Was Sie wissen solltenFAQ Arbeitslosengeld I (ALG1)Alles was Sie über das ALG 1 wissen müssen Show Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist die Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung und soll helfen, finanzielle Notlagen bei Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die DGB-FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten.
DGB/Simone M. Neumann
Nach oben Welche Arbeit ist zumutbar bei ALG 1?(1) Eine Beschäftigung, deren erzielbares Entgelt nicht mehr als 20 Prozent unter dem der für die Bemessung des Arbeitslosengeldes maßgebenden Ar- beitsentgelts liegt, ist zumutbar.
Was versteht man unter zumutbarer Arbeit?Unter zumutbarer Arbeit versteht man im Sozial- bzw. Arbeitsrecht nach SGB II § 10 grundsätzlich jede Arbeit, die nicht den gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zuwiderläuft und der Zumutbarkeit keine allgemeinen oder personenbezogenen Gründe (s. unzumutbare Arbeit) entgegenstehen.
Wann gilt eine Stelle als zumutbar?B293 Eine Arbeit ist unzumutbar, wenn sie in einem Betrieb auszuführen ist, in dem wegen einer kollektiven Arbeitsstreitigkeit nicht normal gearbeitet wird. B294 Eine Arbeit ist unzumutbar, wenn sie einen Arbeitsweg von mehr als 2 Stunden je für Hin- und Rückweg notwendig macht.
Wann ist ein Jobangebot unzumutbar?Unzumutbare Arbeit ist es dann, wenn die Pflege von Angehörigen behindert wird. Körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage, die Tätigkeit auszuüben: Dies muss durch ein entsprechendes ärztliches oder psychologisches Gutachten nachgewiesen werden.
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