Tarifverträge regeln die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien zueinander. Show
Arbeitgeber/Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften vereinbaren darin verbindliche Rechtsnormen für das Arbeitsverhältnis und zu den jeweiligen Arbeitsbedingungen. Es gibt unterschiedliche Arten von Tarifverträgen:
Branchen- / FlächentarifverträgeFlächentarifverträge sind solche Tarifverträge, bei denen zwischen den Tarifparteien vereinbart wurde, dass der Tarifvertrag für ganze Branchen und bestimmte regionale Bereiche - z.B. für ganz Nordrhein-Westfalen - gelten soll. Zurzeit gibt es etwa in 174 Wirtschaftszweigen in Nordrhein- Westfalen Flächentarifverträge. Ein Flächentarifvertrag kann sowohl für nur eine oder aber auch für mehrere Wirtschaftszweige, wie z.B. die gesamte Metall- und Elektroindustrie Gültigkeit besitzen, so dass in solchen Fällen auch oftmals vom sogenannten Branchentarifvertrag gesprochen wird. Seitenanfang Lohn- und Gehaltstarifverträge / Entgelt-Tarifverträgesind Verträge mit der kürzesten Laufzeit. In der Regel gelten sie ein Jahr. In ihnen werden fast ausschließlich die Höhe von Löhnen, Gehältern, Ausbildungsvergütungen (Entgelten) geregelt. Seitenanfang Rahmentarifverträgehaben meist eine längere Laufzeit. Sie beziehen sich zumeist auf die Beschreibung von Tätigkeits- und Qualifikationsmerkmalen für die einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen und die Kriterien der jeweiligen Einstufung. Seitenanfang Manteltarifverträgewerden langfristig abgeschlossen. Sie enthalten vorwiegend die grundsätzlichen und allgemeingültigen Vereinbarungen zu konkreten Arbeitsbedingungen, wie Probezeit, Kündigungsfristen, Wochenarbeitszeiten, Regelungen zur Schichtarbeit u.ä. Seitenanfang FirmentarifverträgeEin Unternehmen, das nicht in einem Arbeitgeberverband organisiert ist und besondere betriebliche Belange bezüglich der Wirtschaftskraft oder des Produktionsgegenstandes berücksichtigen möchte, kann bei Bedarf mit der zuständigen Fachgewerkschaft einen auf die besonderen Belange des Betriebes abgestimmten Tarifvertrag vereinbaren. Wegen der Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs auf den Betrieb bzw. das Unternehmen werden diese Tarifverträge als Firmentarifverträge bezeichnet. In Firmentarifverträgen werden auch häufig die Inhalte der branchenspezifischen Verbandstarifverträge übernommen. Man spricht dann von einem Anerkennungstarifvertrag. Seitenanfang AnschlusstarifverträgeTarifverträge, die direkt im Anschluss an den Kündigungstermin mit den neu ausgehandelten Vereinbarungen wirksam werden, nennt man Anschlusstarifverträge. Seitenanfang ParalleltarifverträgeHier werden Tarifverträge gleichen Inhaltes von verschiedenen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgeber abgeschlossen. Seitenanfang Notlagen- oder SanierungstarifverträgeFirmenspezifische Abweichung von den Tarifstandards der jeweiligen Branche, um eine wirtschaftliche Notlage oder gar eine Insolvenz zu vermeiden. Zumeist Verzicht oder Teilverzicht auf Sonderzahlungen sowie Arbeitszeitverlängerung (ohne Lohnausgleich) bzw. Arbeitszeitverkürzungsmaßnahmen mit Besserstellungsvereinbarungen und i.d.R. Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen. Seitenanfang Andere TarifverträgeEs gibt Tarifverträge, die für spezielle Regelungstatbestände oder neue tarifpolitisch besonders bedeutsame Sachverhalte abgeschlossen werden, z.B. zum Rationalisierungsschutz, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, über das Sozialkassenverfahren, Ergänzungsbeihilfe zur Alterssicherung, vermögenswirksame Leistungen. Diese Themen werden in vielen Tarifbereichen auch in Rahmen- oder Manteltarifverträgen aufgenommen. Dies ist von Branche zu Branche unterschiedlich und letztlich Ausdruck und Auswirkung der Tarifautonomie. Seitenanfang Gilt für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, hat dies wesentlichen Einfluss auf die Bedingungen Ihrer Beschäftigung. Eine besondere Form ist der Manteltarifvertrag. Er regelt die Rahmenbedingungen und trifft Regelungen, die für Mitarbeiter besonders wichtig sind. Ausgehandelt wird er zwischen den Tarifparteien: Dem Arbeitgeber (vertreten durch den Arbeitgeberverband) und den Arbeitnehmern (vertreten durch Gewerkschaften). Wir erklären, was ein Manteltarifvertrag ist, welche Bedeutung er für Arbeitnehmer hat und was darin geregelt wird…
Was ist ein Manteltarifvertrag?Der Manteltarifvertrag (MTV) (auch Rahmentarifvertrag genannt) ist eine Form des Tarifvertrages, in dem es um die Gestaltung der langfristigen, allgemeinen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses geht. Er bildet sozusagen den Mantel – oder Rahmen – für andere Tarifverträge. Ausgehandelt wird er zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die Langfristigkeit zeigt sich auch in der Laufzeit. Rahmentarifverträge sind meist mehrere Jahre lang gültig oder enthalten gar keine feste Laufzeit. Dann sind sie bis zu einer Kündigung unbegrenzt gültig. Größere Aufmerksamkeit bekommen oft Lohn- oder Gehaltstarifverträge. Hier wird in Medien bei Streiks und Forderungen nach mehr Gehalt berichtet. Dabei ist der Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer genauso wichtig, wie die reine Bezahlung. Inhalt: Was regelt der Manteltarifvertrag?Manteltarifverträge enthalten wichtige Regelungen für das Arbeitsverhältnis. Typische Inhalte sind Vereinbarungen über die folgenden Bedingungen (in alphabetischer Reihenfolge):
Was ist KEIN Inhalt im Manteltarifvertrag?Nicht enthalten ist ein ebenfalls wichtiger Faktor: das Gehalt. Welche Mindestvergütung in einer Branche üblich ist, wird über einen Lohn- oder Gehaltstarifvertrag geregelt. Auch Tarifstufen und Entgeltgruppen sind dort zu finden. Besonderheiten im ManteltarifvertragModalitäten rund um die Kündigung sind ein typischer Inhalt, doch gibt es dabei eine Besonderheit: Üblicherweise gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, an die sich Arbeitgeber und Mitarbeiter zu halten haben: Ein Arbeitsvertrag darf diese gesetzlichen Vorgaben nicht unterschreiten, ein Manteltarifvertrag darf hingegen sowohl längere als auch kürzere Kündigungsfristen festlegen. Allerdings dürfen keine längeren Fristen für den Arbeitnehmer als für den Arbeitgeber gelten. Beispiele für ManteltarifverträgeDas wohl bekannteste Beispiel für einen Manteltarifvertrag ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD. Dieser regelt die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen. Gemeinsam mit dem TV-L, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, ersetzen diese Manteltarifverträge den früheren Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) beziehungsweise den Manteltarifvertrag für Arbeiter (MTArb). Weitere Beispiele für Manteltarifverträge sind:
Anzeige Hol dir 17 geniale Tipps, mit denen Du einfach
& schnell mehr Gehalt bekommst
(Dauer: 60+ Minuten, deine Anmeldung ist 100% kostenlos.) Jetzt rechtzeitig Platz sichern! Im Manteltarifvertrag ist das Gehalt für die Beschäftigten nicht geregelt. Deshalb wird die Rahmenvereinbarung oft durch Gehaltstarifverträge ergänzt, die genaue Vorgaben zur Bezahlung machen. Bekanntes Beispiel ist der TVöD. Dieser umfasst mehrere Tarifverträge, in denen neben Regelungen zu Arbeitsbedingungen auch Entgelttabellen den Verdienst der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nach Eingruppierung regeln. Die folgenden Tabellen zeigen zwei Gehaltstabellen: Manteltarifvertrag Gehalt: TVöD Bund
Download: Entgelttabelle 2022 TVöD Bund Manteltarifvertrag Gehalt: TvöD VKA
Download: Entgelttabelle 2022 TVöD VKA Anspruch: Gilt der Manteltarifvertrag für mich?Ein Manteltarifvertrag gilt nicht zwangsläufig für jeden Angestellten und jedes Arbeitsverhältnis. Selbst wenn es für Ihre Branche eine entsprechende Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverband gibt, heißt das nicht automatisch, dass diese für Sie gilt. Es gibt drei Möglichkeiten, von denen mindestens eine zutreffen muss, damit ein Manteltarifvertrag für Sie gilt:
Vorteile: Wie profitieren Sie von einem Manteltarifvertrag?Der große Vorteil für Arbeitnehmer: Es gilt der Tarifvorrang. Zwar dürfen Arbeitgeber weiterhin in Arbeitsverträgen verschiedene Bedingungen aushandeln und Konditionen festlegen – sind diese aber weniger günstig für den Mitarbeiter als der Manteltarifvertrag, hat dieser Vorrang und es gelten die dortigen Abmachungen. Mitarbeiter können also nicht schlechter gestellt werden. Andersherum gilt das Günstigkeitsprinzip: Ist die Vereinbarung im Arbeitsvertrag besser, gilt diese vor dem Tarifvertrag. Zudem gelten Manteltarifverträge meist für alle Mitarbeiter. Unabhängig davon, ob diese wirklich in der Gewerkschaft sind. Der Grund: Unternehmen wollen sich als attraktive Arbeitgeber positionieren (Employer Branding). Würden Nicht-Gewerkschaftsmitglieder ausgeschlossen, würde dies außerdem nur zu weiteren Beitritten führen. Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber?Was nun, wenn für Ihre Branche ein Manteltarifvertrag existiert? Muss Ihr Arbeitgeber Sie darüber gesondert in Kenntnis setzen? Nein, die Pflichten des Arbeitgebers beschränken sich darauf, dass er sich an die Regelungen des Manteltarifvertrages halten muss und dass das Tarifwerk im Betrieb ausliegt. So können sich Mitarbeiter eigenständig über tariflichen Rechte informieren. Es besteht keine gesonderte Informationspflicht seitens des Arbeitgebers. Das kann für den Mitarbeiter konkrete Nachteile bedeuten, falls der Arbeitgeber die Regelungen nicht einhält. Was andere Leser dazu gelesen haben
[Bildnachweis: smx12 by Shutterstock.com] Hol dir den Bewerbungs-Booster + Erfolgsletter! Dieses Gratis-Coaching bringt dich auf das nächste Level: In nur 5 Videos zur perfekten Bewerbung. DAZU: 2x pro Woche geniale Karrierebibel-Hacks und exklusive Deals. Alles 100% kostenlos! Mit der Anmeldung zum Videokurs erhältst du in den nächsten 5 Tagen täglich eine neue Folge unseres exklusiven und kostenlosen Videocoachings zur Bewerbung, danach unseren Newsletter mit wertvollen Karrierehacks oder Hinweisen zu neuen Angeboten oder Deals. Du kannst deine Einwilligung zum Empfang jederzeit widerrufen. Dazu findest du am Ende jeder E-Mail ein Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und wird nur zur Personalisierung der Mail genutzt. Deine Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Mail-Versand und eine statistische Auswertung des Leseverhaltens werden über ActiveCampaign, USA, verarbeitet. Mehr Informationen dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung. |