse des Pkw und zusammen sind es gerade 3.400 kg, also unter 3,5t

    Wo ist da die Logik ?

    Hoffe jemand kann mir das erklären.
    Klar kann ich die Frage auswendig lernen und morgen trotzdem bestehen. Aber ich würde es gerne verstehen.

    Gruß

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    Nicht Lerrmassen zusammenzählen sondern zul. Gesammtmasse. Für PKW stehen da 2400kg, bleiben also noch maximal 1100kg übrig.

    • #6

    Achsoooo, alles klar danke. Aber was hat es mit diesem nicht mehr als 750 kg Anhänger auf sich ?

    Gruß

    • #7

    Genauso ist das.

    Zul. GG Anh unter Leergewicht Zugfzg und Summe der zul GG unter ( bzw. bis ) 3500 kg, beides muss erfüllt sein.

    Einen 750 kg darfst du hinter einem 3500 kg Transporter ziehen, also immer.

    • #8

    Also mit jedem Fahrzeug das ich mit B fahren darf, egal wie schwer, solange ich es fahren darf, darf ich einen 750 kg Anhänger ziehen ?
    Aber egal welcher Fall, ich darf nur einen Anhänger ziehen oder ?

    • #9

    Hä ?

    Willst du 2 Anhänger dranhängen oder was, verstehe die Frage nicht.

    • #10

    Ich meine egal was ich fahre, also selbst mit dem schwersten pkw den ich mit Klasse B fahren darf, darf ich noch einen 750 kg Anhänger ziehen ?

    Aber egal welcher Fall ich darf nur einen Anhänger ziehen ?

    • #11

    Ich meine egal was ich fahre, also selbst mit dem schwersten pkw den ich mit Klasse B fahren darf, darf ich noch einen 750 kg Anhänger ziehen ?
    - richtig
    Aber egal welcher Fall ich darf nur einen Anhänger ziehen?
    - ja, immer nur einen

    • #12

    constan:

    Du vermischt hier ein bisschen zwei Themengebiete:

    1. Bedingungen gemäß Führerschein
    2. Bedingungen gemäß Fahrzeug

    Zu 1.: FÜHRERSCHEINtechnisch darfst du - wie du schon richtig erkannt hast - mit Klasse B IMMER einen 750kg-Anhänger anhängen. Klasse B ist auf 3,5t begrenzt - aber selbst, wenn du nun einen Transporter mit 3,5t tatsächlichem Gewicht hast, kannst du immer noch einen 750kg-Hänger anhängen - und bist immer noch mit Führerscheinklasse B dabei, auch wenn dein Gespann dann tatsächlich 4,25t wiegt!

    Zu 2. Aber natürlich darf nicht jedes Fahrzeug jeden Anhänger ziehen. An einen 600kg-Trabbi nen 1,9t-Anhänger hinzuhängen wär etwas krass, oder? Hier spielen dann die verschiedenen Gewichtsklassen DES FAHRZEUGS mit rein!

    Ich hoffe, ich konnte dir schonmal ein bisschen Klarheit verschaffen!

    Sie besitzen die fahrerlaubnis der klasse b ihr pkw hat folgende daten leermasse 1.900 kg

    • #13

    Hallo

    ich erklärs dir nochmal einfacher (denk ich mal das es so einfacher ist)

    Du darfst (vielleicht ab morgen) mit B jedes Auto bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht fahren

    zusätzlich darfst nen Anhänger bis max 750 kg zGg anhängen, unabhängig vom zGg des Autos
    (vorrausgesetzt das Auto darf das, da so kleine Hänger meist ungebremst sind und die ungebremste Anhängelast bei den meisten Autos niedriger als 750 kg ist)

    sobald der Hänger schwerer ist als 750 kg zGg, darfst Du mit dem B nur soviel anhängen wie dein Auto Leergewicht hat, wobei beide ZGg, also von Auto und Anhänger zusammen aber nicht über 3500 kg liegen dürfen, und die zulassige Anhängelast mußt natürlich beachten

    noch Fragen?

    dann viel Glück morgen

    Gruß Mani

Ist der Klasse B Ihr PKW hat folgende Daten?

Mit der Fahrerlaubnisklasse B darfst du Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von bis zu 3.500 kg führen. Da das Fahrzeug schon eine zulässige Gesamtmasse von 2.400 kg hat, wird diese Bedingung nur bei dem Anhänger mit 1.000 kg zG erfüllt.

Welches Gewicht Führerschein B?

Vom Grundsatz her dürfen Inhaber der Führerscheinklasse B Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen.

Welche Anhängelast dürfen sie mitführen?

Gleichzeitig darf die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug 3500 kg nicht übersteigen. Der Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1000 kg überschreitet nicht die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug und darf somit mitgeführt werden.

Welchen Anhänger dürfen sie?

Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.