Was ist der unterschied zwischen manteltarifvertrag und gehaltstarifvertrag

Tarifverträge regeln die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien zueinander.

Arbeitgeber/Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften vereinbaren darin verbindliche Rechtsnormen für das Arbeitsverhältnis und zu den jeweiligen Arbeitsbedingungen. Es gibt unterschiedliche Arten von Tarifverträgen:

  • Branchen- / Flächentarifverträge
  • Lohn- und Gehaltstarifverträge / Entgelt-Tarifverträge
  • Rahmentarifverträge
  • Manteltarifverträge
  • Firmentarifverträge
  • Anschlusstarifverträge
  • Paralleltarifverträge
  • Notlagen- oder Sanierungstarifverträge
  • andere Tarifverträge

Branchen- / Flächentarifverträge

Flächentarifverträge sind solche Tarifverträge, bei denen zwischen den Tarifparteien vereinbart wurde, dass der Tarifvertrag für ganze Branchen und bestimmte regionale Bereiche - z.B. für ganz Nordrhein-Westfalen - gelten soll. Zurzeit gibt es etwa in 174 Wirtschaftszweigen in Nordrhein- Westfalen Flächentarifverträge. 

Ein Flächentarifvertrag kann sowohl für nur eine oder aber auch für mehrere Wirtschaftszweige, wie z.B. die gesamte Metall- und Elektroindustrie Gültigkeit besitzen, so dass in solchen Fällen auch oftmals vom sogenannten Branchentarifvertrag gesprochen wird.

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Lohn- und Gehaltstarifverträge / Entgelt-Tarifverträge

sind Verträge mit der kürzesten Laufzeit. In der Regel gelten sie ein Jahr. In ihnen werden fast ausschließlich die Höhe von Löhnen, Gehältern, Ausbildungsvergütungen (Entgelten) geregelt.

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Rahmentarifverträge

haben meist eine längere Laufzeit. Sie beziehen sich zumeist auf die Beschreibung von Tätigkeits- und Qualifikationsmerkmalen für die einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen und die Kriterien der jeweiligen Einstufung.

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Manteltarifverträge

werden langfristig abgeschlossen. Sie enthalten vorwiegend die grundsätzlichen und allgemeingültigen Vereinbarungen zu konkreten Arbeitsbedingungen, wie Probezeit, Kündigungsfristen, Wochenarbeitszeiten, Regelungen zur Schichtarbeit u.ä.

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Firmentarifverträge

Ein Unternehmen, das nicht in einem Arbeitgeberverband organisiert ist und besondere betriebliche Belange bezüglich der Wirtschaftskraft oder des Produktionsgegenstandes berücksichtigen möchte, kann bei Bedarf mit der zuständigen Fachgewerkschaft einen auf die besonderen Belange des Betriebes abgestimmten Tarifvertrag vereinbaren. Wegen der Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs auf den Betrieb bzw. das Unternehmen werden diese Tarifverträge als Firmentarifverträge bezeichnet.

In Firmentarifverträgen werden auch häufig die Inhalte der branchenspezifischen Verbandstarifverträge übernommen. Man spricht dann von einem Anerkennungstarifvertrag.

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Anschlusstarifverträge

Tarifverträge, die direkt im Anschluss an den Kündigungstermin mit den neu ausgehandelten Vereinbarungen wirksam werden, nennt man Anschlusstarifverträge.

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Paralleltarifverträge

Hier werden Tarifverträge gleichen Inhaltes von verschiedenen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgeber abgeschlossen.

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Notlagen- oder Sanierungstarifverträge

Firmenspezifische Abweichung von den Tarifstandards der jeweiligen Branche, um eine wirtschaftliche Notlage oder gar eine Insolvenz zu vermeiden. Zumeist Verzicht oder Teilverzicht auf Sonderzahlungen sowie Arbeitszeitverlängerung (ohne Lohnausgleich) bzw. Arbeitszeitverkürzungsmaßnahmen mit Besserstellungsvereinbarungen und i.d.R. Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen.

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Andere Tarifverträge

Es gibt Tarifverträge, die für spezielle Regelungstatbestände oder neue tarifpolitisch besonders bedeutsame Sachverhalte abgeschlossen werden, z.B. zum Rationalisierungsschutz, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, über das Sozialkassenverfahren, Ergänzungsbeihilfe zur Alterssicherung, vermögenswirksame Leistungen. Diese Themen werden in vielen Tarifbereichen auch in Rahmen- oder Manteltarifverträgen aufgenommen. Dies ist von Branche zu Branche unterschiedlich und letztlich Ausdruck und Auswirkung der Tarifautonomie.

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Gilt für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, hat dies wesentlichen Einfluss auf die Bedingungen Ihrer Beschäftigung. Eine besondere Form ist der Manteltarifvertrag. Er regelt die Rahmenbedingungen und trifft Regelungen, die für Mitarbeiter besonders wichtig sind. Ausgehandelt wird er zwischen den Tarifparteien: Dem Arbeitgeber (vertreten durch den Arbeitgeberverband) und den Arbeitnehmern (vertreten durch Gewerkschaften). Wir erklären, was ein Manteltarifvertrag ist, welche Bedeutung er für Arbeitnehmer hat und was darin geregelt wird…

  • Was ist ein Manteltarifvertrag?
  • Inhalt: Was regelt der Manteltarifvertrag?
  • Manteltarifvertrag Gehalt
  • Anspruch: Gilt der Manteltarifvertrag für mich?
  • Vorteile: Wie profitieren Sie von einem Manteltarifvertrag?



Was ist ein Manteltarifvertrag?

Der Manteltarifvertrag (MTV) (auch Rahmentarifvertrag genannt) ist eine Form des Tarifvertrages, in dem es um die Gestaltung der langfristigen, allgemeinen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses geht. Er bildet sozusagen den Mantel – oder Rahmen – für andere Tarifverträge. Ausgehandelt wird er zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Die Langfristigkeit zeigt sich auch in der Laufzeit. Rahmentarifverträge sind meist mehrere Jahre lang gültig oder enthalten gar keine feste Laufzeit. Dann sind sie bis zu einer Kündigung unbegrenzt gültig.

Größere Aufmerksamkeit bekommen oft Lohn- oder Gehaltstarifverträge. Hier wird in Medien bei Streiks und Forderungen nach mehr Gehalt berichtet. Dabei ist der Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer genauso wichtig, wie die reine Bezahlung.

Inhalt: Was regelt der Manteltarifvertrag?

Manteltarifverträge enthalten wichtige Regelungen für das Arbeitsverhältnis. Typische Inhalte sind Vereinbarungen über die folgenden Bedingungen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Arbeitsort
    Klassischerweise ist dies der vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz, doch kann auch eine Regelung zu Homeoffice getroffen werden.
  • Arbeitssicherheit
    Gibt es bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die ergriffen werden müssen? Auch regelmäßige Schulungen können im Vertrag festgehalten werden.
  • Arbeitszeit
    Eine wichtige Frage: Wie lange ist die Arbeitszeit von Angestellten? Verbreitet ist eine 40-Stunden-Woche, ein Manteltarifvertrag kann eine geringere wöchentliche Arbeitszeit festhalten.
  • Einstellung
    Hierbei geht es um Regelungen zu Arbeitsverträgen, Dauer der Probezeit sowie möglichen Befristungen von Mitarbeitern.
  • Krankheit
    Wichtig sind genaue Vorgaben zu Krankmeldung und Lohnfortzahlung. Bis wann müssen Mitarbeiter ein Attest vom Arzt vorlegen?
  • Kündigung
    Besonders wichtige Rahmenbedingungen beschäftigen sich mit der Kündigung. Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden? Unter welchen Voraussetzungen sind Entlassungen möglich?
  • Urlaub
    In Manteltarifverträgen wird oftmals ein höherer Urlaubsanspruch für Mitarbeiter geregelt. Dabei ist eine Abweichung vom gesetzlichen Anspruch nur zugunsten des Mitarbeiters möglich. Auch Abmachungen zu Sonderurlaub – anlässlich einer Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder bei Todesfällen – sind möglich.
  • Qualifizierungen für Mitarbeiter
    Möglich sind Regelungen zu Anspruch und Finanzierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter.
  • Zusatzleistungen
    Der Manteltarifvertrag kann einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen oder betriebliche Altersvorsorge beinhalten.

Was ist KEIN Inhalt im Manteltarifvertrag?

Nicht enthalten ist ein ebenfalls wichtiger Faktor: das Gehalt. Welche Mindestvergütung in einer Branche üblich ist, wird über einen Lohn- oder Gehaltstarifvertrag geregelt. Auch Tarifstufen und Entgeltgruppen sind dort zu finden.

Besonderheiten im Manteltarifvertrag

Modalitäten rund um die Kündigung sind ein typischer Inhalt, doch gibt es dabei eine Besonderheit: Üblicherweise gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, an die sich Arbeitgeber und Mitarbeiter zu halten haben:

Was ist der unterschied zwischen manteltarifvertrag und gehaltstarifvertrag

Ein Arbeitsvertrag darf diese gesetzlichen Vorgaben nicht unterschreiten, ein Manteltarifvertrag darf hingegen sowohl längere als auch kürzere Kündigungsfristen festlegen. Allerdings dürfen keine längeren Fristen für den Arbeitnehmer als für den Arbeitgeber gelten.

Beispiele für Manteltarifverträge

Das wohl bekannteste Beispiel für einen Manteltarifvertrag ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD. Dieser regelt die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen. Gemeinsam mit dem TV-L, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, ersetzen diese Manteltarifverträge den früheren Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) beziehungsweise den Manteltarifvertrag für Arbeiter (MTArb).

Weitere Beispiele für Manteltarifverträge sind:

  • Manteltarifvertrag für den Einzelhandel
  • Manteltarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe
  • Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie
  • Manteltarifvertrag für das Versicherungsgewerbe

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Im Manteltarifvertrag ist das Gehalt für die Beschäftigten nicht geregelt. Deshalb wird die Rahmenvereinbarung oft durch Gehaltstarifverträge ergänzt, die genaue Vorgaben zur Bezahlung machen. Bekanntes Beispiel ist der TVöD. Dieser umfasst mehrere Tarifverträge, in denen neben Regelungen zu Arbeitsbedingungen auch Entgelttabellen den Verdienst der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nach Eingruppierung regeln. Die folgenden Tabellen zeigen zwei Gehaltstabellen:

Manteltarifvertrag Gehalt: TVöD Bund

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 6122,68 6795,14 7432,17 7856,88 7955,98
E 15 5017,06 5358,22 5738,77 6258,28 6792,69 7144,27
E 14 4542,98 4851,90 5255,33 5703,01 6202,05 6560,31
E 13 4187,45 4526,02 4911,44 5329,90 5822,30 6089,52
E 12 3752,91 4142,50 4597,79 5102,97 5695,74 5977,00
E 11 3622,16 3980,48 4317,18 4682,47 5182,41 5463,69
E 10 3492,26 3773,01 4092,18 4438,33 4823,79 4950,36
E 9c 3361,34 3604,55 3908,13 4238,90 4597,52 4712,64
E 9b 3230,42 3341,54 3619,82 3925,18 4261,26 4542,51
E 9a 3099,50 3306,81 3363,83 3556,55 3909,06 4049,38
E 8 2910,37 3104,82 3239,51 3373,97 3518,19 3587,54
E 7 2733,87 2957,90 3091,36 3226,04 3353,07 3421,28
E 6 2683,45 2867,82 2997,10 3125,04 3250,70 3314,71
E 5 2576,29 2755,14 2875,93 3003,85 3122,72 3184,15
E 4 2456,51 2637,49 2789,34 2883,87 2978,39 3033,74
E 3 2418,66 2613,29 2660,65 2768,92 2850,16 2924,58
E 2Ü 2261,60 2487,98 2569,31 2677,75 2752,26 2807,88
E 2 2242,16 2439,13 2486,89 2555,05 2704,86 2861,58
E 1 2015,52 2048,86 2090,55 2129,42 2229,47

Download: Entgelttabelle 2022 TVöD Bund

Manteltarifvertrag Gehalt: TvöD VKA

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 6200,57 6873,00 7510,04 7934,77 8033,83
E 15 5017,06 5358,22 5738,77 6258,28 6792,69 7144,27
E 14 4542,98 4851,90 5255,33 5703.01 6202,05 6560,31
E 13 4187,45 4526,02 4911,44 5329,90 5822,30 6089,52
E 12 3752,91 4142,50 4597,79 5102,97 5695,74 5977,00
E 11 3622,16 3980,48 4317,18 4682,47 5182,41 5463,69
E 10 3492,26 3773,01 4092,18 4438,33 4823,79 4950.36
E 9c 3390,37 3640,83 3913,20 4206,69 4522,19 4748,36
E 9b 3180,94 3415,70 3563,00 3998,95 4257,27 4556,50
E 9a 3069,16 3271,39 3468,21 3906,05 4005,11 4258,04
E 8 2910,37 3104,82 3239,51 3373,97 3518,19 3587,54
E 7 2733,87 2957,90 3091,36 3226,04 3353,07 3421,28
E 6 2683,45 2867,82 2997,10 3125,04 3250,70 3314,71
E 5 2576,29 2755,14 2875,93 3003,85 3122,72 3184,15
E 4 2456,51 2637,49 2789,34 2883,87 2978,39 3033,74
E 3 2418,66 2613,29 2660,65 2768,92 2850,16 2924,58
E 2Ü 2261,60 2487,98 2569,31 2677,75 2752,26 2861,58
E 2 2242,16 2439,13 2486,89 2555,05 2704,86 2861,58
E 1 2015,52 2048,86 2090,55 2129,42 2229,47

Download: Entgelttabelle 2022 TVöD VKA

Anspruch: Gilt der Manteltarifvertrag für mich?

Ein Manteltarifvertrag gilt nicht zwangsläufig für jeden Angestellten und jedes Arbeitsverhältnis. Selbst wenn es für Ihre Branche eine entsprechende Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverband gibt, heißt das nicht automatisch, dass diese für Sie gilt.

Es gibt drei Möglichkeiten, von denen mindestens eine zutreffen muss, damit ein Manteltarifvertrag für Sie gilt:

  1. Es besteht eine Tarifbindung

    Der Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband, Sie Mitglied der Gewerkschaft, die als Vertragsparteien den Manteltarifvertrag ausgehandelt haben? Dann besteht eine Tarifbindung. Genau genommen reicht es schon, dass nur der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist, der mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind, ist oft unerheblich, denn Ihr Chef darf Sie nicht nach einer Mitgliedschaft fragen. Die Regelungen werden für alle Mitarbeiter gleichermaßen angewendet.

  2. Der Manteltarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt

    Selbst wenn Ihr Arbeitgeber keinen Manteltarifvertrag mit einer Gewerkschaft geschlossen hat und Sie auch kein Mitglied in einer Gewerkschaft sind, kann er für Sie zutreffen. Das ist der Fall, wenn das Bundesarbeitsministerium den Rahmentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.

  3. Es existiert eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag

    Der Manteltarifvertrag kann für Sie gelten, auch wenn keine offizielle Tarifbindung gilt. Das gilt, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel enthält, die den Manteltarifvertrag für gültig erklärt. Diese Klausel ist eine einzelvertragliche Regelung, die sich nicht rückgängig machen lässt, sondern für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gilt.

Vorteile: Wie profitieren Sie von einem Manteltarifvertrag?

Der große Vorteil für Arbeitnehmer: Es gilt der Tarifvorrang. Zwar dürfen Arbeitgeber weiterhin in Arbeitsverträgen verschiedene Bedingungen aushandeln und Konditionen festlegen – sind diese aber weniger günstig für den Mitarbeiter als der Manteltarifvertrag, hat dieser Vorrang und es gelten die dortigen Abmachungen. Mitarbeiter können also nicht schlechter gestellt werden. Andersherum gilt das Günstigkeitsprinzip: Ist die Vereinbarung im Arbeitsvertrag besser, gilt diese vor dem Tarifvertrag.

Zudem gelten Manteltarifverträge meist für alle Mitarbeiter. Unabhängig davon, ob diese wirklich in der Gewerkschaft sind. Der Grund: Unternehmen wollen sich als attraktive Arbeitgeber positionieren (Employer Branding). Würden Nicht-Gewerkschaftsmitglieder ausgeschlossen, würde dies außerdem nur zu weiteren Beitritten führen.

Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber?

Was nun, wenn für Ihre Branche ein Manteltarifvertrag existiert? Muss Ihr Arbeitgeber Sie darüber gesondert in Kenntnis setzen? Nein, die Pflichten des Arbeitgebers beschränken sich darauf, dass er sich an die Regelungen des Manteltarifvertrages halten muss und dass das Tarifwerk im Betrieb ausliegt.

So können sich Mitarbeiter eigenständig über tariflichen Rechte informieren. Es besteht keine gesonderte Informationspflicht seitens des Arbeitgebers. Das kann für den Mitarbeiter konkrete Nachteile bedeuten, falls der Arbeitgeber die Regelungen nicht einhält.

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[Bildnachweis: smx12 by Shutterstock.com]

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