Was passiert wenn eine aktie auf null fällt

Börse Delisting: Wenn Aktien plötzlich verschwinden

Die Osram-Aktie wird bald von der Börse verschwinden

© IMAGO / Future Image

Immer mehr Unternehmen ziehen sich von der Börse zurück, viele Anleger werden davon kalt erwischt. Jüngstes Beispiel ist Osram. Völlig machtlos sind Aktionäre bei einem Delisting jedoch nicht

Acht Jahre lang war Osram an der Frankfurter Börse gelistet – jetzt soll der Lichttechnik-Konzern aus München das Börsenparkett verlassen. So will es der österreichische Sensorhersteller AMS. Bereits vorletztes Jahr hatte sich der Großaktionär die Mehrheit an Osram gesichert. Anfang Mai dieses Jahres kündigte AMS an, auch die restlichen 28 Prozent aufzukaufen und die Aktie von der Börse zu nehmen. Kleinaktionäre, die teilweise langfristig investiert sind, sollen gehen.

Ob Osram, Rocket Internet, Centrotec oder Comdirect: Sogenannte Delistings, also die Abkehr vom regulierten Aktienmarkt, liegen im Trend. Jahr für Jahr ziehen sich hierzulande zwischen 10 und 30 Unternehmen allein von der Frankfurter Börse zurück, bestätigt deren Betreiberin, die Deutsche Börse AG, auf Anfrage. Dafür gibt es viele Gründe: Manchen Unternehmen sind Aufwand und Kosten der Börsennotierung zu hoch, andere können sich dank niedriger Zinsen auch abseits der Börse finanzieren. Und oft liegt der Rückzug aus dem Parketthandel schlicht im Interesse der Großaktionäre. Diese wollen sich etwa ohne öffentlichen Druck auf das Geschäft konzentrieren, restrukturieren, womöglich neue Geschäftsfelder erschließen. Um in Ruhe zu entscheiden, erwerben sie dann die emittierten Anteile zurück – und das am liebsten möglichst günstig.

Empörung über Rocket Internet

Die Corona-Pandemie kommt Firmen, die sich von der Börse zurückziehen wollen, gelegen, sagt Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Wer ein Unternehmen von der Börse nehmen will, ist mittlerweile verpflichtet den Aktionären eine Abfindung anzubieten“, erklärt er. Diese liegt laut Gesetz mindestens beim Durchschnittskurs der vergangenen sechs Monate. Firmen, deren Aktien sich noch nicht vom Corona-Crash erholt haben, bietet sich also eine Chance, günstig davonzukommen.

So war es auch beim Beteiligungsunternehmen Rocket Internet. Firmengründer und Großaktionär Oliver Samwer verkündete im September vergangenen Jahres das Börsen-Aus und bot seinen Aktionären einen Spottpreis für ihre Anteile. Mit 18,57 Euro entsprach der zwar dem gesetzlich geforderten Mindestpreis, betrug jedoch weniger als die Hälfte des Emissionspreises. Für viele Anleger ein herber Verlust – im Jahr 2015 lag der Aktienkurs von Rocket Internet sogar vorübergehend bei 57 Euro. „Die meisten Unternehmen bieten beim Delisting genau so viel, wie sie müssen“, kritisiert Kurz.

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Die Öffentlichkeit reagierte aufgebracht. Finanzmarktexperte Christian Röhl twitterte: „Handelbare Aktien zu 42,50 platzieren und diese den Aktionären ein paar dividendenlose Jahre später im Delisting unter Buchwert abpressen – mag für Samwer ein cleverer Deal sein, für die Aktienkultur ist das ein weiterer Tiefschlag.“ Die DSW nannte die Aktion einen „legalen Betrug“.

Wirklich schützen können sich Anleger kaum vor dem Risiko eines Delistings, sagt Kurz. Und verhindern können sie den Börsenausstieg schon gar nicht. Zwar hat der Gesetzgeber mit einer Gesetzesreform im Jahr 2015, die damals die SPD-Bundesfraktion maßgeblich vorantrieb, Anlegerrechte im Falle eines Delistings gestärkt. Trotzdem garantiert das Gesetz dem Vorstand weiterhin freie Bahn: Sein Beschluss und die Zustimmung von Bafin und Aufsichtsrat genügen für ein Delisting. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, die Anteilseigner über einen Börsenausstieg abstimmen zu lassen.

Anleger müssen nicht verkaufen

Auch wenn sich manche Anleger vielleicht verschaukelt fühlen, wenn eines ihrer langfristigen Investments plötzlich von der Börse abtritt: Hilflos sind sie nicht. Sie haben im Falle eines Delisting immer mehrere Möglichkeiten. Sie können etwa ihre Aktie zum aktuellen Kurs an der Börse verkaufen. Das dürfte bloß oft nicht sonderlich attraktiv sein. Sobald eine Gesellschaft den Rückzug ankündigt, geht ihr Kurs in der Regel runter. Anleger können alternativ die Offerte von Vorstand und Großaktionären annehmen und ihre Aktien zurückgeben. Oder: Sie behalten die Papiere ganz einfach.

Grundsätzlich gilt: Anleger müssen nicht verkaufen – selbst, wenn viele Finanzexperten dazu raten. „Wer weiterhin an den Erfolg des Unternehmens glaubt, kann seine Anteile behalten“, bestätigt DSW-Sprecher Kurz. Das ist allerdings mit einigen Nachteilen verbunden: Wer nicht verkauft, bleibt Anteilseigner – dann jedoch an einem privaten Unternehmen. Die Aktien sind nicht mehr an der Börse handelbar – jedenfalls nicht im regulierten Markt. In der Regel werden Aktien nach einem Delisting noch im Freiverkehr gehandelt, oft an einer Regionalbörse. Im Fall von Rocket Internet passiert das etwa im Freiverkehr der Börse Hamburg. In der Folge sind es nicht mehr die Märkte, die die Aktienpreise bilden, sondern die Großaktionäre. Zudem lassen sich unnotierte Aktien im freien Handel deutlich schlechter verkaufen. In seltenen Fällen werden Aktien auch aus dem Freihandel entfernt.

Damit sich das Festhalten an einer Aktie am Ende womöglich doch noch rentiert, brauchen Anleger einen langen Atem. „Aktionäre können zum Beispiel auf einen späteren Squeeze-out spekulieren“, sagt Kurz. Sind 95 Prozent der Anteile wieder in Eigenbesitz des Unternehmens, darf dieses mit einem sogenannten Squeeze-out übriggebliebene Aktionäre endgültig herausdrängen. Dafür gibt es jedoch klare gesetzliche Regeln: Anteilseigner haben dann zum Beispiel das Recht, die angebotene Abfindung juristisch anzufechten. Es kann auch passieren, dass der Vorstand den letzten verbliebenen Anlegern später ein besseres Angebot macht als beim Delisting. Im Fall Osram hat AMS sein Angebot an die Aktionäre bisher dreimal erhöht.

Transparenzhinweis: Der Artikel wurde im vorletzten Absatz um die Information ergänzt, dass Aktien nach einem Delisting auch weiter im Freiverkehr gehandelt werden können.

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Kann man mit Aktien alles verlieren?

Natürlich gehen Sie mit der Erwartung ins Aktien-Rennen, möglichst eine gute Rendite zu erzielen. Aber die Börse ist immer in Bewegung und Ihr Depot kann zu einem bestimmten Zeitpunkt auch einmal Verluste aufweisen. Kursschwankungen sind ganz normal und kommen immer wieder vor.

Kann man bei Aktien ins Minus fallen?

Nein, eine Aktie kann nicht ins Minus gehen oder einen negativen Wert erreichen. Der schlimmste Fall ist der Totalverlust, bei dem Deine Aktie nichts mehr wert ist und Du das eingesetzte Kapital verlierst.

Was passiert mit Aktien Wenn sie nicht mehr gehandelt werden?

Wenn ein Unternehmen von der Börse genommen wird, sind die Anleger weiterhin im Besitz ihrer Aktien. Allerdings können sie diese nicht mehr an der Börse verkaufen. Stattdessen müssen sie ihre Aktien over-the-counter (OTC) verkaufen. Der Wert von Aktien steigt oder fällt bei einem Delisting nicht automatisch.

Kann eine Aktie unter den Nennwert fallen?

Kann eine Aktie unter den Nennwert fallen? Der Kurswert kann unter den Nennwert fallen, wenn mehr Aktionäre das Wertpapier verkaufen als kaufen wollen.

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