Warum sehen juristen alle gleich aus

Rechts - wissenschaft (?) 

Was macht die Faszination vom „Recht“ aus?

Haben doch die Meisten eine Meinung dazu, jedoch nur die Wenigsten eine Ahnung. Wenn immer irgendwo ein rechtliches Problem besteht, stellt sich für alle Be- und Unbeteiligten immer die Fragenach dem Recht. Schnell finden sich zahlreiche Meinung und Ergebnisse, deren Vielseitigkeit nur durch ihre Falschheit übertrumpft wird. Im Zeitalter des Internets ist es üblich, seine Probleme einfach in eine Suchmaschine einzugeben und sich durch die Ergebnisse zu klicken, bis man eine Lösung gefunden hat, die einem gefällt. Wozu braucht man also noch Anwälte?

„Rechtswissenschaft“ lässt sich nicht ohne „wissenschaft“ schreiben! 

Für viele ist Jura keine Wissenschaft, sondern vielmehr die Fähigkeit heiße Luft zu verbreiten, nach dem alten Grundprinzip „Wer am lautesten schreit, hat Recht“. Was macht also den wissenschaftlichen Teil der Jurisprudenz aus, der für Außenstehende grundsätzlich schwer zu erkennen ist? Die Rechtswissenschaft ist im Gegensatz zu den klassischen (empirischen) Wissenschaften wie der Physik, Biologie, etc. bei denen es darum geht die Grundlagen der Natur zu erforschen eine hermeneutische Wissenschaft. Ziel der Hermeneutik ist es, den Sinn der menschlichen Schöpfung auszulegen und zu verstehen. Sie erlangt in Form der Rechtswissenschaft allgemeine Bedeutung durch ihren Anspruch an die allgemeine Verbindlichkeit ihrer Texte und deren Anwendung auf konkrete Lebenssachverhalte. Die Rechtswissenschaft dient in erster Linie dazu, gesellschaftliche Konflikte zu lösen und in Zukunft zu vermeiden. 

„Sollte ich einmal einen Sohn haben, soll er etwas Prosaisches werden: Jurist oder Seeräuber.“ (Lord Byron) 

In der Praxis wird dann versucht, den entsprechenden Lebenssachverhalt derart unter die Gesetze zu legen, dass nicht nur das Recht eingehalten wird, sondern dass der Konflikt für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst wird. Im Rahmen des Studiums wird man sehr schnell mit dieser Tatsache konfrontiert. Man fängt gleich in der ersten Stunde damit an, am Fall zu lernen. Auch wenn die Fälle erst mit dem Fortschreiten des Studiums realistischer werden, so sind auch die frühen, kleinen Fälle keineswegs lebensfremd. Wie viele Verträge beim Kauf einer Semmel geschlossen werden beschäftigt zwar nicht den Großteil der Juristen, das Prinzip, das dahinter steht, ist aber für alle Rechtsgeschäfte gleich. Hier wird das Recht angewandt, um einen alltäglichen Ablauf unter einer juristischen Sicht zu betrachten, was dazu führt, dass beide Seiten des Vertrages in der Form abgesichert sind, dass sie sowohl ihre Rechte, als auch ihre Pflichten kennen. Soweit könnte man Jura noch als Handwerk betrachten. Der wissenschaftliche Teil beginnt in dem Moment, in dem das abstrakt formulierte Recht nicht mehr so eindeutig anwendbar ist. Die Abstraktheit ist notwendig, um das Gesetz auf möglichst viele Fälle anwenden zu können. Dies führt jedoch dazu, dass im Gesetz selbst keine klaren, für Laien verständliche Formulierungen zur Anwendung kommen. Es wird auf abstrakte Formulierungen zurückgegriffen, die zusätzlich unter Berücksichtigung der Systematik des Gesetzes zu verstehen sind.

Die Gesetze müssen also unter Beachtung der rechtlichen Grundsätze und der juristischen Methodik ausgelegt werden. Wie in jeder anderen Wissenschaft finden sich auch hier unter den verschiedenen Experten unterschiedliche Meinungen, was in der Regel zu einer Diskussion und schließlich der Formung verschiedener Meinungsbilder und Theorien führt. Neben der herrschenden Meinung (h. M.) finden sich die Meinung der Rechtsprechung (Rspr.) und die der Lehre (h. L.). Diese unterschiedlichen Meinungen sind für den Laien in der Regel nicht interessant, da er im Fall des Falles nur die Meinung der Rechtsprechung zu Gesicht bekommt. 

„Die Phantasie trainiert man am besten durch juristische Studien. Kein Dichter hat jemals die Natur so frei ausgelegt wie Juristen die Gesetze.“ (Jean Giraudoux (1882-1944), frz. Schriftsteller u. Diplomat) 

Die anderen Meinungen bilden aber einen ständigen Diskurs innerhalb der Rechtsprechung, der früher oder später dazu führen kann, dass das Recht in seiner jetzigen Form angepasst wird. Die Forschung dient aber nicht nur dazu, die bestehenden Gesetze anzupassen, sondern auch die Grundlage für neue Gesetze zu bilden. Doch nicht nur der akademische Teil der Juristen beschäftigt sich mit dem wissenschaftlichen Aspekt des Rechts. Da sich die Bedeutung des Rechtes vor allem in der Praxis zeigt, widmen sich zahlreiche Juristen in der Wirtschaft dem Verfassen von Büchern und Kommentaren, Aufsätzen in Zeitschriften und Vorträgen. Dadurch entsteht ein ständiger Schlagabtausch zwischen dem Theoretischen und dem Praktischen.

„Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen.“ (Otto von Bismarck) 

Das Ergebnis der Suchmaschine mag also teilweise richtig sein. Es könnte sich aber auch nur um eine Mindermeinung handeln, die vor Gericht nicht zur Geltung kommt. Es kommt selten vor, dass man alle unterschiedlichen Meinung und Theorien zu einem Problemfall erhält. Da die Quellen meist von Laien verfasst wurden, haben diese auch kein juristisches Hintergrundwissen, um das Problem überhaupt verstehen zu können. Daher ist es schwer möglich die unterschiedlichen Laienmeinungen zu bewerten und sein Rechtsproblem verbindlich lösen zu können. Ein Rechtswissenschaftler ist also nicht nur jemand, der sich für einen streitet, sondern jemand, der die Problematik des Rechtssystems kennt und bei der Lösung des weltlichen Problems auf juristischer Ebene zur Seite steht. 

„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.“ (Wilhelm Busch)

Jurastudium - Aufbruch in eine neue Welt?

Die Gründe für ein Jurastudium sind vielseitig. Den einen reizt die Aussicht auf ein hohes Gehalt, den anderen die Tatsache, dass in Jura viele Frauen und keine Mathematik vorherrschen. Der Rest folgt in den Fußstapfen seiner Vorfahren. Allen gemeinsam sollte jedoch ein gewisses Grundinteresse am Rechtssystem und seinen Gesetzen sein.

Wenn man jemandem erzählt, man studiert Jura wird man entweder mit Ehrfurcht oder mit Abscheu angesehen. Abscheu erfährt man meist von den Leuten, für die Rechtsanwälte nur geldgierige Schufte sind, die über Leichen gehen, um ein größeres Auto zu fahren. Ehrfurcht von denen, die den enormen Ehrgeiz bewundern, der am Anfang des Jurastudiums steht.

In den nächsten Wochen werdet ihr mit Informationen überschüttet. Über das Studium, den Ablauf, die Prüfungen, die Grundlagen, die Arbeitsweise, die Prinzipien und alles was ein guter Jurist sonst noch zum Studieren braucht. 

„Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“ (Ludwig Thoma) 

Was macht aber einen guten Juristen aus?

Im Studium lässt sich diese Frage sehr leicht beantworten, da hier nur die Noten für den Erfolg entscheidend sind. Wer also gute Noten schreibt, der ist auch ein guter Jurastudent. Ist er aber auch ein guter Jurist? Um diese Frage zu beantworten wird oft der sogenannte Senftubentest zur Rate gezogen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass diejenigen, die ihre Senftube von der Mitte her ausdrücken eher nicht so zum Juristen geeignet sind, als der Teil, der die Tube sorgfältig von Hinten leert und anschießend einrollt. Die Aussagekraft dieses Testes sei mal dahin gestellt, soviel ist jedoch sicher, dass Juristen grundsätzlich eher in Richtung Erbsenzähler gehen. Diese Grundeinstellung zum Haare spalten ist jedoch sehr wichtig, wer möchte sich sonst schon damit beschäftigen, wie viele Verträge bei jedem Kauf geschlossen werden oder wem das Obst, das vom Baum des Nachbarn gefallen ist, gehört. Während des Studiums stellt man schnell fest, dass es auf die meisten rechtlichen Fragen nur dann eine einfache Antwort gibt, wenn diese keinen interessiert. Erst wenn sich zwei Parteien streiten, kommen die Juristen ins Spiel und ab dann ist die Frage nach dem Recht auch nicht mehr so einfach. 

„Jedes Ding hat zwei Seiten. Mit Rechtsanwalt drei.“ (Klaus Klages) 

Durch die abstrakte Formulierung der Gesetze, damit diese auf möglichst viele Situationen angewandt werden können, ist es nicht immer möglich nur aus dem Gesetzestext heraus einen Rechtsstreit zu schlichten. Das Gesetz muss also unter Berücksichtigung juristischer Grundlagen ausgelegt werden. Dabei sollte nicht nur der Streit geschlichtet werden, sondern das Gesetz beachtet, andere Gesetze nicht umgangen und kein ungerechtes Ergebnis entstehen. Dies bedarf einer gewissen Erfahrung, deren Aneignung Ziel des Studiums ist. Am Ende eures Studiums solltet ihr also nicht alle Gesetze auswendig gelernt haben, sondern vielmehr die Fähigkeit entwickelt, am Gesetz, das sich auch ständiger Wandlung unterzieht, zu arbeiten. Ihr habt dann ein Verständnis für die entsprechenden Rechtsprobleme entwickelt und seid in der Lage, Mandanten entsprechend zu vertreten und den Konflikt zu lösen. 

Auf welche Seite des Gesetzes - Staatsanwalt, Richter oder Anwalt - ihr euch dabei stellt, müsst ihr für euch selbst entscheiden. Wichtig bei der Entscheidung sollte jedoch nicht nur der mögliche Verdienst sein, sondern in welche Richtung man sich entwickeln möchte. Die einzelnen Sparten unterscheiden sich doch stark voneinander. Als Staatsanwalt oder Richter sitzt der Fokus auf der Rechtsprechung. Anwälte üben auch noch zusätzlich eine beratende Funktion aus und können als Streitschlichter dienen. 

Um in den Staatsdienst zu gelangen sind je nach Bundesland in der Regel überdurchschnittlich gute Noten nötig. Ein Prädikatsexamen ist also schon Voraussetzung, um als Richter oder Staatsanwalt Karriere zu machen. Auch wer in einer der großen, internationalen Kanzleien arbeiten möchte, sollte überdurchschnittlich gute Punktzahlen im Staatsexamen mitbringen und ein wenig Auslandserfahrung. Wichtig sind aber nicht nur akademische Qualifikation, sondern auch persönliche Entwicklung und Soft-Skills. In der Wirtschaft wird oft bemängelt, dass die Absolventen nicht über den Tellerrand hinaus sehen können. Auch diejenigen, die nach dem Studium nicht im juristischen Bereich arbeiten wollen, sollten die Stellung der Note nicht vernachlässigen. Die Abschlussnote zeigt ähnlich wie beim Abitur nicht nur die Qualifikation in dem entsprechenden Bereich, sondern auch die allgemeine Fähigkeit zum Lernen und Problemlösen. Vor allem das in Jura benötige analytische Vorgehen und Denken ist in der Wirtschaft stets gefragt. 

„Ein bloßes Ungefährwissen ist nirgendwo gefährlicher als in der Rechtswissenschaft.“ (Gustav Radbruch) 

Das soll nicht bedeuten, dass man in Jura gute Noten schreiben muss, um überhaupt einen Job zu finden. Die begehrten Plätze werden aber natürlich zuerst an die guten Noten vergeben. Auch wenn es stets einen Mangel an guten Juristen gibt, sollte man seinen Abschluss nicht allzu locker sehen. Dies ist euer finaler Teil der Ausbildung, in dem es um alles geht. Nehmt euer Studium daher vom ersten Tag an ernst und setzt euer Ziel nicht zu niedrig an. 

Dann habt ihr alle das Potenzial gute Juristen zu werden.

Was macht einen sehr guten Juristen aus?

Welche Eigenschaften sollte ein guter Anwalt bzw. eine gute Anwältin noch mitbringen? Dreber: Ein Anwalt muss ehrgeizig, neugierig und ehrlich sein. Ohne Letzteres kommt man in dem Beruf nicht weit, gerade in einer Feld-und-Wiesen-Kanzlei, in der so viele Rechtsgebiete gleichzeitig abgedeckt werden.

Wie kleiden sich Jura Studenten?

Die Jura-Studenten sind ebenso wie ihre Kollegen aus dem BWL-Bereich meistens seriös und schick gekleidet. Während der angehende Anwalt am liebsten zum Polohemd greift, gibt sich der BWL-Student auch mit einem Karo-Hemd zufrieden. Schick geht es aber auch bei der Hose zu.

Sind Juristen beliebt?

Mehr noch: Unter Juristen ist der Jurist durchaus beliebt26. Wenn ein Jurist mit anderen Leuten zusammensteht oder -sitzt, sind die anderen gewöhnlich auch Juristen, und man kann wetten, daß sie über irgendwelche Rechtsfälle fachsimpeln und sich pudelwohl dabei fühlen. Dabei kann man allerdings auch übertreiben.

Warum sagt man Jura?

Die ehemalige Verknüpfung des weltlichen mit dem göttlichen Recht ist in Deutschland noch heute an der Verwendung des Pluralbegriffs Jura (lateinisch für „die Rechte“) erkennbar – die Singular-Form Jus oder das lateinische ius ist in Österreich und der Schweiz gebräuchlich.