Welche kreise sind von der 15 km regel betroffen

11.01.2021

28 Landkreise und Städte von 15-Kilometer-Regel betroffen

Eine Ausnahme von der Bewegungsbeschränkung ist in Hotspots dann nur noch erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen.

28 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern sind nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) von der Beschränkung der Bewegungsfreiheit betroffen. Nach der seit Montag, 11. Januar 2021, geltenden Regelung dürfen Menschen sich nur noch 15 Kilometer weit von ihrem Wohnort wegbewegen, wenn die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen mehr als 200 beträgt.

Den höchsten Wert in Bayern verzeichnete am Montag der Landkreis Passau mit 341,5, gefolgt von den Landkreisen Berchtesgadener Land (338,0) und Wunsiedel im Fichtelgebirge (331,7). Betroffen sind laut RKI auch die Kreise Kulmbach, Deggendorf, Coburg, Kronach, Rottal-Inn, Bayreuth, Regen, Roth, Donau-Ries, Cham, Tirschenreuth, Lichtenfels, Weißenburg-Gunzenhausen, Miesbach, Freyung-Grafenau, Dingolfing-Landau und Haßberge. Ebenfalls über einer 7-Tage-Inzidenz von 200 liegen demnach die Städte Coburg, Passau, Landshut, Hof, Fürth, Weiden in der Oberpfalz, Rosenheim sowie Ingolstadt.

Die bayerische Staatsregierung hatte die Einschränkung der Bewegungsfreiheit vergangene Woche beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zurückzudrängen. Eine Entfernung von mehr als 15 Kilometer vom Wohnort ist in Hotspots dann nur noch erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen, etwa die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen, nicht aber touristische Tagesausflüge. (dpa)

So funktioniert die 15-Kilometer-Regel
Wie erfahre ich, ob ich davon betroffen bin?
Die Regel gilt für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen es mehr als 200 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche gibt. Maßgeblich dafür sind die Werte des Robert Koch-Instituts (RKI), erstmalig ab Montag (00.00 Uhr). Das Bayerische Innenministerium veröffentlicht die betroffenen Regionen im Internet unter //www.innenministerium.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/.

Wie werden die 15 Kilometer gemessen?
Der 15-Kilometer-Radius bezieht sich immer auf den gesamten Wohnort, nicht auf die genaue Anschrift. Gerechnet wird ab der Ortsgrenze. Dabei kommt es auf die Luftlinie an und nicht auf die Zahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Wie wirkt sich diese Regel aus?
Für touristische Tagesausflüge wird der Aktionsradius beschränkt. Wandern, Rodeln, Skifahren oder Spazierengehen ist dann nur noch im Umkreis von 15 Kilometern rund um den Wohnort möglich, ebenso der Besuch kultureller Stätten. Nicht betroffen sind Menschen, die etwa zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen unterwegs sind oder zum Beispiel ihr Kind in den Kindergarten oder zur Schule bringen wollen. Auch Gottesdienste gelten als triftiger Grund, den 15-Kilometer-Radius zu verlassen.

Wie kann ich beweisen, dass ich einen triftigen Grund habe?
Wer von der Polizei kontrolliert wird, muss glaubhaft machen, dass bei ihm ein besonderer Grund vorliegt. Schriftliche Bescheinigungen etwa des Arbeitgebers sind zwar nicht zwingend, können aber laut Innenministerium hilfreich sein.

Darf ich Besuch von Leuten bekommen, die nicht in einem Hotspot leben?
Ja, das ist erlaubt. Allerdings können betroffene Landkreise oder kreisfreie Städte touristische Tagesausflüge in ihre Regeion untersagen.

Wann wird die 15-Kilometer-Regel in meiner Region wieder aufgehoben?
Dazu muss die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche sinken. Liegt dieser Wert seit mindestens sieben Tagen in Folge unter 200, kann die Kreisverwaltungsbehörde die Regel aufheben.
Was passiert, wenn ich gegen die 15-Kilometer-Regel verstoße?
Dann wird ein Bußgeld fällig, zum Beispiel mit 500 Euro. Von den Regelsätzen kann abgewichen werden.
(dpa)

In den Corona-Hotspots in Bayern gilt ab Montag die 15-Kilometer-Regel. Wer in einer Gegend mit besonders hohen Infektionszahlen wohnt, darf sich bei Ausflügen nur noch in einem Radius von 15 Kilometern rund um seinen Wohnort bewegen. Diese Städte und Kreise sind laut RKI und dem Bayerischen Innenministerium (Update) betroffen:

Soeben (Montag, 11 Januar 12 Uhr) hat das Bayerische Innenministerium die Liste der Land- und Stadtkreise veröffentlicht, für die die 15-Kilometer-Regel ab heute gilt. Unter den nun 30 Orten sind mit den Kreisen Ebersberg und Unterallgäu auch zwei Landkreise, die sich knapp unter der Grenze einer Inzidenz von 200 einordnen.

Der 15-Kilometer-Radius gilt ab Montag (11. Januar) nun in folgenden Städten/Landkreisen:

  • LK Passau
  • LK Berchtesgadener Land 
  • LK Wunsiedel
  • LK Kulmbach                
  • Stadt Coburg                  
  • Stadt Passau                     
  • LK Deggendorf             
  • LK Coburg
  • LK Kronach   
  • LK Rottal-Inn          
  • LK Bayreuth               
  • LK Regen             
  • LK Roth               
  • Stadt Landshut   
  • LK Donau-Ries
  • LK Cham
  • Stadt Hof
  • LK Tirschenreuth
  • Stadt Fürth
  • LK Lichtenfels 
  • LK Weißenburg-Gunzenhausen
  • LK Miesbach
  • Stadt Weiden / Oberpfalz  
  • LK Freyung-Grafenau
  • Stadt Rosenheim   
  • Stadt Ingolstadt
  • LK Dingolfing-Landau
  • LK Haßberge
  • LK Unterallgäu 
  • LK Ebersberg

Erstmeldung, 7.25 Uhr - 28 Städte und Kreise laut RKI betroffen

Seit Montag (11. Januar, 0 Uhr) gelten in Bayern mit dem verlängerten Lockdown auch neue Regeln in Bayern. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Regeln findet Ihr hier.

15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots kommt

Grundsätzlich gilt die 15-Kilometer-Regel laut Gesundheitsministerium ab dem Tag der erstmaligen Überschreitung der 200er-Marke. Maßgeblich dafür sind die Werte des Robert Koch-Instituts (RKI), erstmalig ab dem heutigen Montag (0 Uhr). Das Bayerische Innenministerium veröffentlicht die betroffenen Regionen auf einer Sonderseite im Internet. Liegen eine Stadt oder ein Landkreis über dem Wert, gilt die Regelung ab sofort.

Welche Kommunen betroffen sind, richtet sich nach den Zahlen, die das Robert Koch-Institut (RKI) in der Nacht zu Montag veröffentlicht. Die Regel gilt automatisch in Landkreisen und kreisfreien Städten, die den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschreiten. Aufgehoben werden kann die Einschränkung des Aktionsradius erst dann, wenn die Infektionswerte an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 200 liegen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Wer etwa Einkaufen geht, zur Arbeit fährt oder einen Arzt aufsuchen will, für den gilt die Einschränkung nicht.

FAQ: So funktioniert die 15-Kilometer-Regel

In diesen Städten und Kreisen in Bayern gilt laut RKI-Zahlen (Stand 11. Januar, 0 Uhr) ab Montag die 15-Kilometer-Regel - sortiert nach Inzidenz:

  • Kreis Passau (Inzidenz 341,6)
  • Kreis Berchtesgadener Land (Inzidenz 338,0)
  • Kreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (Inzidenz 331,7)
  • Kreis Kulmbach (Inzidenz 324,2)
  • Stadt Coburg (Inzidenz 323,8)
  • Stadt Passau (Inzidenz 304,9)
  • Kreis Deggendorf (Inzidenz 294,6)
  • Kreis Coburg (Inzidenz 290,6)
  • Kreis Kronach (Inzidenz 268,2)
  • Kreis Rottal-Inn (Inzidenz 261,7)
  • Kreis Bayreuth (Inzidenz 256,6)
  • Kreis Regen (Inzidenz 254,5)
  • Kreis Roth (Inzidenz 254,5)
  • Stadt Landshut (Inzidenz 246,6)
  • Kreis Donau-Ries (Inzidenz 234,0)
  • Kreis Cham (Inzidenz 233,6)
  • Stadt Hof (Inzidenz 231,3)
  • Kreis Tirschenreuth (Inzidenz 229,0)
  • Stadt Fürth (Inzidenz 224,1)
  • Kreis Lichtenfels (Inzidenz 223,1)
  • Kreis Weißenburg-Gunzenhausen (Inzidenz 222,7)
  • Stadt Miesbach (Inzidenz 221,0)
  • Stadt Weiden in der Oberpfalz (Inzidenz 217,6)
  • Kreis Freyung-Grafenau (Inzidenz 214,4)
  • Stadt Rosenheim (Inzidenz 207,7)
  • Stadt Ingolstadt (Inzidenz 203,1)
  • Kreis Dingolfing-Landau (Inzidenz 202,7)
  • Kreis Haßberge (Inzidenz 200.3)

Die Behörden wollen damit vor allem touristischen Ausflügen einen Riegel vorschieben. In den vergangenen Wochen waren beliebte Ausflugsziele zum Teil regelrecht überrannt worden. Auch am Samstag und Sonntag hatte vielerorts Hochbetrieb geherrscht. Die zur Corona-Eindämmung vorgeschriebenen Abstände zu anderen Menschen konnten dort oft nicht eingehalten werden. Die Einhaltung der neuen Schutzregeln ist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sehr wichtig. Daher wird es konsequente Polizeikontrollen geben.

mh (mit Material der dpa)

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