Was brauche ich für eine E

Seit 2019 dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen fahren. Welche Kennzeichen die Fahrzeuge brauchen und was für den Versicherungsschutz gilt: Die wichtigsten Antworten im Überblick.

1. Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?

Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?

Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen die elektrischen Tretroller nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden.

3. Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?

Die Versicherungsplakette ist über den Kfz-Versicherer erhältlich. Die Plakette bekommen Sie innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann die Plakette gleich mitgenommen werden. Händler können aber auch Fahrzeuge verkaufen, die schon über eine Versicherungsplakette verfügen.

So werden die Versicherungsplaketten an E-Scootern künftig aussehen.

4. Was passiert, wenn ich ohne Versicherungsplakette unterwegs bin?

Wer einen Elektro-Scooter ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.

Und: Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, die der Fahrer in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen muss, wenn bspw. eine geschädigte Person involviert ist. 

5. Was passiert, wenn ich mit meinem elektrischen Scooter einen Unfall verursache?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Mit Hilfe einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen von eigenen Verletzungen nach einem Unfall absichern.

Schadenbilanz von E-Scootern

Seit Juni 2019 dürfen Elektro-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen. Die deutschen Versicherer haben nun eine erste Schadenbilanz vorgelegt: 2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht. Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten im Schnitt rund 3.850 Euro. Somit weisen die elektrischen Tretroller nach dieser Auswertung eine ähnliche Schadenbilanz auf wie Mofas und Mopeds.

6. Wer zahlt, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird?

Einige Versicherer bieten mittlerweile Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken.

7. Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene Versicherung abschließen?

Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Scooter fahren, die älter als 14 Jahre sind.

8. Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?

Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug und braucht daher auch eine eigenständige Kfz-Versicherung.

9. Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht, wie beim Pedelec?

Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.

10. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.

11. Besteht eine Helmpflicht für die E-Scooter?

Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines Elektro-Scooters einen Helm tragen.

12. Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern?

E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.

13. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe?

Der Versicherungsschutz gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Versicherung abgeschlossen hat.

14. Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache?

Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der Kfz-Haftpflicht. Der Fahrer des E-Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner Versicherung rechnen.

15. Ich besitze bereits einen E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern?

Ältere Elektro-Tretroller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, die E-Scooter technisch nachzurüsten, damit sie der Verordnung entsprechen. Allerdings ist die Umrüstung für den Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis. Ausführliche Informationen zur Nachrüstung der Elektro-Tretroller finden Sie hier.

16. Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die Versicherung auch im Ausland?

Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob im Straßenverkehr des Urlaubslandes Elektro-Scooter erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug versichert sein müssen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seinem Versicherer eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.

17. Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen?

Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht.

18. Ich wurde von einem E-Scooter angefahren. Wie kann ich herausfinden, wo der Fahrer versichert ist?

per Telefon: 0800-2502600

Überblick: Was Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter unterscheidet

Pedelec S-Pedelec E-Scooter
Technik

Höchstgeschwindigkeit

25 km/h

45 km/h

20 km/h

Motorleistung

max. 250 Watt

max. 500 Watt

max. 500 Watt

Fahrzeugart

Fahrrad

Kleinkraftrad

Elektro- Kleinstfahrzeug

Straßenverkehr

Betriebserlaubnis erforderlich

Nein

Ja

Ja

Helmpflicht

Nein

Ja

Nein

Kennzeichenpflicht

Nein

Ja
(Versicherungs-
kennzeichen)
Ja
(Versicherungs-Plakette)

Führerscheinpflicht

Nein

Ja
(Klasse AM)

Nein

Altersbeschränkung

Nein

Ja
(Mindestalter 16 Jahre)
Ja
(Mindestalter 14 Jahre)

Fahren auf dem Radweg

Ja

Nein

Ja

Versicherungsschutz

Versicherungspflicht

Nein

Ja

Ja

Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter?

Private Haftpflicht

Kfz-Haftpflicht

Kfz- Haftpflicht

Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl?

Hausrat

Kasko

Kasko

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