Hallo, bitte um Info. Was ist der unterschied bei der KFZ Zulassung laut Hersteller zwischen PKW und Geländewagen Zulassung. Beispiel: Der Jeep Grand Cherokee 3.0 Diesel, wird als Limitid und Overland Ausstattung als Geländewagen zugelassen und die höhen Ausstattungen Summit und SRT als PKW. Die beiden höheren können auch weniger Anhängerlast ziehen. Hat dieser unterschied etwas mit der
Steuer oder der KFZ Versicherung zu tun? Danke vorab. 6 Antworten
Community-Experte
Recht, Kfz-Versicherung, Ausbildung und Studium
Laut der Wagniskennziffern gibt es da keine extra Ziffer für Geländewagen:
//www.gdv-online.de/vuvm/bestand/rel2013/anl110.htm
Gruß siola55
Topnutzer im Thema Ausbildung und Studium
Es gibt da nur [ privat ] PKW und LKW zu unterscheiden ! Wie groß- wie klein - mit vierrad oder einachs Antrieb , diesel - gaz - benzin , legt nur den Preis fest .
Es gibt m.W. keine "Geländewagen-Zulassung". PKW, LKW oder landwirtschaftliche Nutzmaschine. Steuer geht nach Hubraum und Schadstoffklasse. Versicherung per Berechnung beim Onlineantrag
selber herausfinden.
nein, KFZ Steuer richtet sich nach Hubraum und Schadstoffausstoß. Versicherung halt nach oder in der Zulassungsstatistik ob es ein häufiges Objekt des Diebstahles ist, bzw Unfallsttistiken. Hier hilft dir aber deine Versicherung, bzw Onlinebewertung.
Die Anhängelast ist der Unterschied. Wenn es sich um einen Personenkraftwagen handelt, darf die Anhängelast für einen gebremsten Anhänger max so soh sein wie sein eigenes zulässiges Gesamtgewicht. Bei einem Geländewagen darf diese auch höher sein, nämlich bis zum 1,5 fachen.
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Abgrenzung Lkw von Pkw
Durch einen Umbau Kfz-Steuer sparen?
Spätestens als zum Jahreswechsel dieKfz-Steuer angehoben wurde, ist sie wieder stärker in dasBewusstsein der Autokäufer gerückt. Ein Steuersatz von bis zu73,50 DM je angefangene 100 ccm für ältere Diesel sprichtfür sich. Kein Wunder, dass viele Kunden versuchen, der hohenSteuer für Pkw zu entgehen und ihre Fahrzeuge als –wesentlich günstigere – Lkw einstufen zu lassen. Damit derVersuch gelingt, müssen zahlreiche Bestimmungen beachtet werden.
Steuerliche Einstufung von Pkw und Lkw
Als Pkw gilt ein Fahrzeug steuerlich, wenn es vorallem zur Beförderung von Personen konzipiert ist und nicht mehrals neun Sitzplätze aufweist. Auch Kombifahrzeuge fallenhierunter. Dagegen versteht das Steuerrecht unter Lkw Fahrzeuge, diezur Güterbeförderung bestimmt sind. Dazu zählenregelmäßig Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2.800kg.
Ob steuerlich ein Pkw oder ein Lkw vorliegt, istvorrangig anhand der Bauart und der Einrichtung des Fahrzeugs zubeurteilen. Die Einstufung durch die Zulassungsbehörde ist nichtbindend. Das heißt, dass ein als Lkw zugelassenes Fahrzeugsteuerlich durchaus als Pkw angesehen werden kann. DerartigeAbgrenzungsprobleme treten häufig bei Kleinlastern und -bussen auf.
Eindeutige Regeln existieren leider nicht. DieBeurteilung richtet sich nach dem Gesamtbild des Fahrzeugs imEinzelfall. Dazu werden verschiedene Kriterien herangezogen, von denenjedoch keines alleine für die Einstufung entscheidend ist. Alssolche Kriterien nennt der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 1.8.2000,Az: VII R 26/99, DStRE 2001, 37; Abruf-Nr. 001482):
- die Zahl der Sitzplätze,
- die erreichbare Höchstgeschwindigkeit,
- die Größe der Ladefläche,
- die zulässige Zuladung im Verhältnis zum Gesamtgewicht,
- die Ausstattung des Fonds mit Sitzen und Sicherheitsgurten oder für deren Einbau geeigneten Befestigungspunkten,
- das Fahrgestell und die Motorisierung sowie
- die Gestaltung der Karosserie einschließlich der Zahl der Fenster.
Für die Einstufung eines Fahrzeugs alsLkw sprechen insbesondere die Größe der Ladefläche unddie maximal zulässige Zuladung. Macht die Ladefläche mehr als50 Prozent der Gesamtnutzfläche aus, deutet dies auf einen Lkwhin. Ebenfalls für einen Lkw spricht eine Nutzlast von mindestens40 Prozent des Gesamtgewichts.
Problematisch sind die Fälle, in denen einvom Hersteller als Pkw eingestuftes Serienfahrzeug nach Kundenwunschumgebaut oder durch eine Sonderanfertigung in einen Lkw umgewandeltwird. Der BFH will in diesen Fällen das Fahrzeug nur dann als Lkwanerkennen, wenn der Umbau auf Dauer angelegt ist und sich dasäußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs wesentlichändert. Wenn das Fahrzeug ein Basistyp ist und auf Wunsch desKunden als Pkw oder Lkw ausgestattet werden kann, spielt dieentscheidende Rolle für die Einordnung als Lkw, dass das Fahrzeugzur Personenbeförderung ungeeignet ist. Die Konzeption desHerstellers ist unerheblich. Die Einstufung als Lkw setzt voraus, dassdas umgebaute Fahrzeug „deutlich überwiegend“ zurGüterbeförderung geeignet ist. Allerdings wird diese Eignungnicht anhand der individuellen Bedürfnisse des Kunden, sonderndaran gemessen, dass jeder Kunde das Fahrzeug zum Transport einsetzenkann.
Einzelfälle aus der Rechtsprechung
Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersichtüber aktuelle Urteile der Finanzgerichte (FG) und des BFH zurEinstufung bestimmter Kfz-Typen als Lkw oder Pkw.
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
Die Urteile zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, eineUmwandlung zum Lkw steuerlich durchzusetzen, gering ist. Dabei istnicht zu vergessen, dass ein Umbau viel Geld und Zeit kostet.
Unser Tipp: DieFinanzverwaltung hat gegen die Urteile des FG Nürnberg (MitsubishiL 200) und des FG Düsseldorf (Opel Campo-R) Revision eingelegt.Auch wenn diese Verfahren wenig Erfolg versprechend sind, empfiehlt essich für Ihre Kunden, in vergleichbaren Fällen Einspruch einzulegen, um von einer positiven Entscheidung zuprofitieren. Einspruchsverfahren, deren Begründung sich auf diebeiden Urteile bezieht, lässt das Finanzamt ruhen, bis der BFHentschieden hat. Allerdings wird keine Aussetzung der Vollziehunggewährt, so dass die festgesetzte Kfz-Steuer zunächstgezahlt werden muss.
Quelle: Ausgabe 04 / 2001 | Seite 11 | ID 100855