Was tun wenn eingeparkt

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  • Zuparken

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 15. August 2022

Eingeparkt, was tun? So müssen Sie vorgehen

Ist der Privatparkplatz zugeparkt, ist der Ärger groß.

Wenn Sie aufgrund anderer Fahrzeuge nicht mehr aus der Parklücke herauskommen, dann sind Sie zugeparkt worden. Was können Sie tun? Gegen das Zuparken, wie auch allgemein beim Halten und Parken, kommt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Tragen.

In der Regel können Falschparker abgeschleppt werden. Allerdings muss hier einiges beachtet werden, sonst riskieren Sie am Ende, selbst mit den Kosten für die entsprechenden Maßnahmen dazustehen. Wichtig ist, ob es sich um einen Privatstellplatz oder einen öffentlichen Parkplatz handelt. Das Parken vor einem Blitzer ist ein besonders heikler Fall.

Auf öffentlichen Parkplätzen können unter Umständen besonders strenge Regeln gelten, so werden vor allem Falschparker vor Feuerwehrzufahrten abgeschleppt und mit hohen Bußgeldern belangt. Sie sind zugeparkt? Was ist zu tun? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen.

  • Eingeparkt, was tun? So müssen Sie vorgehen
    • FAQ: Zuparken
    • Video: Falschparker abschleppen lassen
    • Auto zugeparkt – ist das Nötigung?
    • Es kommt auf den Parkplatz an
      • Privatparkplatz oder Einfahrt
      • Feuerwehrzufahrt und Blitzer
    • Video: So viel Abstand müssen Sie beim Parken einhalten!

FAQ: Zuparken

Gilt das Zuparken als Nötigung?

Der Rechtsprechung zufolge gilt das Zuparken dann als Nötigung, wenn es vorsätzlich geschieht.

Was kann ich tun, wenn ich zugeparkt wurde?

Zunächst sollten Sie warten, ob der Kfz-Besitzer zurückkommt. Falls nicht, verständigen Sie das Ordnungsamt. Handelt es sich um einen Privatparkplatz können Sie das Kfz ggf. abschleppen lassen.

Gibt es für das Zuparken ein Bußgeld?

Ja. Das ordnungswidrige Zuparken einer Einfahrt kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Mindestens 55 Euro kostet es, wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt zuparken. Ordnungswidrig ist auch das Zuparken eines Blitzers.

Video: Falschparker abschleppen lassen

Wann können Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu im Video?

Auto zugeparkt – ist das Nötigung?

§ 240 Strafgesetzbuch (StGB) definiert den Begriff Nötigung. Demnach handelt es sich um Nötigung, wenn eine Person rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wird. Auch der Versuch ist strafbar.

Im Straßenverkehr wird diese Definition abstrakter ausgelegt, so gilt beispielsweise das Aufblenden und Drängeln auf der Autobahn als Nötigung. Auch das Zuparken ist als Nötigung zu verstehen. Zahlreiche Urteile verschiedener Oberlandesgerichte äußern sich zu diesem Fall. Demnach handelt es sich dann um Nötigung, wenn das Zuparken vorsätzlich geschehen ist. Dem Beschuldigten muss also die Absicht oder ein Vorsatz nachgewiesen werden.

Es kommt auf den Parkplatz an

Privatparkplatz oder Garageneinfahrt zugeparkt: Was tun?

Wer zugeparkt wurde, kann abschleppen lassen. Allerdings empfiehlt sich dies nicht in jeder Situation. Während in manchen Fällen ein Abschleppen unbedingt nötig ist, beispielsweise bei einer Feuerwehrzufahrt, kann nicht bei jedem Parkplatz, der zugeparkt ist, gleich der Abschleppdienst gerufen werden.

Auf öffentlichen Flächen gilt die Straßenverkehrsordnung und damit auch das Bußgeld- und Strafrecht. Trotzdem ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. So gehen Sie außerdem sicher, dass Sie am Ende nicht selbst die Kosten für die Maßnahmen übernehmen müssen.

Grundsätzlich gilt, dass Sie Zuparker auf öffentlichen Parkplätzen nicht aus eigenem Anlass abschleppen lassen dürfen. Dies kann nur über das Ordnungsamt oder andere offizielle Stellen geschehen. Ziehen Sie deshalb immer die Polizei hinzu.

Privatparkplatz oder Einfahrt

Auf öffentlichen Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung. Für private Grundstücke gilt das aber nicht. Werden Sie auf dem Privatparkplatz zugeparkt und lassen den Zuparker abschleppen, handelt man auf eigenes Risiko. Wird ein privater Stellplatz zugeparkt, liegt also keine Ordnungswidrigkeitnach der StVO vor.

Wer einen Falschparker durch die Polizei abschleppen lässt, tut dies zum Schutz privater Rechte. Die Kosten muss er zunächst selbst tragen und sich diese später vom Zuparker zurückholen. Der Gesetzgeber hat hier eine Schadensminderungspflicht eingeräumt. Demnach tragen Sie die Kosten für ein Abschleppen auch selbst, wenn Sie ein Abschleppen veranlassen, obwohl sich dies vermeiden ließe.

Gibt Ihnen der Fahrer des fraglichen Autos bereits zu verstehen, dass er dieses entfernen wird, so haben Sie keinen Grund ein Abschleppen zu veranlassen. Außerdem gilt: Wer feststellen muss, dass sein privater Parkplatz zugeparkt ist, also schon ein Fahrzeug dort steht, darf dieses nicht zuparken. Obwohl es sich um den eigenen Parkplatz handelt, gilt ein solches Verhalten als Nötigung.

Wenn der private Parkplatz zugeparkt ist, dürfen Sie den Falschparker nicht zuparken. Damit machen Sie sich selbst der Nötigung strafbar, auch dann, wenn es sich bei dem Parkplatz um Ihr Privateigentum handelt.

Blitzer zuparken: das ist keine Nötigung.

Ist eine Einfahrt zugeparkt, obwohl es ein offizielles Verkehrszeichen verbietet, kann dies mit einem Bußgeld von 10 Euro, bei Behinderung des Verkehrs mit 15 Euro, geahndet werden.

Parken Sie dort länger als drei Stunden, liegt das Bußgeld sogar bei 20 Euro, mit Behinderung bei 30 Euro. Ein Fahrzeug, durch welches Ihre private Einfahrt zugeparkt wird, kann nur dann abgeschleppt werden, wenn Sie Ihr Grundstück dringend verlassen müssen.

Sehen Sie sich dennoch gezwungen, einen Zuparker abschleppen zu lassen, sollten Sie unbedingt ein Beweisfoto machen, damit Sie nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben. Die Fotos dienen unter Umständen auch dazu, zu beweisen, dass durch den von Ihnen gerufenen Abschleppdienst keine Schäden am Auto verursacht wurden.

Feuerwehrzufahrt und Blitzer

Ist das Auto zugeparkt, gelten die Gesetze und Normen aus dem Bußgeld- und Strafrecht. Vor allem Autofahrer, die eine Feuerwehrzufahrt zuparken, werden besonders streng belangt. In diesem Fall droht mindestens ein Bußgeld von 55 Euro. Werden dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, erhöhen sich die Sanktionen auf 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Nicht in jedem Fall dürfen Sie sofort den Abschleppdienst rufen.

Das Zuparken eines Blitzers dagegen kann nicht als Nötigung gewertet werden, denn schließlich werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert. Auch eine „Störung öffentlicher Betriebe“ nach § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB liegt nicht vor, weil es sich bei einer Anlage zur Geschwindigkeitsmessung nicht um eine eigenständige, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienenden Anlage handelt. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 15.04.2013 – 1 StR 469/13). Nur wer einen Blitzer manipuliert oder beschädigt, macht sich strafbar.

Sie möchten aus der Garage fahren, aber die Einfahrt oder Garage ist zugeparkt. Was ist zu tun? Vor allem dann, wenn Ihre Garageneinfahrt häufig zugeparkt wird? Was Sie tun können, ist, ein Schild aufzustellen. „Einfahrt freihalten“-Schilder sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht mit einem offiziellen Verkehrszeichen verwechselt werden können und auf dem privaten Grundstück aufgestellt werden. Rechtsverbindlich ist dies aber nicht.

Video: So viel Abstand müssen Sie beim Parken einhalten!

Video: Welcher Mindestabstand beim Parken gilt, erfahren Sie in diesem Video.

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Kann nicht Ausparken?

"Wird ein Pkw nämlich so zugestellt, dass ein Ausparken unmöglich wird, kann zunächst die Polizei hinzugezogen werden", sagt der Anwalt. Meistens versuchen die Beamten, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Gelingt das nicht, wird ein Abschleppunternehmen beauftragt.

Wie dicht darf man hinter einem Auto Parken?

Abstand zu anderen Autos Die Straßenverkehrsordnung schreibt Autofahrern keinen Rangierabstand vor, den man dem Vorder- oder Hintermann freilassen muss. Grundsätzlich gilt jedoch: Einen halben Meter auf beiden Seiten sollte man den benachbarten Autos zugestehen.

Wie knapp darf man Parken?

Daher sollte das Auto so knapp wie möglich zum Fahrbahnrand abgestellt werden, damit vorbeifahrende Fahrzeuge nicht behindert werden.

Wer trägt die Kosten für den abschleppen?

Wer muss die Abschleppkosten tragen? Sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss der Halter für die Abschleppkosten aufkommen. Diese Kosten sind unabhängig vom Bußgeldverfahren, mit dem der Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften geahndet wird.

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