Was kostet es wenn ich mich im Auto nicht anschnallen?

"Muss ich als Fahrer dafür sorgen, dass mein Beifahrer angeschnallt ist?" Das fragt sich TikTok-Anwalt Christian Klages (@sogehtrecht) in einem neuen Video. Seine Antwort: Nein, darauf muss man nicht achten. Aber nicht in jedem Fall sind Sie als Fahrer von der Verantwortung über das Anschnallverhalten Ihrer Mitfahrer befreit.

Ist das Anschnallen die Sache jedes Mitfahrers?

Grundsätzlich schon. Alle Mitfahrer in Ihrem Auto sind selbst dafür verantwortlich, der Anschnallpflicht nachzukommen. Das gilt aber nur, wenn Sie volljährig sind. Demnach muss jede erwachsene Person im Auto für Ihre eigene Sicherheit sorgen. Ist Ihr erwachsener Beifahrer nicht angeschnallt, muss er die Konsequenzen seines Fehlverhaltens selbst tragen. Ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Gurtpflicht im Auto wird mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet. Diese Sanktion haben auch Sie als Fahrer zu erwarten, wenn Sie nicht angeschnallt sind.

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Wann bin ich als Fahrer für meine Mitfahrer verantwortlich?

Wenn Ihre Mitfahrer nicht volljährig sind, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese angeschnallt sind. Sind Kinder während der Fahrt nicht ordnungsgemäß angeschnallt oder gesichert, tragen Sie als Fahrer des Autos Haftung. Das gilt für die gesamte Fahrt.

Fährt bei Ihnen im Wagen ein Kind mit, das nicht angeschnallt ist, zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Wenn mehrere Kinder nicht angeschnallt mitfahren, kostet Sie das 35 Euro.

Teurer wird es, wenn Sie Kinder ohne vorschriftsgemäßen Kindersitz transportieren. Fährt bei Ihnen ein Kind ohne jegliche Sicherung mit, zahlen Sie 60 Euro Bußgeld und erhalten einen Punkt in Flensburg. Ist dies bei mehreren Kindern der Fall, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro.

Die Kindersitzpflicht im Auto besteht für Kinder, die unter 12 Jahre alt sind oder kleiner als 150 cm.

Muss ich Haustiere auch anschnallen?

Nein, für Haustiere besteht keine Anschnallpflicht. Allerdings gelten sie als Ladung und diese muss gesichert und verstaut werden. Ihre Haustiere dürfen beim Transport im Auto nicht verrutschen oder Ihre Sicht oder Ihr Gehör beeinträchtigen. Das schreibt die StVO in § 22 und in § 23 vor. Sie müssen daher darauf achten, dass Ihre Haustiere ordnungsgemäß gesichert sind, anschnallen müssen Sie sie aber nicht zwingend. Ausreichend gesichert sein kann dies beispielsweise, wenn Ihr Hund in einem Kombi im Gepäckraum mitgeführt wird und zusätzlich ein Hundegitter montiert ist. Fahrer, die Tiere nicht ausreichend sichern, erwartet eine Strafe von 35 Euro.

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Gilt die Anschnallpflicht in jeder Situation?

Ja, grundsätzlich gilt die Anschnallpflicht für alle während der Autofahrt. Angegurtet sind Sie weitaus sicherer unterwegs: Sie reduzieren das Verletzungsrisiko bei einem Unfall erheblich. Es gibt allerdings einige Situationen, in denen keine Gurtpflicht gilt. Das ist laut StVO § 21a der Fall, wenn:

  • Sie Haus-zu-Haus-Verkehr betreiben, also regelmäßig in kurzen Abständen aussteigen müssen, etwa Paketzusteller
  • Sie mit Schrittgeschwindigkeit fahren, etwa beim Rückwärtsfahren oder bei Fahrten auf Parkplätzen
  • Sie in Kraftomnibussen mitfahren, in denen Fahrgäste auch stehend befördert werden dürfen
  • Sie Betriebspersonal in Kraftomnibussen oder Begleitperson einer besonders betreuungsbedürftigen Person sind und deshalb während der Fahrt den Sitzplatz verlassen müssen
  • Sie in einem Kraftomnibus über 3,5 Tonnen mitfahren und den Sitzplatz nur kurzzeitig verlassen

Vorsicht: In Reisebussen, in denen es Anschnallgurte gibt, müssen Sie sich anschnallen. Dasselbe gilt für die Mitfahrt in Wohnmobilen. Halten Sie sich nicht daran, werden auch hier die 30 Euro Bußgeld fällig.

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Die Rede ist von der Schlaufe am Sicherheitsgurt, die man nur beim Beifahrer findet, fällt fast keinem auf, doch sie ist in fast jedem Auto verbaut. Früher erfüllte sie einen wichtigen Zweck, doch wofür sorgt sie heute?

Wenn der Beifahrer im Auto nicht angeschnallt ist, wird ein Verwarngeld fällig, denn in Deutschland gilt eine Anschnallpflicht. Doch wer muss in einem solchen Fall die Kosten übernehmen – der Fahrer oder doch der Beifahrer selbst?

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Ver­warn­geld bei Miss­ach­tung der Anschnallpflicht

Gemäß § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland eine Anschnallpflicht für alle Insassen des Fahrzeugs, solange keine Ausnahme greift. So muss zum Beispiel bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit und auf Parkplätzen kein Sicherheitsgurt angelegt werden. Wenn der Fahrer oder der Beifahrer nicht angeschnallt sind, wird ein Verwarngeld von 30 Euro fällig, ebenso bei weiteren Mitfahrern. Wenn mehrere Kinder ohne ausreichende Sicherung mitfahren, erhöht sich die Summe auf 35 Euro. Wird ein Kind im Auto gar nicht gesichert, ist ein Bußgeld von 60 Euro zu zahlen und der Fahrer erhält einen Punkt in Flensburg.

Was kostet es in Deutschland wenn man nicht angeschnallt ist?

35 Euro – „nicht korrekte Sicherung der Ladung“ 60 Euro und einen Punkt in Flensburg – „nicht korrekte Sicherung und Gefährdung anderer“ 75 Euro und einen Punkt in Flensburg – „nicht korrekte Sicherung und Verursachung eines Unfalls“

Wer muss sich im Auto nicht anschnallen?

Anschnallpflicht entfällt beim Haus-zu-Haus-Verkehr. Autofahrer oder Mitfahrer, die während einer sog. Auslieferungsfahrt immer wieder in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, dürfen in ihrem Leistungs- oder Auslieferbezirk ohne Gurt fahren.

Was passiert wenn ich mich nicht Anschnalle?

Wer ohne angelegten Gurt Auto fährt und erwischt wird, hat gemäß des aktuellen Bußgeldkatalogs 2016 mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro zu rechnen. Wer nicht-angeschnallte Kinder transportiert, wird härter abkassiert: Neben dem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bekommt der Fahrer zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Was muss ich zahlen wenn ich nicht angeschnallt bin?

Verwarngeld bei Missachtung der Anschnallpflicht Wenn der Fahrer oder der Beifahrer nicht angeschnallt sind, wird ein Verwarngeld von 30 Euro fällig, ebenso bei weiteren Mitfahrern. Wenn mehrere Kinder ohne ausreichende Sicherung mitfahren, erhöht sich die Summe auf 35 Euro.