Um Streitigkeiten und Unzufriedenheit mit Ihren Kunden zu vermeiden und um Ihre unterjährliche Liquidität zu verbessern, sollten Sie als Bauunternehmer prüfen, inwieweit Sie eine Freistellungsbescheinigung zur Vermeidung der Bauabzugssteuer benötigen. Show
Grundsätzlich sollten alle Bauunternehmer beim Finanzamt sich eine
Freistellungsbescheinigung ausstellen lassen, denn anderenfalls ist der Leistungsempfänger 15% der Baurechnung einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen. Welche Leistungen unterliegen der Bauabzugssteuer? ...Grundsätzlich alle Bauleistungen, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Nicht als Bauleistung zählen in diesem Sinne:
Welche Folgen entstehen, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt? ...Wie gesagt muss der Leistungsempfänger der Bauleistung im Fall des Fehlens einer Freistellungsbescheinigung 15% des Rechnungsbetrages einbehalten und ans Finanzamt abführen. Das ist für Bauunternehmer als auch Kunde unangenehm: Der Bauunternehmer bekommt weniger Entgelt ausgezahlt und vermindert so seine Liquidität, die auf Grund von „vorfinanzierten“ Vorleistungen meist sowie so schon gemindert ist. Der Kunde muss sich einem formellen Steuererklärungsverfahren unterwerfen, was eher zeitraubend und nervend ist. Zudem haftet der Kunde im Falle einer Nichtbeachtung für die 15%, was zu viel Ärger und Kundenverlust im Nachgang führen kann. Doch es muss nicht in allen Fällen eine Freistellungsbescheinigung vorliegen.
Wann muss dem Kunden eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt werden? ...Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung erbracht wird, d. h. beim Leistungsempfänger selbst oder bei einem Dritten, der für den Leistungsempfänger zahlt, abfließt (§ 11 EStG). Dies gilt auch in Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüsse, Abschlagszahlungen, Zahlung gestundeter Beträge) erbracht wird. Somit sollten Sie bei Auftragsvergabe oder spätestens bei Rechnungsstellung eine Kopie der Freistellungsbescheinigung Ihrem Auftraggeber aushändigen. Wie stelle ich den Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung? ...Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen, welches für Ihren Betrieb zuständig ist. Der Antrag ist formlos, d.h. ein Einzeiler auf Ihrem Briefpapier reicht aus („hiermit beantrage ich eine Freistellungsbescheinigung im Sinne von § 48ff EStG für mein Unternehmen.“). Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Freistellungsbescheinigung zeitlich befristet ist und Sie rechtszeitig eine neue Freistellungsbescheinigung beantragen müssen. Wer braucht eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen?Wer braucht eine Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen? ... Grundsätzlich sollten alle Bauunternehmer beim Finanzamt sich eine Freistellungsbescheinigung ausstellen lassen, denn anderenfalls ist der Leistungsempfänger 15% der Baurechnung einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen.
Wer braucht eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG?Für jedes Unternehmen, welches Bauleistungen erbringt, ist es wichtig, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG zu beantragen, damit das bürokratische Verfahren vermieden werden kann.
Für was braucht man eine Freistellungsbescheinigung?Bei Existenzgründern und Unternehmern, die nur kurzfristig – auftragsbezogen – im Inland ausführen, muss das Finanzamt nach § 48b Abs. 2 EStG eine Freistellungsbescheinigung erteilen. Ein Ermessen hat das Finanzamt in diesen Fällen nicht.
Ist eine Freistellungsbescheinigung Pflicht?Auftraggeber von Bauleistungen (auch reine Vermieter) sind verpflichtet, sich von dem angeheuertem Bauunternehmen eine Freistellungsbescheinigung zeigen zu lassen. Tun sie dies nicht, müssen sie 15% des Bruttobetrages als Bauabzugssteuer an das Finanzamt überweisen, zahlen in der Gesamtsumme aber nicht mehr.
Wer braucht Freistellungsbescheinigung 13b?Eine entsprechende Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, wenn ein Unternehmer nachhaltig Bauleistungen erbringt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn er mindestens 10 Prozent seines Weltumsatzes (Summe seiner im Inland steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen erbringt.
Wie muss ich eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG für das Baugewerbe beantragen?Wie muss ich eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG für das Baugewerbe beantragen? Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung bedarf keiner Form. Ein schriftlicher Einzelantrag ist aber sinnvoll. Er ist für im Inland geführte Unternehmen beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.
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