Muster Umfassende Vorsorgevollmacht
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Mehr Was bedeutet 3 Abs 1 Nr 7 BeurKG?Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG soll ein Notar unter anderem an einer Beurkundung nicht mitwirken in Angelegenheiten einer Person, für die er außerhalb einer Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit bereits tätig war. Die Vorschrift dient der strikten Trennung von notarieller und außernotarieller Tätigkeit1.
Was ist eine Vorbefassung beim Notar?Mit dem Stichwort "Vorbefassung" wird das in § 3 BeurKG bzw. § 45 BRAO statuierte Verbot umschrieben, dass es Notaren und Anwälten sowie den mit ihnen in Bürogemeinschaft verbundenen/arbeitenden Personen verbietet in derselben Sache tätig zu werden in der sie zuvor als Notar bzw. Anwalt tätig waren.
Wann darf ein Notar nicht beurkunden?§ 4 Ablehnung der Beurkundung
Der Notar soll die Beurkundung ablehnen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.
Wann ist ein Notar befangen?(1) Soweit es sich bei Amtstätigkeiten des Notars nicht um Beurkundungen nach dem Beurkundungsgesetz handelt, gilt § 3 des Beurkundungsgesetzes entsprechend. (2) Der Notar kann sich der Ausübung des Amtes wegen Befangenheit enthalten.
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