Was bedeuten dioe buchstaben auf dem tüv siegel bei tauchflaschen

Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

13.08.2012 10:47

Hi,

mal ne Frage dazu: Wiederholungs-Prüfung bei Druckbehältern, hier Tauchflaschen: muss das Eingestempelt werden mittels Schlagzahlen und TÜV-Stempel oder reicht da auch ein Aufkleber (und Prüfbericht?)? Wo ist das mit dem TÜV genau geregelt (wie was einzustempeln oder aufzukleben ist, nicht die Fristen!). Wenn das jemand weiss, bitte einen Link zur Quelle.

Vielen Dank!

13.08.2012 12:24

Hallo,
ich habe mich vor meiner Prüfung im Frühling auch darüber informiert, ob es möglich ist die Flaschen nur per Aufkleber zu markieren. Bei www.massong.com bin ich fündig geworden. Man hat mir gesagt, dass Flaschen normalerweise nur bei der Erstinbetriebnahme mit Aufklebern versehen werden. Allerdings habe ich dann nochmal nachgefragt und man hat mir anstandslos zugesichert, dass auch Aufkleber angebracht werden können. Dazu den Prüfbericht und ihn zur Not dem Füller zeigen und die Sache passt. Wichtig war mir das vor allem wegen der erhaltenen Rostbeständigkeit der Flaschen.

Gruß, Sebastian

13.08.2012 14:29

Danke Sebstian, das ist aber nicht das, was ich meinte:

Ich habe mehrere Flaschen, auch welche, die schon 10x beim TÜV waren. Nun habe ich bei der letzten Prüfung welche mit Aufkleber zurückbekommen statt einer Stempelung. An einer Basis (hier in D) hat mir der Betreiber gesagt, dass dies nicht zulässig sei (Prüfprotokoll müsse dabei sein, Aufkleber könnte ja jeder auch selbst machen und aufkleben...). Daher suche ich nach einem Text, in dem die verschiedenen Kennzeichnungsmöglichkeiten oder die Vorgabe wie das zu Kennzeichnen ist drin steht. Wichtig wäre mir, ob ich die Stempelung verlangen kann oder den Aufkleber akzeptieren muss.

13.08.2012 14:32

ach ja, Thema Rostbeständigkeit: das kannst du ruhig vernachlässigen, wenn der Shop nichts drüber macht, ich mach da auch nix... Sieht vielleicht nicht schick aus, aber wegrosten tut sie deshalb auch nicht. Da sehen die Flaschen innen oder unter dem Fuß oftmals viel schlimmer aus.

14.08.2012 06:19

Die Aussage des Füllers, einen Aufkleber könnte man selber machen ist nicht sehr gut überlegt. Für MICH wäre es erheblich einfacher per Schlagzahlen einen neuen TÜV zu generieren als einen aufwenig hergestellten Aufkleber dafür zu nutzen...
Dauernd diverse Prüfberichte mitschleppen zu müssen kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Bei meiner damaligen M12/300 wurde z.B. das Inbetriebnahmedatum gestempelt (dazu noch Falsch herum, also Jahr/Monat) und so stand da für meinen ehemaligen Füller, dass der TÜV abgelaufen sei, ohne Diskussion. Da hat nur ein Füllerwechsel geholfen!
Bevor da nicht etwas verbindlich einheitliches festgelegt wird, wird es diese Diskussionen ewig weiter geben

14.08.2012 10:23

Z.B. bei www.tauchflasche.de wird geklebt. Ich persönlich mag es auch überhaupt nicht wenn in die Flaschen "Macken" reingestampft werden. Also Fazit: Möglich ist es hängt wahrscheinlich von der prüfenden Stelle ab ob`s auch geht ...

14.08.2012 17:07

ich glaube, ihr redet an meiner Frage vorbei: wo steht wie sie gekennzeichnet werden muss/darf?
Wenn Aufkleber: was gilt? Wenn Stempelung: wie genau ist diese aufgebaut? (nicht ablesen von der Flasche, nur Vorschrift ist interessant!)
Ich möchte den Hintergrund wissen...

Ich präferiere eine Einstempelung in die Flasche, keinen Aufkleber...

15.08.2012 20:25

Auszug TÜV Süd:
Am besten einfach und einheitlich: Prüffrist-Kennzeichnung
Der Gesetzgeber hat mit der BetrSichV Art, Umfang und Fristen für die Wiederkehrenden Prüfungen festgelegt.

Der Gesetzgeber hat jedoch nicht festgelegt, ob und wie Prüffristen zu kennzeichnen sind.
Dies ist einerseits konsequent, da es die Eigenverantwortung des Betreibers stärkt und sich Prüffristen aufgrund einer veränderten Betriebsweise ändern können. Auf der anderen Seite wünschen sich Taucher und Füllunternehmen, dass die Flaschen einfach und einheitlich mit Monat und Jahr der nächsten anstehenden Prüfung gekennzeichnet werden.

Um diesem Wunsch zu entsprechen, hat die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) von TÜV SÜD festgelegt, dass Flaschen von Tauchgeräten zusätzlich zum Prüfdatum und dem Stempel des Prüfers mit dem Datum der nächsten Wiederkehrenden Prüfung gekennzeichnet werden sollen. Diese Prüffrist wird ergänzt mit dem Buchstaben I (für Innere Prüfung) oder F (für Festigkeitsprüfung), um die Art der nächsten Prüfung zu verdeutlichen.

03.11 (Stempel) 09.13 I bzw. 03.11 (Stempel) 09.13 F

Anmerkung:
Da es keine gesetzliche Regelung auf diesem Gebiet gibt, besteht durchaus die Möglichkeit, dass andere Zugelassene Überwachungsstellen unterschiedlich vorgehen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir dies weder bewerten, noch eine Handlungsanleitung für diesen Fall geben wollen.

15.08.2012 20:33

den "Zettel" mitschleppen ist auch unrealistisch, stell dir das mal am WE in Hemmoor vor, dort sind am WE bis zu 700 Taucher!!! der See ist am "kochen"!!

wenn die 700 nun zum Füllen kommen, und der Füller dann noch die sportlichen kleinen-dicken 12ér begutachten muss: sprich Netz öffnen,Datum suchen mit Zettel vergleichen, usw... und dann bücken..

sorry, hier geht Vorstellung und Wirklichkeit auseinander.

meine D12 haben beim TÜV Klebchen bekommen, meine ganz alte 15ér wurde früher immer gestempelt--wird noch immer bei selbiger Bude abgegeben.

LG Ursus

16.08.2012 08:56

das habe ich auch gefunden. Was aber mein Problem ist: ich war am See und wollte Flaschen mit Aufkleber füllen lassen und da wurde mir gesagt: ist nicht zulässig. Nun ist die Frage: woher kommt das?
ich habe noch das hier: //www.flaschentuev.com/eigene_dokumente/regelung.pdf ist aber leider schon was älter, gibt bestimmt was neues (und das brauche ich...) Aus dem verlinkten ist klar zu erkennen, dass Stempelung hier einprägen in die Flasche bedeutet (ausser bei Verbundflaschen, siehe letzter Satz).

Gruß Michel

mandiSSI-DiveCon, SUB-Techn.Nitrox, ÖWR-GS

16.08.2012 09:50

Es gibt zwei gesetzliche Anforderungsbereiche diesbezüglich für Tauchflaschen: 1.die Verwendung und 2.der Transport auf der Straße

Für die Verwendung ist mir keine Anforderung an die Art der Kennzeichnung bekannt (Normen,...).

Für den Transport auf der Straße gilt hierbei jedoch die ADR (auch privat und bei freigestellten Mengen <1.000l).

Dort heißt es in Punkt 5.2.1.6.:
"....diese Angaben dürfen entweder eingeprägt oder auf einem Gefäss befestigten dauerhaften Schild oder Zettel oder durch eine haftende und deutlich sichtbare Kennzeichnung, z.B. durch Lackierung oder ein anderes gleichwertiges Verfahren, angebracht sein....."

Das bedeutet, m.M. nach ist auch der Aufkleber zulässig, solange er deutlich lesbar angebracht ist.

VG, Mandi

16.08.2012 09:54

Hallo, um mal etwas Licht in die Sache zu bringen. Es gibt einen EK ZÜS Beschluss.
Beschluss des EK ZÜS zum Arbeitsgebiet Druckanlagen vom 29.11.2011
Inhalte einer Kennzeichung von Flaschen von Atemschutzgeräten.
//www.vdtuev.de/service/ek_zues_beschluesse/pdokliste?oid=98165

Beste Grüsse
Peter Schreiner
//www.facebook.com/peter.schreiner.3

SCUBA Sicherheitstechnik
Innovationszentrum für Sicherheit, Gesundheit und Hygiene
//www.scuba-sicherheitstechnik.de

16.08.2012 15:31

Danke Peter, das hilft schon weiter.

16.08.2012 20:33

....was hilft hier weiter???

demnach können Aufkleber angebracht werden, müssen fälschungssicher sein und sich selbst zerstören???

ich versuche gerade "Dies" bei meinen Aufklebern zu überprüfen....bis zur "Selbstzerstörung" muss ich mich aber noch gute 2 Jahre gedulden

,
ich werd mich halt mal jeden Tag mal ne Stunde davor hinsetzen---mit Schutzmaske natürlich

LG Ursus (@ trigger...soll´s der Füller ruhig machen, lass uns lieber abtauchen )

17.08.2012 09:13

Ursus, abtauchen geht - wenn die Flaschen voll sind

blöd, wenn man sich mit so einem Kram rumschlagen muss. Im Endeffekt entscheidet der Füller ob ich tauche oder nicht. Gottseidank habe ich zu Hause das Problem nicht...

blubb, blubb, weg

21.08.2012 10:33

So, mittlerweile habe ich von der betreffenden TÜV-Ausführenden Stelle auch die Begründung bekommen: es gibt ein Schreiben vom TÜV an den Tauchshop, dass die Flaschen als Teil eines AG/TG nicht dem ADR Punkt xxxxxx und somit der Stempelung, sondern - wie Peter schon verlinkt hat - die Kennzeichnung mittels Aufkleber zulässig ist.

Danke allen für die Mithilfe bei der Aufklärung meiner Frage!

Gruß Michel

21.08.2012 13:19

Danke für die abschließende Info!

03.01.2020 19:22

Hallo zusammen,

ich fürchte, ich müsste die alte Diskussion mal wieder beleben. Unten sind Fotos zweier Tauchflaschen des gleichen Herstellers, eine erworben 2018, die andere 2019.

Flasche 2018: Hat ablöse-gesicherten stabilen Aufkleber, der das Ventil "verplombt", mit Datum IBN und Datum der nächsten Prüfung und dem TÜV-Logo mit den tanzenden Buchstaben. Führe immer das IBN-Protokoll mit, habe ich aber noch nie gebraucht, Aufkleber wurde stets von allen Füllstationen akzeptiert.

Flasche 2019: Wurde mit dem großen Aufkleber "TÜV Rheinland" ausgeliefert.
Ich wundere mich nun:

- Auf der Flasche selbst ist keine Prägung oder weiterer Aufkleber über die Inbetriebnahme, lediglich das Herstelldatum der Flasche (vor mehreren Jahren) ist eingeprägt.
- Datum mit Jahr/Monat der letzten Prüfung sowie des nächsten Prüftermins ist auf der Flasche und und dem Aufkleber nicht vorhanden, nur lapidar "Sicherheit 2019". Der schöne QR-Code schickt einen auf eine wenig aussagekräftige Seite vom TÜV Rheinland mit Ausführungen über Beispiele von Druckgeräteprüfungen im Allgemeinen, die da heißt "Sicherheit 2018" (sic!).
- Aufkleber ist nicht gegen Ablösen gesichert, im Gegenteil, löst sich schon selber ab. Ich könnte ihn jetzt abpulen und sonstwo aufkleben.

Hersteller sagt: Das ist jetzt so üblich.

Ich gehe nicht davon aus, dass bei der IBN-Prüfung geschlampt wurde, aber die Kennzeichnung finde ich komisch. Protokoll habe ich noch nicht, bekomme ich noch zugeschickt.

Ich kenne eigentlich bislang für neue DTG nur ablösefeste Aufkleber mit Jahr/Monat letzte Prüfung und nächste Prüfung, oder halt die Prägung. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand ohne genaue Inspektion des IBN-Protokolls bereit ist, mir diese Flasche zu füllen. Und selbst wenn ich das Protokoll mitführe: Wenn irgendwo richtig Betrieb ist, wird die Flasche einfach aussortiert, da ist gar keine Zeit, mit dem Prüfprotokoll herumzuwedeln, und Grundsatzdiskussionen in Hemmoor oder gar Löbejün würde ich mir gern ersparen

.

Daher möchte ich gern fragen:

- Wer hat in 2019 ein neues DTG erworben?
- Wie sah da die IBN-Kennzeichnung auf der Flasche aus?
- Weiß jemand, ob diese maue "Sicherheit 2019"-Lösung jetzt Stand der Technik ist und ich das so hinnehmen muss?

Danke, viele Grüße, frohes neues Jahr!

03.01.2020 19:59Geändert von Seraphin,
04.01.2020 01:10

Ich habe gerade erst kürzlich eine Alu7 gekauft, der Kleber ist Silbern vergleichbar zu deinem zweiten Foto, inklusive (ungestanztem) Datum der letzen Prüfung und mit (gestanztem) Datum der nächsten Prüfung.

Welcher "TÜV" das aber war, weiß ich nicht. Rheinland wohl kaum. Das Logo dürfte dasselbe sein, wie deines. Auch wenn deines bereits etwas abgenutzt ist.

edit: Hab gerade noch den Prüfbericht angesehen, und doch: Es ist TÜV Rheinland.

edit2: Noch ne Anmerkung, bei meinen Flaschen wurden diese Plaketten stets lose mitgeliefert. Ich klebe sie erst gar nicht, zumal ich in Österreich sowieso andere Prüffristen habe. Macht aber somit den Eindruck, dass sie erst vom Händler geklebt werden? Evtl. weitere Fehlerquelle? Andererseits sagtest du, du hättest den Hersteller gefragt. Meine Flasche ist von MES, Hersteller für das ganze Tauchgerät inkl. Ventil ist DIRZone laut Prüfbericht.

04.01.2020 22:31

Danke für die Antwort, Seraphin!

Zumindest der große Aufkleber (2019) wird definitiv vom Händler geklebt. Das hatte er nämlich vergessen, und mir den Aufkleber dann nachgeschickt, damit ich ihn selber aufkleben kann (was ich mit mittelmäßigem Erfolg auch gemacht habe).

Ich habe beim Hersteller noch mal gefragt, ob ich einen ordentlichen Aufkleber mit Datum der IBN und der nächsten Prüfung bekommen kann. Ansonsten führe ich den Prüfbericht (auf A5 verkleinert und laminiert) im Flaschennetz mit. Aber elegant ist natürlich was anderes.
Viele Grüße!

Wie alt ist meine Tauchflasche?

Aktuell ist der TÜV für Tauchflaschen 2,5 Jahre (30 Monate) gültig. Ob eine Tauchflasche einen aktuellen TÜV hat kann man am eingeschlagenen Prüfstempel sehen.

Wie lange hat eine Tauchflasche TÜV?

TÜV-Abnahmen.

Was kostet der TÜV für eine Tauchflasche?

- Abgabe nur mit Termin 04296 / 7629000.

Was bedeuten die Zahlen auf der TÜV Plakette?

Was bedeuten die Zahlen auf der Prüfplakette? In der Mitte der Plakette steht auf dem hinteren Fahrzeug-Kennzeichen eine zweistellige Ziffer, die als Abkürzung für das Jahr steht, in dem die nächste HU ansteht. Eine 21 zum Beispiel bedeutet, dass das Fahrzeug im Jahr 2021 fällig ist.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte