Wann gelten die neuen corona regeln in nrw

Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen gab am Freitag (22. Juli) bekannt, dass die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen sowie die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 25. August 2022 verlängert werden. 

Die neuen Verordnungen traten erstmals am 3. April in Kraft und sahen weitreichende Lockerungen vor: Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen seitdem. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.

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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt bereits im April: „Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben. Und in den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit. Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“

Hinweise zur Maskenpflicht und Testnachweisen

Bestehen bleiben weiterhin Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc. Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus.

Hygienekonzepte sollen überprüft werden

Minister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“

Die Verlängerung der Verordnung tritt am Donnerstag (28. Juli 2022 - um 0.00 Uhr) in Kraft, sodass die bisherigen Regelungen ohne Unterbrechung fortbestehen. Die Verlängerung gilt bis zum 25. August 2022.

Video in Kooperation mit dem WDR:

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Erstellt: 07.10.2022, 10:00 Uhr

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Die bisherigen Corona-Regeln in NRW gelten seit Oktober weiter. Karl-Josef Laumann äußerte sich zu einer Maskenpflicht in Innenräumen. Die derzeitigen Maßnahmen.

Hamm - Seit dem 1. Oktober gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. Neue Corona-Regeln gibt es allerdings nicht. Die Corona-Regelungen mit Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gelten vorerst weiter.

Das Land werde von der Möglichkeit, verschärfte Schutzmaßnahmen anzuordnen, keinen Gebrauch machen, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag (29. September) mit. Die Landesverordnung bleibe auch nach dem 1. Oktober im Wesentlichen unverändert. Vom Tisch ist damit zumindest vorerst eine durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz mögliche generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, etwa in Schulen. Die neue Schutzverordnung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2022.

Corona-Regeln in NRW im Oktober: Die Maßnahmen im Überblick

Kurz zusammengefasst gelten weiterhin unter anderem Maskenpflicht in Bussen und Bahnen (ÖPNV) sowie eine Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die aktuellen Corona-Regeln in NRW im Überblick:

  • Maskenpflicht im ÖPNV (mindestens OP-Maske);
  • Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen;
  • Maskenpflicht in Innenräumen staatlicher Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose);
  • Testpflicht (aktueller negativer Nachweis) für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen; auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt;
  • In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Karl-Josef Laumann sagte zur Verlängerung der Corona-Regeln über den 1. Oktober hinaus: „Derzeit zeichnet sich die Pandemiesituation durch eine weitgehend stabile Lage aus, auch wenn die Zahlen in den letzten Tagen angestiegen sind. Diese Entwicklung beobachten wir sehr genau, gerade was die Belastung der Krankenhäuser durch Corona-Patienten und Personalausfälle angeht. Im Moment sind die Zahlen im Vergleich zum Frühsommer aber niedrig“, wird Laumann in der Mitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums zitiert.

Schärfere Maßnahmen, wie etwa eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, seien derzeit nicht verhältnismäßig, heißt es weiter.

Corona-Regeln in NRW im Oktober: Tests und Quarantäne

Die meisten Testpflichten, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren (vor allem für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen), ergeben sich künftig direkt aus dem seit 1. Oktober geltenden Infektionsschutzgesetz des Bundes. 

Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert. Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit, sich frei zu testen. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Bei der Frage nach der Maskenpflicht im Bahnverkehr herrscht Wirrwarr. In welchen Zug muss ich FFP2-Maske tragen, wo reicht die OP-Maske? Durch die neuen Corona-Regeln in NRW droht ein Chaos im Nah- und Fernverkehr.

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