Was brauche ich um ein Auto umzumelden

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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 25. Oktober 2022

Wissenswertes zum Halterwechsel beim Auto

Was brauche ich um ein Auto umzumelden
Auto ummelden: Wem ein Halterwechsel mitzuteilen ist, verrät dieser Ratgeber.

Damit ein Auto in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, muss dieses über eine Zulassung verfügen. Aus diesem Grund sind die Halter dazu verpflichtet, die Zulassungsstelle über einen Umzug oder den Wechsel des Besitzers zu informieren.

Haben Sie einen Gebrauchtwagen gekauft, ist es daher notwendig, dass Sie das Auto ummelden und einen Halterwechsel vornehmen lassen. Die gleichen Regeln gelten zudem für Motorräder, Anhänger oder Wohnmobile.

Doch wo müssen Sie Ihr Auto ummelden und einen Halterwechsel vornehmen lassen? Welche Unterlagen sind dafür notwendig? Ist eine Kennzeichenmitnahme bei einem Halterwechsel möglich? Können Sie bei einem Halterwechsel die Kfz-Versicherung behalten? Und gelten Besonderheiten bei einem Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

  • Wissenswertes zum Halterwechsel beim Auto
    • FAQ: Fahrzeug ummelden mit Halterwechsel
    • Fahrzeug ummelden: Was beim Halterwechsel notwendig ist
    • Fallen für die Ummeldung des Kfz und den Halterwechsel Kosten an?
    • Müssen Sie die Kfz-Versicherung beim Halterwechsel informieren?

FAQ: Fahrzeug ummelden mit Halterwechsel

Ist durch den Halterwechsel ein Versicherungswechsel möglich?

Ja, die Kfz-Versicherung wird automatisch beendet, wenn das Auto einen neuen Halter bekommt. Der künftige Halter muss vorab eine neue Versicherung abschließen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Halterwechsel?

Es sind einige Unterlagen zur Zulassungsstelle mitzubringen, unter anderem die Fahrzeugpapiere. Klicken Sie hier, um die Liste der benötigten Unterlagen zu sehen.

Was kostet es, das Auto ummelden zu lassen (mit Halterwechsel)?

Die Kosten variieren sehr stark je nach Region. Inklusive Verwaltungsgebühren, Reservierung eines Wunschkennzeichens und neuen Nummernschildern können bis zu 60 Euro anfallen.

Fahrzeug ummelden: Was beim Halterwechsel notwendig ist

Sie haben ein gebrauchtes Kfz erstanden, welches noch auf den ehemaligen Besitzer zugelassen ist? In diesem Fall müssen Sie das Auto zeitnah ummelden. Der Halterwechsel bei der zuständigen Zulassungsstelle führt dazu, dass der Besitzer auch zum Halter des Fahrzeugs wird und somit verschiedene Rechte am Fahrzeug bzw. für dessen Verwendung erhält.

Es ist also sehr wichtig, dass Sie Ihr Auto ummelden. Welche Unterlagen für den Halterwechsel bei einem Fahrzeug notwendig sind, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Personalausweis oder Reisepass inklusive letzter Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Auto ummelden und einen Halterwechsel vornehmen zu lassen, müssen Sie ggf. auch die alten Kennzeichen des Fahrzeugs mitbringen. Denn erfolgt ein Kennzeichenwechsel werden diese entwertet. Allerdings kann unter Umständen auch auf neue Nummernschilder verzichtet werden. Diese Option besteht immer dann, wenn der Halterwechsel im selben Land- oder Stadtkreis erfolgt.

Wichtig! Damit Sie ein Kfz ummelden und einen Halterwechsel durchführen lassen können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen zum einen bei der bisherigen Zulassung keine offenen Auslagen oder Gebühren bestehen. Zum anderen ist eine Ummeldung nur möglich, wenn laut Finanzamt bei der Kfz-Steuer keine Rückstände vorliegen.

Nicht selten kommt es vor, dass Eltern zugunsten ihrer Kinder ein Auto ummelden. Ein solcher Besitzerwechsel innerhalb der Familie ist allerdings grundsätzlich an die gleichen Vorgaben gebunden. Es spielt demnach keine Rolle, ob das Kfz durch den Halterwechsel an den Ehepartner, das eigene Kind oder eine unbekannte Privatperson übergeht. Zudem ist es für die Zulassungsstelle irrelevant, ob es sich um einen Autokauf oder ein Geschenk handelt, denn einen Kaufvertrag will die Behörde nicht sehen.

Kfz-Halterwechsel: Darf das Kennzeichen behalten werden?

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Was kostet es? Auto ummelden mit Halterwechsel schlägt in der Regel mit unter 100 Euro zu Buche.

Nicht wenige Autofahrer hängen an ihrem Nummernschild bzw. der darauf dargestellten Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Daher wollen sie unter Umständen nach dem Verkauf des Autos ihr Kfz-Kennzeichen behalten. Bei einem Halterwechsel ist dies grundsätzlich möglich, allerdings gilt es, verschiedenes zu beachten.

Die einfachste Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Sie auch weiterhin mit Ihren geliebten Nummernschildern fahren können, ist der Verkauf eines bereits abgemeldeten Fahrzeugs. Denn bei der Abmeldung können Sie die Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reservieren oder direkt auf ein anderes Fahrzeug anmelden.

Alternativ dazu können Sie dem Käufer die Zulassungspapiere und Ihre Kennzeichen geben. Dieser geht dann zur Zulassungsstelle und lässt das Auto ummelden. Nach dem Halterwechsel kommt der Käufer zurück und erhält im Austausch für die Kennzeichen das Fahrzeug.

Fallen für die Ummeldung des Kfz und den Halterwechsel Kosten an?

Wer ein Auto ummelden und einen Halterwechsel durchführen lassen möchte, muss dafür die zuständige Zulassungsstelle aufsuchen. Denn dort werden unter anderem Anpassungen an der Zulassungsbescheinigung vorgenommen.

Aufgrund dieser Tätigkeit fallen Ausgaben an, wenn Sie ein Auto ummelden und einen Halterwechsel vornehmen. Die Kosten dafür lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern, da die Gebühren je nach Landkreis variieren können. Aus diesem Grund dienen die nachfolgenden Angaben vor allem einer groben Orientierung:

  • Gebühren für den Halterwechsel: 20 bis 30 Euro
  • Kosten für neue Nummernschilder: 30 Euro
  • ggf. Ausgaben für das Wunschkennzeichen

Trotz uneinheitlicher Gebühren, sollten sich die Ausgaben für einen Halterwechsel in der Regel auf weniger als 100 Euro belaufen. Höhere Kosten können aber beispielswiese bei einem Oldtimer anfallen.

Müssen Sie die Kfz-Versicherung beim Halterwechsel informieren?

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Kfz-Versicherung ummelden bei Besitzerwechsel: Diese Aufgabe übernimmt in der Regel die Zulassungsstelle.

Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, einen Kfz-Halterwechsel der Versicherung mitzuteilen. Denn durch die Ummeldung endet das bestehende Versicherungsverhältnis zwischen dem bisherigen Fahrzeughalter sowie der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Da in Deutschland zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Halter von Kraftfahrzeugen verpflichtend ist, müssen Sie, wenn Sie ein Auto ummelden und den Halterwechsel vornehmen lassen wollen, einen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen. Möglich ist dies mithilfe der eVB-Nummer, die Sie beim Abschluss einer neuen Versicherung erhalten. Somit zieht der Halterwechsel meist einen Versicherungswechsel nach sich. Wobei es Ihnen natürlich freisteht, das gleiche Versicherungsunternehmen zu wählen wie der bisherige Besitzer des Fahrzeugs.

Ein Versicherungswechsel ist bei einem Halterwechsel also problemlos möglich, schließlich führt die Ummeldung automatisch zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Ein Sonderkündigungsrecht oder ähnliches müssen Sie daher nicht geltend machen, wenn Sie sich dazu entschließen, Ihr Auto zu verkaufen und anschließend ein neues Fahrzeug erwerben.

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Bei einem Halterwechsel endet zum Zeitpunkt der Ummeldung die bisherige Kfz Versicherung automatisch. Es ist nicht notwendig, dass der aktuelle Fahrzeughalter die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung kündigt. Wenn Sie das Auto auf Ihren Namen ummelden, informiert die Zulassungsstelle den bisherigen Versicherungsträger.