Show Was wir für Sie tun können: Sollten Sie einer Straftat verdächtig und Ihr Name bekannt sein, bekommen Sie von dem zuständigen Polizeibeamten eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter. Die Vorladung erfolgt in aller Regel schriftlich. Der verletzte Tatbestand wird Ihnen mitgeteilt. Weiterhin erfahren Sie den Ort und den vorgesehenen Beginn der Vernehmung. Vor der Vernehmung wird Ihnen erläutert, welche Tathandlung Ihnen vorgeworfen wird und wer der Geschädigte ist. Zu Beginn der Vernehmung werden Sie auf der Grundlage der Strafprozessordnung (§ 163a StPO) über Ihre Rechte als Beschuldigter belehrt. Ihre Rechte als Beschuldigter:
Ihre Angaben werden protokolliert und Ihnen zur Bestätigung vorgelegt. Dies erfolgt durch Ihre Unterschrift. Ihre gestellten Beweisanträge und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen fließen in die Ermittlungen ein. Nach deren Abschluss erfolgt die Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung. Woran Sie denken sollten:
Wie geht es weiter? Wenn alle Zeugen angehört wurden und alle Untersuchungen abgeschlossen sind, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Sie entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Wird dies bejaht, erfolgt die Abgabe an das Gericht. Verantwortlich: Polizeipräsidium Kaiser-Friedrich-Str. 143 Das könnte Sie auch interessieren
Ist eine Vorladung schlimm?Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Es handelt sich um eine unverbindliche Einladung, die Sie auch so behandeln sollten. Sagen Sie den Termin freundlich ab. Bei der Polizei müssen Sie nur dann erscheinen, wenn dies ausdrücklich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde.
Was passiert wenn man eine Vorladung bekommt?Mit einer Vorladung erfahren Sie als Beschuldigter in der Regel zum ersten Mal davon, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Die Vorladung zu einer Vernehmung kann von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. In der Regel haben Sie keinen Vorteil davon einer polizeilichen Vorladung zu folgen.
Ist eine Vorladung auch eine Anzeige?Nicht erscheinen trotz polizeilicher Vorladung
Bei einer polizeilichen Vorladung kann der Betroffene hingegen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, er kann auch nicht durch die Polizei gezwungen werden, an der Vernehmung teilzunehmen.
Was sind meine Rechte bei einer Vorladung?Der Absender der Vorladung - das sollten Sie wissen
Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei in den Händen halten, sind Sie nicht verpflichtet, an diesem Termin teilzunehmen. Dies gilt für Zeugen wie Beschuldigte gleichermaßen. Sie müssen den Termin noch nicht einmal absagen.
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