Fort- und Weiterbildungen sind gerade im Bereich der professionellen Pflege unumgänglich. Durch sie bietet sich die Möglichkeit der persönlichen Weiterentwicklung. Du kannst neue Kompetenzen erwerben oder bereits vorhandenes Wissen auffrischen bzw. vertiefen. Damit ebnest du deinen Weg für den nächsten Karriereschritt. Gesetzlich vorgeschriebenUnabhängig davon sind sie aber auch indirekt gesetzlich vorgeschrieben. Denn der Gesetzgeber hat im SGB XI §11 die Pflichten einer Pflegeeinrichtung verankert, nach der die Versorgung von Pflegebedürftigen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu gewährleisten ist. Dass es sich in der Medizin um eine Wissenschaft mit stetig neuen Erkenntnissen handelt, ist hinreichend bekannt und Fortbildungen in diesem Bereich selbstverständlich. Da sich die Pflege jedoch nun seit mehr als einem Jahrzehnt ebenfalls akademisch etabliert und damit neues Wissen generiert, gewinnt die Fort- und Weiterbildung anhand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse ebenso an Bedeutung wie ein Studium in der Pflege. Im Bereich der nicht akademischen Weiterqualifizierung kann grob zwischen Fort- und Weiterbildung unterschieden werden. Zwar werden sie im täglichen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet, meinen aber nicht dasselbe. Fortbildung im Bereich PflegeUnterschieden werden Erhaltungs-, Erweiterungs-, Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen:
Pflegerische WeiterbildungAuch im Bereich der Weiterbildung gibt es für Pflegekräfte viele unterschiedliche Angebote. Als Konsequenz der steten Generierung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse befindet sich das Weiterbildungsangebot dabei anhaltend im Umbruch. Während einige Weiterbildungen wie etwa der Lehrer für Pflegeberufe durch das Studium der Pflegepädagogik weitestgehend ersetzt wurden, ist die Weiterbildung zur Fachkraft für Anästhesie und Intensivmedizin weiterhin eine feste Größe. |