Entwässerung**
Die Entwässerungsgebühren umfassen die Gebühr für die Entsorgung von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie für die Beseitigung von Fäkalwasser und Fäkalschlamm.
Schmutzwasser
Für die Schmutzwasserentsorgung berechnen wir ebenfalls eine Grund- und eine Mengengebühr. Die Mengengebühr beträgt seit 1. Januar 2022 2,155 Euro pro Kubikmeter.
Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit 1. Januar 2022 1,809 Euro pro Quadratmeter (m²) entwässerte Grundfläche und Jahr. Die Gebühr wird nach der bebauten und befestigten Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Bei der Umsetzung von Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung ist eine anteilige oder sogar vollständige Befreiung von der Niederschlagswassergebühr möglich.
Fäkalwasser
Für die Entsorgung von Fäkalwasser aus Sammelgruben berechnen wir seit 1. Januar 2022 2,045 Euro pro Kubikmeter. Hinzu kommen die individuellen Kosten für die Spedition.
Fäkalschlamm
Die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen kostet seit 1. Januar 2022 11,361 Euro pro Kubikmeter. Hinzu kommen die individuellen Kosten für die Spedition.
**Die Entwässerungsgebühren sind von der Umsatzsteuer befreit.
1. Trinkwasser
Seit dem 01.01.2020 beträgt die VERBRAUCHSGEBÜHR 2,96 € pro m³ Trinkwasser inklusive 7% Mehrwertsteuer (2,77 € pro m³ Trinkwasser netto).
Für die Vorhaltung von Trinkwasser wird eine GRUNDGEBÜHR erhoben. Der Gebührensatz bemisst sich nach der Größe des verwendeten Wasserzählers und beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Nenndurchfluß Qn m³/Stunde | Dauerdurchfluß Q3 m³/Stunde | Grundgebühr* (netto) | Grundgebühr inkl. 7% Mehrwertsteuer | |
1,5 bis 2,5 | bzw. | bis 4 | 132,00 €/Jahr | 141,24 €/Jahr |
bis 6 | bzw. | bis 10 | 316,80 €/Jahr | 338,98 €/Jahr |
bis 10 | bzw. | bis 16 | 528,00 €/Jahr | 564,96 €/Jahr |
bis 15 | bzw. | bis 25 | 792,00 €/Jahr | 847,44 €/Jahr |
bis 25 | bzw. | bis 40 | 1.320,00 €/Jahr | 1.412,40 €/Jahr |
bis 40 | bzw. | bis 63 | 2.112,00 €/Jahr | 2.259,84 €/Jahr |
bis 60 | bzw. | bis 100 | 3.168,00 €/Jahr | 3.389,76 €/Jahr |
bis 150 | bzw. | bis 250 | 7.920,00 €/Jahr | 8.474,40 €/Jahr |
* Auf die Grundgebühr wird eine Mehrwertsteuer von 7 % erhoben.
Die Zählergröße können Sie den Angaben auf dem Wasserzähler entnehmen oder beim Zweckverband erfragen.
2. Einleitungsgebühr Abwasser
Die Einleitungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2019 für Volleinleiter 2,58 € pro Kubikmeter Abwasser und für Teileinleiter 2,12 € pro Kubikmeter Abwasser.
3. Einleitungsgebühr für Grundstücksoberflächenentwässerung
Ab dem 01.01.2019 wird eine Gebühr für die Grundstücksoberflächenentwässerung in Höhe von 0,38 € / m² Gebührenbemessungsfläche erhoben.
4. Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe für Direkteinleiter beträgt 0,61 € pro Kubikmeter Abwasser.
5. Starkverschmutzerzuschläge (gewerbliche Abnehmer)
Überschreitet das eingeleitete Abwasser die durchschnittlichen Konzentrationen von Hausabwasser wird ein Zuschlag entsprechend der stärkeren Verschmutzung erhoben.
6. Beseitigungsgebühr
Für Teileinleiter und Direkteinleiter ist die Fäkalschlammentsorgung gebührenpflichtig und beträgt ab dem 01.01.2019 35,77 € je Kubikmeter Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen und 29,33 € je Kubikmeter Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben.
Beträge nach § 7 ThürKAG werden sowohl im Bereich Trinkwasser als auch im Bereich Abwasser nicht erhoben.
Pressemitteilung 244/2016
Stuttgart, 25. August 2016
Baden‑Württemberg: Fast flächendeckend wird eine gesplittete Abwassergebühr erhoben
Der durchschnittliche Trink- und Abwasserpreis in Baden‑Württemberg läuft sich nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes seit Jahresbeginn auf zusammen rund vier Euro je Kubikmeter (m³). Das Wasser aus dem Hahn einschließlich des Abwassers kostet damit im Land rund 0,4 Cent je Liter. Wird diesem Durchschnittspreis ein Mineralwasser aus dem mittleren Preissegment gegenübergestellt, liegen Trink- und Abwasser grob bei rund einem Hundertstel des Preises für Mineralwasser. Dabei gibt es eine große Spanne der Trink- und Abwasserpreise von Gemeinden. Sie reichen von 8,20 Euro je Kubikmeter (Euro/m³) in der Gemeinde Beuron mit dem höchsten Preis bis 1,82 Euro/m³ in der Gemeinde Ummendorf mit dem niedrigsten Preis.
Wie das Statistische Landesamt weiter feststellt, ist der Trinkwasserpreis mit durchschnittlich 2,11 Euro/m³ etwas höher als der ebenfalls nach der verbrauchten Trinkwassermenge abgerechnete durchschnittliche Abwasserpreis mit 1,94 Euro/m³. Hinzu kommt in fast allen Gemeinden des Landes ein verbrauchsunabhängiger Grundpreis in Höhe von durchschnittlich 3,37 Euro/Monat für die von den Wasserversorgungsunternehmen bereitgehaltene Infrastruktur und die Nutzung des Hauswasserzählers. Eine Abwassergrundgebühr wird dagegen deutlich seltener erhoben.
Im Land wurden mittlerweile fast flächendeckend getrennte Abwassergebühren für das Schmutzwasser und das in die Kanalisation gelangende Niederschlagswasser eingeführt. 1069 von insgesamt 1101 baden‑württembergischen Gemeinden erheben diese sogenannte gesplittete Abwassergebühr, bei der eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von durchschnittlich 46 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche anfällt. Die verbleibenden 32 Gemeinden erheben eine Einheitsgebühr, bei der Schmutzwasser und Niederschlagswasser nicht getrennt in Rechnung gestellt werden.