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Immer wieder streichen Airlines geplante Flüge. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen deswegen nicht im Regen stehen gelassen werden. Die
Fluggesellschaften müssen für eine Ersatzbeförderung sorgen und unter Umständen sogar Schadensersatz zahlen. Das sind Ihre Rechte. © iStock.com/Yelizaveta Tomashevska Das Wichtigste in Kürze
Stand: 08.08.2022 Fluggesellschaften haben in den letzten Wochen immer wieder geplante Flüge gestrichen. Wir erklären, welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Flug nicht durchgeführt wird. Airline muss anderweitige Beförderung gewährleistenWird Ihr Flug annulliert, muss man Sie anderweitig befördern. Dies kann beispielsweise durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Fahrt per Bahn erfolgen. Für die Organisation ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Mehr Geld darf man für die neue Reiseverbindung nicht von Ihnen verlangen. Wird Ihnen keine andere Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen angeboten und müssen Sie selbst neue, teurere Flugtickets buchen, können Sie gegebenenfalls Schadensersatz gegen Ihre Fluggesellschaft geltend machen und die Differenz des Ticketpreises verlangen. Denn: Der Verkauf von Flügen, ohne dass genügend Personal für deren Durchführung zur Verfügung steht, fällt in den Risikobereich der Airline. Sie muss also dafür geradestehen, wenn es zu Problemen kommt. Wurden Sie weniger als zwei Wochen vor dem Abflug über die Annullierung Ihres Fluges informiert, steht Ihnen außerdem ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu. Reiseveranstalter muss für Ersatzbeförderung sorgenIst der stornierte Flug Teil einer Pauschalreise, so ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Er muss für Ihre Ersatzbeförderung sorgen. Dabei darf sich der Reisepreis durch die neue Flugverbindung nicht erhöhen, auch wenn der Veranstalter aufgrund der Streichung kurzfristig teurere Flüge einkaufen muss. Führen die neuen Flugverbindungen zur Beeinträchtigung Ihrer Reise, zum Beispiel weil Sie erst einen Tag später am Urlaubsort sind, können Sie als Pauschalreisende oder -reisender gegebenenfalls Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter geltend machen. Erstattung des Ticketpreises ebenfalls möglichWollen Sie Ihre Reise weder mit einem anderen Flugzeug noch mit einer anderen Fluggesellschaft oder per Bahn antreten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen. Die Airline muss die bereits geleistete Geldsumme in diesem Fall an Sie zurückzahlen. Für Pauschalreisen gilt dies nicht. Unser AngebotWenn Sie Probleme mit einer Flugbuchung oder Ärger mit einem Reiseanbieter haben, können sich an unsere Expertinnen und Experten wenden. Unser unabhängiges Beratungsangebot finden Sie am Ende dieses Artikels. Beratungsangebot Urlaubs- und ReiseärgerTelefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - ohne Termin Info 0900 1 775 441 (2,00 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) oder Kosten (040)
24832-150: Zeiten Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - ohne Termin Kosten der Beratung (040)
24832-150 0900er-Nummern in der Verbraucherzentrale Bei uns aber bekommen Sie über die 0900-Nummern qualifizierten, individuellen Rat zu Rechts- und Finanzfragen sowie zu Produkten – von gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, überwiegend Juristinnen und Juristen. Übrigens: Durchschnittlich dauert ein Gespräch sechs Minuten, somit bezahlen Sie für ein 0900-Gespräch bei uns ungefähr 12 Euro. Nicht zu viel für einen guten Rat – meinen wir. Denn unser Rat bewahrt Sie häufig vor großem Schaden oder zeigt Ihnen den Weg zu guten und preiswerten Dienstleistungen. Sie zahlen ausschließlich für die Gesprächszeit, die sekundengenau abgerechnet
wird. Die genannten Preise beziehen sich auf Gespräche aus dem deutschen Festnetz. Die Ansagen vor der Verbindung sind kostenlos. Die Kosten für das mit uns geführte Telefongespräch erscheinen etwa vier Wochen später auf Ihrer Telefonrechnung. Dort finden Sie diese unter "dtms Nexnet", dem hierfür von der Telefongesellschaft beauftragten Dienstleister. Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - mit Termin Info Telefonische Kurzberatung und ggf. Vertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerker, Gewinnspiele, Partnervermittlungen Vor dem Telefontermin übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen, die wir während der Beratung sichten werden. Eine Sichtung vorab ist bei einer Kurzberatung zu dem angegebenen Entgelt leider nicht möglich. Kosten Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - mit Termin ermäßigt: 11 € Schriftliche Beratung und Vertretung Einkauf, Reise + Freizeit Schriftliche Beratung und Vertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerker, Gewinnspiele, Partnervermittlungen Kosten Kontakt Schriftliche Beratung und Vertretung Einkauf, Reise + Freizeit Persönliche Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit ermäßigt: 11 € Wer zahlt wenn der Flug gestrichen wird?Die Fluggesellschaft, bei der Sie den Flug gebucht haben, muss die Schäden ersetzen, die durch die Annullierung als Verletzung der vertraglichen Beförderungspflicht entstehen. Sie haftet dann nicht, wenn sie nachweist, dass sie die Annullierung nicht verschuldet hat.
Kann ein Flug gestrichen werden?Gestrichener Flug: Definition
Die Airline sieht einen Flug als gestrichen an, wenn das Flugzeug nie vom Rollfeld abgehoben hat. Die EU-Verordnung 261/2004 spricht von einer „Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war“.
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