Was bekommt der Arbeitgeber wenn das Kind krank ist?

Nicht nur in Zeiten von Corona können Arbeitnehmer Probleme bekommen, wenn sie sich um ein erkranktes Kind kümmern müssen. Arbeitgeber sollten dabei mit Fingerspitzengefühl vorgehen und genauso wie ihre Mitarbeiter wissen, was rechtlich gilt.

Was bekommt der Arbeitgeber wenn das Kind krank ist?
Erkrankt das Kind, haben Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen einen Freistellungsanspruch. Arbeitgeber können die Vorschrift jedoch vertraglich aushebeln. - © krutenyuk - stock.adobe.com

Auf welcher Grundlage dürfen Arbeitnehmer wegen eines kranken Kindes zuhause bleiben?

Es gibt gleich zwei gesetzliche Vorschriften, die es einem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen sollen, sich zuhause um sein krankes Kind zu kümmern. Zum einen gibt es eine vorübergehende Arbeitsverhinderung nach § 616 BGB: Demnach hat ein Arbeitnehmer einen Freistellungsanspruch für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" (dazu siehe unten), wenn er durch einen "in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden" an der Ausführung der Arbeit gehindert wird. Erkrankt das Kind des Arbeitnehmers, hat das direkt mit seiner Person zu tun und er trägt keine Schuld daran. Folglich darf er zuhause bleiben oder spontan seinen Arbeitsplatz verlassen, um sich um das erkrankte Kind zu kümmern. Jedenfalls dann, wenn es im Haushalt des Arbeitnehmers keine andere lebende Person gibt, die der elterlichen Fürsorgepflicht nachkommen kann oder sonst keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. Der Vorgesetzte muss aber informiert werden.

Bei § 616 BGB ist jedoch zu beachten, dass diese Vorschrift ausgehebelt werden kann: durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag. Im Arbeitsvertrag könnten beispielsweise Formulierungen stehen wie "nur tatsächlich geleistete Arbeit wird auch vergütet" oder dass § 616 BGB ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ob solch eine Vertragsklausel im Einzelfall rechtswirksam formuliert ist, sollte im Zweifel ein Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Ist § 616 (vorübergehende Verhinderung) ausgeschlossen, gibt es noch die Möglichkeit einer Freistellung aufgrund § 45 SGB V (Krankengeld bei Erkrankung des Kindes). Diese Vorschrift regelt die Zahlung von Krankengeld für gesetzlich Versicherte und auch, dass sich Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen lassen können, wenn sie sich um ihr krankes Kind kümmern müssen. Allerdings nur unter den folgenden Bedingungen: Das Kind muss gesetzlich mitversichert sein, es hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet und ein Arzt bescheinigt, dass eine Betreuung notwendig ist. Ein ärztliches Attest sollte aber auch bei Verweis auf § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung) vom ersten Tag an besorgt werden. Damit kann dannbei Nachfrage des Arbeitgebers oder juristischem Streit nachgewiesen werden, dass das Arbeiten nicht zumutbar war, weil der Sorgfaltspflicht dem Kind gegenüber nachgekommen werden musste.

Was gilt für Azubis mit Kind?

Auszubildende können nach § 19 Absatz 1 Nr. 2 b BBiG einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung haben. Im Einzelfall kann sich die Freistellung für einen Azubi mit krankem Kind auf bis zu sechs Wochen erstrecken. Zumindest, wenn die Voraussetzungen des BBiG vorliegen, die sich denen von § 616 BGB ähneln, nämlich aus einem "in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert" zu sein. Dann kann der Arbeitgeber die bezahlte Freistellung nicht ablehnen.

Wie alt darf das kranke Kind sein, damit der Arbeitnehmer zuhause bleiben darf?

Da ist die Gesetzgebung nicht eindeutig. § 45 SGB V bezieht sich zwar auf Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind). In § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung) findet sich jedoch keine Altersbegrenzung. Rechtsexperten gehen allerdings davon aus, dass die elterliche Fürsorgepflicht in aller Regel Vorrang hat. Mütter und Väter dürfen also auch dann nach Hause gehen oder bleiben, wenn ihr Kind älter als zwölf ist und die Erkrankung das erfordert. Zumindest, wenn die Bedingungen aus § 616 BGB (siehe oben) dafür vorliegen.

Wie lang darf die Abwesenheit wegen eines kranken Kindes dauern?

Kommt § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung) zum Zug und ist dieser Paragraf nicht ausgeschlossen zum Beispiel durch eine Klausel im Arbeitsvertrag, darf der Arbeitnehmer eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" fehlen. Konkreter geregelt ist das im BGB nicht. In vielen Arbeits- und Tarifverträgen gibt es spezielle Vorgaben, ob und wie lange Arbeitnehmer zur Betreuung eines kranken Kindes fortbleiben dürfen. In aller Regel sind nur wenige Tage erlaubt. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Fall eine Abwesenheit von fünf Tagen als zulässig angesehen (BAG 5.8.2014 – 9 AZR 878/12). Beziehen sich Arbeitnehmer auf § 45 SGB V und sind die Bedingungen dafür erfüllt (unter anderem Kind nicht älter als zwölf Jahre), ist hingegen klar geregelt, wie lange der Arbeitgeber sie unbezahlt freistellen muss: Bei verheirateten Paaren besteht für jedes berufstätige Elternteil pro Kind ein Anspruch auf zehn Tage pro Kalenderjahr. Bei mehr als zwei Kindern sind es maximal 25 Tage im Jahr pro Elternteil. Alleinerziehenden steht das Doppelte der Tage zu: also längstens 20 Tage pro Kind und bei mehr als zwei Kindern maximal 50 Tage. Ist ein Kind unheilbar krank, haben Arbeitnehmer unbegrenzten Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Hat ein Elternteil die zustehenden zehn Tage (bei einem Kind) bereits ausgenutzt, kann es die zehn Tage des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Damit müssen aber beide Arbeitgeber einverstanden sein.

Was, wenn diese Frist überschritten wird?

Ist das Kind länger krank, muss der Arbeitnehmer andere Betreuungsmöglichkeiten finden. Oder der Arbeitnehmer baut mit Rücksprache Überstunden ab oder arbeitet im Homeoffice, wenn das möglich ist. Auch Urlaub nehmen könnte eine Alternative sein. Einfach wegbleiben oder sich selbst krankschreiben lassen, obwohl er nichts hat, darf der Arbeitnehmer natürlich nicht und könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ist Arbeitnehmern, die sich um ihr Kind kümmern, das normale Gehalt zu zahlen?

Sind die Bedingungen für § 616 BGB erfüllt und der Arbeitnehmer wird kurzfristig unvorhergesehen und unverschuldet wegen der Kinderbetreuung daran gehindert, seiner Arbeit nachzugehen, hat er Anspruch auf normale Entlohnung. Nach § 616 Satz 2 BGB dürfen dem Arbeitnehmer jedoch Leistungen gesetzlicher Versicherungen wie Kranken- oder Unfallversicherung angerechnet werden. Gibt es im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag eine klar formulierte Klausel, die die Lohnfortzahlung aufgrund von § 616 BGB ausschließt, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. Möglich wäre auch eine vertragliche Regelung, dass der Arbeitgeber beispielsweise für fünf Tage den normalen Lohn weiter zahlt.

Wie viel zahlt die Krankenkasse Arbeitnehmern, die zuhause bleiben?

Zahlt der Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung keinen Lohn, wenn der Arbeitnehmer sich zuhause um sein krankes Kind kümmert, kann es Geld von der Krankenkasse geben. Aber nur bei einem vertraglichen Ausschluss von § 616 BGB. Krankengeld gibt es sonst nicht, sondern den normalen Lohn. Und es gibt nur dann Krankengeld von der Kasse bei Vorlage eines ärztlichen Attests, wenn das Kind nicht älter als zwölf Jahre ist, im Haushalt des Arbeitnehmers lebt und auf Hilfe angewiesen ist. Sowie gesetzlich mitversichert ist.

Ein privat versicherter Arbeitnehmer mit privat mitversichertem Kind kann sich nur unentgeltlich (eventuell hat er dafür eine Zusatzversicherung), entsprechend der Dauer des Krankengeld-Anspruchs gesetzlich Versicherter frei nehmen. Das für gesetzlich Versicherte beziehbare Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Arbeitnehmer, die in den vergangenen zwölf Monaten einmalige Zahlungen erhielten wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, können bis zu 100 Prozent Kinderkrankengeld bekommen (abzüglich Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Die Höchstgrenze pro Tag liegt bei 109,38 Euro. Der Lohnersatz muss bei der Steuererklärung angegeben werden.

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Wer bezahlt wenn das Kind krank ist?

Wenn ein Kind krank wird und ein Elternteil daher nicht zur Arbeit gehen kann, müssen Sie als Arbeitgeber für diese Zeit das Entgelt fortzahlen, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Ist der Anspruch ausgeschlossen, zahlt die Krankenkasse dem entsprechenden Elternteil Krankengeld.

Was steht mir zu wenn mein Kind krank ist?

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können in den Jahren 2022 und 2023 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen.

Wie hoch ist das Kinderkrankentagegeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt regulär 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Sofern Sie an Ihren Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten einmalige Zahlungen geleistet haben (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), beträgt das Kinderkrankengeld 100 Prozent des entgangenen Nettoentgelts.

Wie lange Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes?

Der Anspruch besteht für jedes Kind längstens für 20 Arbeitstage im Jahr, bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch auf 40 Arbeitstage im Jahr pro Kind. Insgesamt ist der Anspruch unabhängig von der Anzahl der Kinder auf 45 Arbeitstage bzw. 90 Arbeitstage bei Alleinerziehenden begrenzt.