Was kostet der zoll von der schweiz nach deutschland

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FAQ Import: Zoll und MWST
Antworten auf häufige Fragen zu wichtigen Importthemen

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Häufige allgemeine Fragen

Häufige Fragen zum Thema Zollabgaben

Häufige Fragen zum Thema MWST

Diverse Fragen zu Edelmetallkontrolle, Briefmarkenwerten usw.

Veranlagungsverfügung

Aufbewahrung und Bezug der Veranlagungsverfügung

Einfuhr in die Schweiz

Welche Waren dürfen Sie in die Schweiz einführen? Ab wann müssen Sie die Mehrwertsteuer und Zölle bezahlen (Wertfreigrenze und Freimengen)? Hier finden Sie eine Übersicht über die Bestimmungen bei der Einreise mit Waren in die Schweiz.

Persönliche Gebrauchsgegenstände

Persönliche Gebrauchsgegenstände können abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen Gegenstände, welche:

  • in der Schweiz wohnhafte Personen bei der Ausreise mitgenommen haben;
  • im Ausland wohnhafte Personen während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.

Dazu gehören z.B. Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, Mobiltelefone, tragbare Computer und Musikinstrumente.

Persönlicher Reiseproviant

Reiseproviant kann abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.

Achtung: Das Mitnehmen von Fleisch- und Milchprodukten sowie von den meisten Früchten und Gemüse aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Staaten) ist verboten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Lebensmittel im privaten Reiseverkehr

Andere Waren (Souvenirs, Lebensmittel, Medikamente usw.)

Führen Sie Waren (Möbel, Elektronikartikel, Autozubehör usw.) ein, gelten folgende Bestimmungen:

  • Ab einem Gesamtwert von CHF 300.- bezahlen Sie Mehrwertsteuer.
  • Für bestimmte Waren und Tiere müssen Sie Zölle bezahlen. Über die untenstehenden Links finden Sie die Informationen dazu, z. B. zu Lebensmittel, Alkohol und Tabak.
    Wertfreigrenze und Freimengen auf einen Blick (PDF, 81 kB, 15.12.2021)
  • Verbote und Beschränkungen: Bestimmte Waren sind zur Einfuhr verboten oder unterliegen gewissen Beschränkungen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte artengeschützte Pflanzen, Tiere und Waren sowie Fälschungen, Waffen, Feuerwerk, Medikamente, Bargeld usw. Mehr

Ausfuhr aus der Schweiz

  • Ausfuhrzoll und Mehrwertsteuer
  • Kosten im Bestimmungsland
  • Arten von Ausfuhranmeldungen
  • Einschränkungen
  • Zollkosten

Alle Waren, welche Sie im gewerblichen Verkehr aus der Schweiz ausführen wollen, müssen Sie bei uns elektronisch zur Ausfuhr anmelden.

Sie können diese Arbeit an einen Spediteur/Zollagenten übertragen, der vorgängig von Ihnen schriftlich dazu beauftragt wurde. Der Spediteur/Zollagent handelt in der Folge in Ihrem Namen als anmeldepflichtige Person. Er koordiniert die nötigen Arbeiten beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und hilft Ihnen oder unterstützt Sie bei allfälligen Abklärungsarbeiten.

Das Verfahren

Bei der Ausfuhr aus der Schweiz müssen Sie bzw. der von Ihnen beauftragte Spediteur/Zollagent die Waren in das sogenannte Ausfuhrverfahren überführen, d.h. eine elektronische Ausfuhrzollanmeldung erstellen und an das BAZG übermitteln. Wie das genau funktioniert, ist unter folgendem Link im Detail beschrieben: Waren elektronisch anmelden.

Zweck

Das Ausfuhrverfahren dient unter anderem dazu, den Warenverkehr mit Drittländern zu überwachen. Ferner wird aus den von Ihnen bzw. vom Spediteur/Zollagenten gemachten Angaben in der Ausfuhrzollanmeldung die offizielle Handelsstatistik der Schweiz erstellt. Diese bildet u.a. die Grundlage, wenn es darum geht, Freihandelsabkommen mit anderen Staaten auszuhandeln.

Ausfuhrzoll und Mehrwertsteuer

Für Waren, die Sie ausführen, müssen Sie keinen Zoll bezahlen.

Diese Waren sind auch von der Mehrwertsteuer befreit. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, finden Sie unter dem Link: Mehrwertsteuer: Steuerbefreite Lieferung wegen Ausfuhr.

Allfällig anfallende Kosten im Bestimmungsland

Es ist gut möglich, dass im Bestimmungsland Zoll und andere Abgaben bei der Einfuhr anfallen können. Insbesondere mit dem Beachten der Bestimmungen über die Ausstellung von Ursprungsnachweisen können Sie Ihrem Kunden dabei helfen, dass die Waren ohne Zoll - oder dann zumindest zu einem reduzierten Ansatz - eingeführt werden können (siehe: Ursprung / Freihandel).

Mögliche Arten von Ausfuhranmeldungen

Endgültige Ausfuhr (Normalverfahren):
Bei der endgültigen Ausfuhr werden Waren aus dem freien inländischen Verkehr in einen anderen Staat exportiert.

Vorübergehende Ausfuhr:
Bei der vorübergehenden Ausfuhr werden Waren aus dem freien inländischen Verkehr vorübergehend ins Ausland verbracht. Dabei steht im Zeitpunkt der Ausfuhr bereits fest, dass die Waren in die Schweiz zurückgebracht werden. (Vorübergehende Ausfuhr)

Inanspruchnahme von Ausfuhrerstattungen:
Bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Waren haben in der Schweiz in der Regel ein höheres Preisniveau als auf dem Weltmarkt. Um den Unterschied auszugleichen, kann bei der Ausfuhr dieser Erzeugnisse oder Waren aus der Schweiz ein Antrag auf Ausfuhrerstattung gestellt werden. (Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten)

Ausstellen von Ursprungsnachweisen:
Damit Ihr Kunde im Bestimmungsland eine Zollpräferenz (Zollermässigung bzw. Zollfreiheit) in Anspruch nehmen kann, benötigt er von Ihnen die für dieses Land vorgeschriebenen Präferenzdokumente. (Freihandel, Präferenzieller Ursprung)

Mögliche Einschränkungen, die bei der Ausfuhr zu beachten sind

Die Ausfuhr von Waren ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Dennoch kann eine Ausfuhr verboten oder eingeschränkt sein. Folgende Gründe fallen dabei in Betracht:

Länder:
Die Ausfuhr von Waren in einige Länder kann durch Verbote, Bewilligungspflichten oder sonstige Massnahmen zum Teil erheblich eingeschränkt sein. Hintergrund dieser länderbezogenen Beschränkungen sind in der Regel aussen- und sicherheitspolitische Erwägungen (sogenannte Embargos).
Auskunft darüber, ob eine Ausfuhr erfolgen darf oder nicht bzw. ob dabei Beschränkungen zu beachten sind, erteilt in diesen Fällen das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Sanktionen/Embargos).

Waren:
Die Ausfuhr einiger Warengruppen unterliegt Beschränkungen oder ist gänzlich verboten. Die Gründe hierfür liegen zum Beispiel im Aussenwirtschaftsrecht (Exportkontrolle), in den Bereichen Sicherheit (Dual use Güter), Umwelt, Kulturgut, Artenschutz CITES usw..

Auskunft darüber, ob eine Ausfuhr erfolgen darf oder nicht bzw. ob dabei Beschränkungen zu beachten sind, erteilen in diesen Fällen die zuständigen Bundesämter:  Verbote, Beschränkungen und Auflagen.

Andere Bereiche, die relevant sein können und deshalb zu beachten sind:

  • Der Kapital- und Zahlungsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten kann aussenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben unterliegen.
  • Der Aussenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Personen, Organisationen oder Einrichtungen kann erheblich eingeschränkt sein. Grund für die Beschränkungen sind aussen- und sicherheitspolitische Erwägungen, beispielsweise die Terrorismusbekämpfung.


Auskunft darüber, ob ein Geschäft, eine Finanztransaktion oder ein Kontakt erfolgen darf oder nicht bzw. ob dabei Beschränkungen zu beachten sind, erteilt in diesen Fällen das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (www.seco.admin.ch).

Zollkosten

In der Regel ist unser Handeln während dem Ausfuhrprozess kostenfrei. Für bestimmte Serviceleistungen wie z. B. die Zollveranlagung ausserhalb der Öffnungszeiten erheben wir Gebühren nach Zeittarif.

Wie wird der Zoll berechnet Schweiz?

Seine Berechnung erfolgt über einen einfachen Dreisatz: Zollabgabe = Bruttogewicht Artikel x Zollsatz / 100.

Woher weiß ich ob ich Zoll zahlen muss?

Beim Warenwert gilt: Berechnet wird alles, was tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu bekommen - auch die Portokosten. Liegt diese Summe unter 22 Euro, wird kein Zoll fällig. Ist der Warenwert zwischen 22 und 150 Euro, muss ebenfalls kein Zoll bezahlt werden, aber die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Wann muss ich Zoll zahlen Schweiz?

Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich Zoll- und MWST-pflichtig. Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reiseverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze, womit die Abgaben ab einem errechneten Betrag von CHF 5.00 pro Zolldeklaration erhoben werden.

Wie viel Zoll muss ich bezahlen?

Beispiel für Einkäufe in den USA.

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